Christin-Marie Stamm
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte hat einmal mehr gezeigt: Mehr und besserer Schutz für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen ist längst überfällig. Da sind wir uns alle einig. Von daher möchte ich zum Ende der Debatte gerne das Verbindende in den Vordergrund rücken. Auch Sie, Frau Ministerin Paul, haben letzte Woche im Bundesrat betont, – ich zitiere –: „Und es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Ebenen und Parteien gemeinsam zu Lösungen für zentrale gesellschaftliche Herausforderungen kommen können.“ An diesem Maßstab werden wir uns alle, wird sich auch die Landesregierung messen lassen müssen. Meine Damen und Herren, wir alle wissen: unsichere Finanzierungsstrukturen hier, Doppelungen bei den Zuständigkeiten dort. Viel zu lange hat der viel zitierte Flickenteppich dringende Problemlösungen blockiert. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes bietet uns jetzt die historische Chance, dies anzupacken. Ich möchte vier konkrete Anknüpfpunkte nennen. Erstens: Barrierefreiheit. Von unseren momentan 70 Frauenschutzhäusern sind lediglich 15 für Rollstuhlfahrerinnen ausgelegt. Beim anstehenden Kapazitätsausbau, insbesondere beim Bau neuer Schutzhäuser, können wir jetzt flächendeckend die Barrierefreiheit berücksichtigen. (Beifall von der SPD) Zweitens: Unterbringung von Kindern. Für schutzbedürftige Frauen war es bisher eine zusätzliche Belastung, dass die Unterbringung ihrer Kinder einer Lotterie nach Postleitzahl gleichkam. Insbesondere für heranwachsende Söhne gab es keinerlei Vereinheitlichung, wo und bis zu welchem Alter auch sie unterkamen. Auch dafür können wir jetzt die baulichen Voraussetzungen schaffen. Denn der Schutz mitbetroffener Kinder und ausreichender Rückzugsraum für andere schutzsuchende Frauen dürfen nicht in Widerspruch zueinander geraten. (Beifall von der SPD) Ein drittes Thema, das mir besonders am Herzen liegt: Schutzräume auch für Transpersonen. Sie werden von der Istanbul-Konvention durch das Diskriminierungsverbot gemäß Art. 4 klar berücksichtigt. Für die finale Fassung des Gewalthilfegesetzes gilt das leider nicht. Umso wichtiger ist, dass wir den Gestaltungsspielraum auf der Landesebene nutzen. Für uns als SPD ist klar: Alle vulnerablen Gruppen müssen sich auf Unterstützung verlassen können. Bei der Gewalthilfe werden wir queere Menschen immer mitdenken. (Beifall von der SPD) 20.02.2025 Viertens: die Unterstützung gewaltbetroffener Männer. Wer die Debatte im Bund verfolgt hat, weiß, dass um diesen Punkt gerungen wird. Aber gerade als Landesvorsitzende der Frauenorganisation meiner SPD sage ich ganz klar: Gewalthilfe muss von den Bedürfnissen der Betroffenen her gedacht werden. Das Geschlecht darf dabei keine Rolle spielen. Ganz im Gegenteil: Wir dürfen nicht zulassen, dass Opfergruppen gegeneinander in Stellung gebracht werden. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Hierbei hoffen wir die Landesregierung an unserer Seite. Lassen Sie uns Unterstützungsstrukturen auch für Männer im Blick behalten und bedarfsgerecht weiterentwickeln. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Das Gewalthilfegesetz ist eine Herausforderung. Es bietet aber auch große Chancen. Aber kein noch so dichtes Netz an Unterstützungsstruktur darf darüber hinwegtäuschen: Im Mittelpunkt muss auch in Zukunft die Prävention stehen. Gewalt muss geächtet werden. Wir werden mehr Schutzplätze einrichten, aber wir werden auch dafür kämpfen und daran arbeiten, dass diese möglichst selten gebraucht werden. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, Dr. Günther Bergmann [CDU], Franziska Müller-Rech [FDP] und Susanne Schneider [FDP])
