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Heinrich Frieling

CDU 19.02.2025 Sitzungen 18/89

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Minister Reul hat gerade dargestellt, dass diesem Gesetzentwurf ein umfangreicher Abstimmungsprozess vorausging. Wir alle können uns das sicher vorstellen. Veränderungen im öffentlichen Dienst müssen gründlich überlegt und gründlich besprochen werden. Deswegen sage ich dem Minister vielen Dank für die heutige Einbringung. Er hat diesen Prozess geführt und legt uns einen Gesetzentwurf mit konkreten Verbesserungsvorschlägen vor. 19.02.2025 Viele Punkte werden an vielen Stellen helfen und auch im Laufbahnrecht dazu beitragen, dass unser öffentlicher Dienst attraktiv bleibt und Fachkräfte binden kann. Der öffentliche Dienst sorgt als das Rückgrat unseres Landes für Bildung, Sicherheit, Gesundheit und eine funktionierende Verwaltung in allen Bereichen. Dieses Rückgrat steht nun einmal unter Druck und vor allem in einem Konkurrenzkampf mit der freien Wirtschaft um die besten, die klügsten und die engagiertesten Köpfe. Darüber hinaus werden die Aufgaben auch im öffentlichen Bereich immer anspruchsvoller. Jetzt könnte man daran denken, zu sagen: Die Künstliche Intelligenz wird uns auch in der öffentlichen Verwaltung große Fortschritte bringen. – Ja, das glaube ich. Sie wird vieles effizienter und effektiver machen. Trotzdem wird es immer gut ausgebildete, engagierte Menschen brauchen, mit denen dieser Staat zu machen ist – Menschen, die wissen, wovon sie reden, die Entscheidungen treffen und die diese Entscheidungen auch verantworten. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln fehlen bereits jetzt bundesweit 570.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst. In diesem Feld arbeiten wir. Deswegen ist es richtig, dass wir uns jetzt engagieren und dieses Gesetz vorgelegt wird, das die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen deutlich nach vorne bringen wird. Ohne genügend gut ausgebildetes Personal kommen unsere Verwaltungen an ihre Grenzen. Da geht es auch um Ordnungsämter, Jugendämter, Baugenehmigungsbehörden, Gesundheitsämter, also um ganz viele, die das praktisch umsetzen müssen, was in anderen Bereichen entschieden wird. Wir machen den öffentlichen Dienst attraktiver, durchlässiger und flexibler, um die Talente zu gewinnen und Karrierechancen zu verbessern. Wir erleichtern den Zugang zu Laufbahnen – das betrifft insbesondere das Thema „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger“ –, um den Einstieg in den öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Wir wollen die Basis, aus der wir Talente gewinnen, verbreitern und das Potenzial für Fachkräfte auch durch den Quereinstieg aus der freien Wirtschaft verbessern. Ich bekomme das gerade auch in meiner Altersgruppe immer mit. Wenn die ersten Berufsjahre geschafft sind, stehen irgendwann doch die Themen von Verlässlichkeit, Planbarkeit und Familienfreundlichkeit im Beruf an. Das ist ein Zeitpunkt, zu dem man überlegt, ob man nicht noch in den öffentlichen Dienst wechselt. An der Stelle setzt dieser Gesetzentwurf an und macht denjenigen ein attraktives Angebot, die ursprünglich mal etwas anderes gelernt haben, um sie in den öffentlichen Dienst zu bekommen. Landtag Dazu kommen moderne Karrierewege. Der Minister hat es gerade dargestellt. Schon in der Probezeit wird darauf geschaut, ob sich jemand bewährt hat. Dienstzeiterfordernisse werden entsprechend reduziert und gestrichen. Die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung ist ganz wichtig, weil wir – ich habe es schon angesprochen – gerade im öffentlichen Dienst Familienfreundlichkeit bieten. Wer sich für die Elternzeit oder für die Pflege von Angehörigen entscheidet, soll keine Nachteile mehr haben. Das schlägt sich hier deutlich nieder. Ich bin auch Sprecher im Kommunalausschuss. Mir persönlich ist das Thema „Rückkehrrecht“ besonders wichtig, das der Minister gerade auch deutlich angesprochen hat. Viele von uns kennen sicherlich in ihren Wahlkreisen die Gespräche mit Menschen, die vielleicht bereit sind, sich als Wahlbeamte – Landräte, Bürgermeister, Beigeordnete – für die herausfordernden Aufgaben der öffentlichen Wahlämter zu bewerben. Neben der Frage, was dieser Beruf an persönlichen Anforderungen mit sich bringt – man wird überall angesprochen; man steht in der Letztverantwortung; man muss sich manchmal in schwierige politische Felder begeben; man muss die Bürgerschaft von sich überzeugen – fragt man sich auch: Was passiert eigentlich danach? Für mich persönlich gilt das jetzt nicht. Aber wenn jemand vorher Beamter ist, fragt er natürlich: Wenn es nach fünf Jahren nicht mit der Wiederwahl klappt, wo stehe ich dann, wenn ich meinen Status als Beamter auf Lebenszeit verloren habe? Diese Frage war dringend zu klären. Für die Landesbeamten hat das Kabinett schon einen alten Kabinettsbeschluss von 1996 aufgehoben. Auch für die Kommunalwahl, vor der wir jetzt stehen, gab es also schon an einer Stelle praktische Hilfe. Aber jetzt wird es gesetzlich auch für diejenigen geregelt, die bei Kommunen beschäftigt sind. Damit gibt es eine Regelung, die unabhängig von der Einzelfallentscheidung des Dienstherrn ist und damit Sicherheit und Verlässlichkeit schafft und uns allen hoffentlich hilft, immer wieder Menschen zu finden, die bereit sind, sich für diese herausfordernden Ämter zu bewerben und auch die Verantwortung zu übernehmen; denn am Ende soll der Bürger ja eine breite Auswahl an Kandidatinnen und Kandidaten haben. Deswegen ist das ein wichtiger Baustein. Ich bedanke mich für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs, den wir in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden. Wir stimmen der Überweisung zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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