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Christian Loose

AfD 19.02.2025 Sitzungen 18/89

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Belange von Menschen mit Behinderung auch im Bereich „Produkte und Dienstleistungen“ berücksichtigt werden und hier die Barrierefreiheit weiter ausgebaut wird. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, welches ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden ist, bringt jedoch auch zahlreiche negative Auswirkungen mit sich. Zum einen wird durch die Umsetzung des Gesetzes der Markt weiter reguliert und unnötig bürokratisiert. Zum anderen werden auf Unternehmen und Verbraucher erhebliche zusätzliche Kosten zukommen. Bereits im Jahr 2021, als das Gesetz zur Abstimmung in den Deutschen Bundestag kam, rechnete die Bundesregierung mit enormen Kosten für die deutsche Wirtschaft: einmalig 210 Millionen Euro und anschließend laufend 60 Millionen Euro jährlich wurden seinerzeit prognostiziert. Vom Gesetz betroffen sind alle Unternehmen außer Kleinstunternehmen (bis zu neun Mitarbeiter und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz/ Jahresbilanzsumme). Diese Unternehmen werden die Kosten für die Finanzierung des Gesetzes Landtag und der für die Umsetzung zuständigen Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nicht kompensieren können und sie stattdessen absehbar über steigende Produktpreise an die ohnehin stark belasteten Verbraucher weitergeben. Es ist daher davon auszugehen, dass angesichts der bereits jetzt schwierigen wirtschaftlichen Situation der Verbraucher die Zahl der Kleinunternehmen, die Insolvenz anmelden müssen, durch das Barrierefreiheitsgesetz weiter steigt. Ob der Nutzen, den das neue Gesetz für Menschen mit Behinderung bringt, die hier aufgezeigten Nachteile aufwiegt, ist zweifelhaft. Wir werden uns deshalb bei dem Gesetzentwurf enthalten. 19.02.2025

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