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Dennis Sonne

GRÜNE 19.02.2025 Sitzungen 18/89

Egal ob auf Webseiten, an Ticketautomaten oder an Bankautomaten – Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht! Und trotzdem ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hier nur ein kleines Minimalpaket, zu welchem Deutschland über internationales und EU-Recht verpflichtet ist. 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hätte ich mir mehr gewünscht. Das kann ich nicht oft genug betonen. Viele Behindertenverbände haben sich viel von der Umsetzung des European Accessibility Act erhofft, aber auch ihnen geht die nationale Durchführung nicht weit genug, und sie ermöglicht im Grundsatz viele Ausnahmen. Die 15-jährige Übergangsfrist für die Barrierefreiheit von Produkten ist fatal, weil Menschen mit Behinderungen so noch viele Jahre mit Ableismus und Diskriminierung zu kämpfen haben. Nehmen wir das Beispiel der Bankautomaten. Bereits aktive Automaten müssen bis 2025 barrierefrei eingerichtet sein. Neue Automaten müssen allerdings erst 2040 barrierefrei sein. Zudem regelt das Gesetz nicht die Zugänge zu den Gebäuden, obwohl gerade in Bestandsbauten und in der Privatwirtschaft Nachholbedarfe in Bezug auf die Barrierefreiheit besteht. Behindertenverbände kritisieren außerdem die Uneinheitlichkeit, mit der verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Es braucht starke Instrumente zu den rechtlichen Umsetzungen, Verbände sollten die Möglichkeit der Klage gegen Wirtschaftsakteure haben, die sich nicht an das Gesetz halten und finanzielle Mittel sollten bereitgestellt werden. MdB Corinna Rüffer und die grüne Bundestagsfraktion hatten seinerzeit einen Antrag zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als Gegenentwurf eingebracht, der die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung wirklich nach vorne gestellt hätte. Dieser Antrag würde im Bundestag leider abgelehnt. Landtag Es ist gut, dass die Bundesländer in Deutschland die Marktüberwachung zentral organisieren wollen und dazu eine bundesweit zuständige Überwachungsbehörde in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt errichtet wird. Ich hoffe sehr, dass es eine starke Organisation wird, die Regelverstöße konsequent aufzeigt! Positiv ist in diesem Zusammenhang auch das Accessible EU Center zu erwähnen. Das Zentrum bringt Experten und Expertinnen, nationale Akteure und Menschen mit Behinderungen zusammen und bietet Orientierungshilfen und politische Empfehlungen – ob es um bauliche Umgebung, digitale Technologien oder um Verkehr geht. In zweieinhalb Jahren wird das Zentrum auf dessen Wirksamkeit und Mehrwert bei der Verbesserung der Zugänglichkeit in der EU bewertet wird. Ich hoffe sehr, dass das Accessible Center hier seine Ziele erreichen konnte. Vielen Dank an Katrin Langensiepen MdEP an dieser Stelle.

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