Dietmar Brockes
Der Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BfSG) regelt die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882. Sie legt die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union fest. Ziel ist es, einheitliche Standards für Barrierefreiheit zu schaffen und die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten zu harmonisieren, um den europäischen Binnenmarkt zu stärken. Es soll eine zentrale Überwachungsbehörde gegründet werden: die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“. Diese neue Behörde ist länderübergreifend und hat ihren Sitz in Sachsen-Anhalt. Sie überwacht die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Die finanziellen Mittel für die Einrichtung der Behörde sollen aus Bußgeldern, Gebühren und Auslagen kommen. Diese neue Behörde soll die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sicherstellen und Berichte an die Europäische Union liefern. Hintergrund diese EU-Richtlinie ist die Schaffung klarer und einheitlicher Standards für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen. Damit sollen widersprüchliche Anforderungen innerhalb der Europäischen Union abgebaut werden, um die Verfügbarkeit und Konkurrenzfähigkeit barrierefreier Angebote zu erhöhen. Kleinstunternehmen werden unterstützt, aber nicht verpflichtet. Diese neue Behörde hat die Aufgabe, Konformitätsprüfungen von Produkten und Dienstleistungen durchzuführen, Marktüberwachungsstrategien zu 19.02.2025 erstellen und Berichterstattungspflichten zu übernehmen. Der Staatsvertrag unterstützt damit die praktische Umsetzung der Barrierefreiheitsvorgaben und sorgt für einheitliche Rahmenbedingungen in Deutschland und der EU. Die neue Marktüberwachungsbehörde überprüft die Standards für Barrierefreiheit stichprobenartig und geht Beschwerden zu Produkten und Dienstleistungen nach. Die Behörde kann Sanktionen und Bußgelder verhängen. Sollte ein Produkt oder eine Dienstleistung mit Barrierefreiheitsanforderungen nicht konform gehen, wird zur Herstellung der Konformität aufgefordert. Wenn Wirtschaftsakteure dieser nicht nachkommen, kann dies zu Bußgeldern in einer Höhe bis zu 100.000 Euro führen. Im schlimmsten Fall kann es dazu führen, das Anbieten von Produkten und Dienstleistungen zu untersagen. Aufgrund neuer Erkenntnisse sehen wir den Staatsvertrag mit der Gründung einer zentralen Marktüberwachungsbehörde eher kritisch. Hier wird neue Bürokratie aufgebaut, und es werden neue finanzielle Belastungen produziert. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer für die Überwachung der Barrierefreiheitsvorgaben aus dem BGG bleiben weiter bestehen. Vor diesem Hintergrund halten wir Gründung der Anstalt für bedenkenswert. Deshalb werden wir uns enthalten.
