Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Dieses Gesetz wird den öffentlichen Dienst wirklich nach vorne bringen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag und kann ein wichtiger Beitrag sein. Das ist auch unbedingt notwendig angesichts der Herausforderungen, denen sich unser Land stellen muss. Es ist nämlich einer der wichtigsten Standortvorteile, dass man sich hier in Deutschland auf die Verwal-19.02.2025 tung verlassen kann und dass sie schnell und rechtssichere Entscheidungen trifft. Ein effektiver, ein funktionierender Staat schafft nicht nur gutes Klima für Investitionen; er schafft auch Vertrauen in Demokratie und seine Institutionen. Um nicht missverstanden zu werden: Der Staat kann und soll nicht alles machen. Aber was er macht, muss richtig und gut sein. Dafür brauchen wir eben die richtigen, guten Leute – Frauen und Männer, die Lust und Leidenschaft haben, ihre Ideen und sich in unser Gemeinwesen einzubringen, die bereit und fähig sind, Topleistungen zu bringen. Diese Leute bekommen Sie heute aber nur, wenn Sie ihnen Perspektiven eröffnen, wenn Sie ihnen echte Chancen bieten. Deshalb ist dieses Gesetz wichtig und richtig. „Dienstrecht“ und „öffentlicher Dienst“ hören sich in den Ohren vieler so verstaubt an, dass sie fast einen Hustenanfall bekommen. Ich denke aber, der vorliegende Gesetzentwurf macht deutlich: Die Begriffe mögen verstaubt klingen; doch im Inhalt wird der öffentliche Dienst durch diese Änderungen moderner, flexibler und attraktiver. Zusammen mit der Sicherheit, Fairness und Transparenz, die eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst mit sich bringt, bekommen wir so eine echte Chance im Kampf um die klügsten Köpfe. Ich möchte Ihnen gerne anhand einiger Beispiele erläutern, wie es uns gelingen kann, die guten Leute zu halten und neue gute Leute für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Wir machen mit diesem Gesetz die Laufbahnen flexibler. Wir erleichtern Quereinstiege und geben den Personalstellen mehr Eigenverantwortung. Das bedeutet mehr Möglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So haben wir die Dienstzeiterfordernisse – noch so ein verstaubter Begriff – weitgehend abgeschafft. Das heißt: Wer gute Leistungen erbringt, kann schneller aufsteigen und Karriere machen, ohne warten zu müssen. Ebenso soll es keine Rolle mehr spielen, wo und wie man gelernt hat, seinen Job zu machen. Das Wichtigste ist, dass man ihn gut macht. Ein Stichwort ist auch „Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung“. So können wir qualifiziertes Personal ansprechen und unserer Vorbildfunktion als Arbeitgeber gerecht werden. Was gibt es noch? Stichwort „Quereinsteiger“: Die Einstellung im Beförderungsamt geht nun auch ohne Beteiligung des Landespersonalausschusses. Stichwort „Probezeit“: Wer jahrelang in der freien Wirtschaft gearbeitet hat, soll diese Zeit angerechnet bekommen. Bislang zählten nur Zeiten im öffentlichen Dienst. Top erfahrene Leute brauchen also nicht mehr die – in Anführungszeichen – Ochsentour Landtag im öffentlichen Dienst zu durchlaufen. Zudem profitieren Anwärterinnen und Anwärter von guten Leistungen, indem die Probezeit verkürzt werden kann. Das Gesetz belohnt Leistung, Erfolg, Ideenreichtum und den Wert der Arbeit der einzelnen Mitarbeiterin und des einzelnen Mitarbeiters. Moderner werden heißt aber auch, dass Probe- und Erprobungszeiten keinen Malus mehr darstellen – Stichwort „Vereinbarkeit von Familie und Karriere“. Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung müssen wie Vollzeit gelten. Sie sehen: Wer Ambitionen hat und ehrgeizig ist, ist mit diesem Gesetzentwurf im öffentlichen Dienst gut aufgehoben. Dazu passt übrigens auch, dass wir die Bereitschaft bei den Beamtinnen und Beamten fördern wollen, ein kommunales Wahlamt zu übernehmen. So müssen sie sich künftig keine Sorgen mehr machen, wenn sie Bürgermeister einer Stadt werden wollen, nicht mehr in ihren alten Beruf zurückzukommen. Bisher mussten sie ihre Lebenszeitverbeamtung für diesen Schritt aufgeben; das war nicht klug. Ein Rückkehrrecht soll die Attraktivität des kommunalen Wahlamtes nun für Beamtinnen und Beamte maßgeblich steigern. Meine Damen und Herren, Sie wissen oder können sich zumindest vorstellen, dass dieser Gesetzentwurf keine leichte Geburt war. Wir haben vorher mit allen Beteiligten gesprochen – mit Gewerkschaften, mit Berufsverbänden, mit kommunalen Spitzenverbänden. Das waren viele Runden und umfassende Beratungen; das hat Zeit gekostet. Ich denke aber, dass dieses aufwendige Verfahren klug war, damit wir Ihnen heute einen Aufschlag für ein zeitgemäßes und attraktives Dienstrecht präsentieren können. Wir hoffen, dass wir das dann auch parlamentarisch zügig zu Ende bringen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
