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Heike Troles

CDU 20.02.2025 Sitzungen 18/90

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte wirklich die Hoffnung und hätte mir sehr gewünscht, dass wir bei so einem sensiblen Thema einen Schulterschluss zeigen. Stattdessen verfallen Sie in ein typisches Oppositionsverhalten. Das wird dem Thema nicht gerecht. (Beifall von der CDU) Jeder Platz, der geschaffen wird, ist ein guter Platz, denn Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles Schicksal. Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und betrifft uns alle – Familien, Kinder, das gesellschaftliche Miteinander. Sie zerstört Leben, raubt Perspektiven und hinterlässt körperliche und seelische Wunden, die oft nie vollständig heilen. Stellen Sie sich eine Frau vor. Nennen wir sie Anna. Anna ist 35 Jahre alt und Mutter von zwei Kindern. Sie erlebt Gewalt in den eigenen vier Wänden. Erst waren es Demütigungen und Kontrolle. Dann bekam sie die erste Ohrfeige. Irgendwann folgten Faustschläge, Einsperren und Todesdrohungen. Eines Nachts packt Anna ihre Kinder, verlässt ihr Zuhause und sucht Schutz. Doch das Frauenhaus in ihrer Nähe hat keinen Platz mehr. „Versuchen Sie es woanders“, sagt man ihr. Aber woanders ist zu weit weg, zu gefährlich. Daher bleibt Anna und kehrt zurück in die Hölle, aus der sie fliehen wollte. Meine Damen und Herren, so etwas darf in unserem Land nicht passieren. Sie haben es eben gehört: 360 Frauen wurden im Jahr 2023 in Deutschland Opfer eines Femizids. Das bedeutet, dass nahezu jeden Tag eine Frau von ihrem Partner oder Expartner getötet wurde, nur weil sie eine Frau war. Gewalt gegen Frauen ist kein Randproblem, kein Einzelfall, keine Privatsache. Sie ist kein Tabuthema Landtag und erst recht keine Bagatelle. Sie ist eine traurige Realität, die sich durch alle gesellschaftlichen Schichten zieht. Unsere Aufgabe ist es, alles zu tun, um Frauen und Kinder zu schützen. Deshalb ist das Gewalthilfegesetz, dem der Bundesrat am 14. Februar zugestimmt hat, ein Meilenstein. Zum ersten Mal gibt es einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Das ist die größte Veränderung im Gewaltschutz seit Jahrzehnten. Gleichzeitig übernimmt der Bund nun auch finanzielle Verantwortung. Das ist ein starkes Signal. Dieses Gesetz bringt uns der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention einen entscheidenden Schritt näher. Doch ein Gesetz allein schützt keine Frau vor Gewalt. Ein Gesetz allein schafft keine zusätzlichen Frauenhausplätze, bildet keine Fachkräfte aus und sorgt nicht für mehr Sicherheit auf den Straßen oder im digitalen Raum. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Die Länder und Kommunen stehen vor der Herausforderung, die bestehenden Schutzstrukturen weiter auszubauen, denn der Rechtsanspruch tritt erst 2032 in Kraft. (Zuruf von der SPD: Stimmt!) In dieser Zeit müssen wir sicherstellen, dass die Hilfestrukturen nicht nur erhalten, sondern weiter gestärkt werden. Genau da beginnt unsere Verantwortung. Wir in Nordrhein-Westfalen sind bundesweit längst Vorreiter und Vorbild, denn wir verfügen über eine gewachsene und differenzierte Gewalthilfeinfrastruktur, die wir kontinuierlich ausbauen. Darauf bin ich stolz. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Unser Bundesland hat in den letzten Jahren viel erreicht. Frau Schulze Föcking hat es eben angesprochen: Wir haben die Zahl der Frauenhausplätze seit 2018 kontinuierlich von 578 auf mittlerweile 703 Plätze erhöht. Wir fördern aktuell 62 allgemeine Frauenberatungsstellen und 57 Fachberatungsstellen. Allein in diesem Jahr stellt das Land über 33 Millionen Euro für Frauenhäuser, Beratungsstellen und Fachstellen bereit. Wir haben die anonyme Spurensicherung ausgebaut, damit Frauen Beweise sichern können, ohne sofort eine Anzeige erstatten zu müssen. All das zeigt: Wir handeln. Wir reden nicht nur über Gewaltschutz, wir setzen ihn um. Und trotzdem wissen wir, es reicht noch nicht. Deshalb werden wir konsequent weitergehen. Denn was nutzt ein Rechtsanspruch, wenn es zu wenige Plätze in Frauenhäusern gibt? Was bringt Beratung, wenn Frauen keinen Zugang zu Fachkräften haben? Wie können wir Gewalt langfristig bekämpfen, wenn Täter nicht konsequent zur Verantwortung gezogen werden? 20.02.2025 Unser Ziel ist klar: Frauen und Kinder müssen sich sicher fühlen können. Dabei kann Gewaltschutz nicht allein von den Ländern und der kommunalen Familie gestemmt werden. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam sicherstellen, dass das Gewalthilfegesetz nicht nur ein politisches Versprechen bleibt, sondern tatsächlich Leben rettet. Aber das geht nur mit einer langfristigen und verlässlichen Finanzierung. Der Bund stellt bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist gut. Aber was passiert danach? Gewalt endet nicht an einem Haushaltsjahr. Unsere Verantwortung endet nicht an einer Legislaturperiode. Deshalb fordern wir eine dauerhafte Finanzierung über 2036 hinaus. Lassen Sie uns dieses Gesetz als Anfang sehen und weiterkämpfen für eine Gesellschaft, in der Frauen nicht mehr um ihr Leben fürchten müssen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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