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Olaf Lehne

CDU 19.02.2025 Sitzungen 18/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Höne, dass Sie uns heute die Ehre geben, zu dem Thema zu sprechen, liegt wohl offensichtlich nur daran, dass am Sonntag Bundestagswahlen sind und Sie versuchen, noch etwas Stimmung zu machen. (Henning Höne [FDP]: Eigentlich nicht!) Was Sie uns heute präsentieren, ist nichts weiter als eine peinliche Inszenierung ohne jeglichen Mehrwert für unser Land. (Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE] – Ralf Witzel [FDP]: Oh!) Ihr unermüdlicher Eifer, sich als Gralshüter der Finanzpolitik zu inszenieren, wäre fast bewundernswert, wenn er nicht so einfach durchschaubar wäre. Sie legen einen Gesetzentwurf vor, der überflüssiger nicht sein könnte. (Ralf Witzel [FDP]: Die Schuldenbremse in der Landesverfassung war doch mal Ihre Forde- rung!) – Das war eine andere Zeit. Zu dieser Zeit gab es auch noch nicht die Regelung im Grundgesetz. Sie legen einen Gesetzentwurf vor, der überflüssiger nicht sein kann – eine Showeinlage, ein reines Blendwerk, Symbolpolitik in Reinform. Sie behaupten, die Schuldenbremse müsse in der Landesverfassung verankert werden. Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat erst im Januar 2025 bestätigt, dass die geltenden Regelungen vollkommen ausreichen und verfassungskonform sind. Das wissen Sie. (Henning Höne [FDP]: Das hat er nicht! Das ist Quatsch!) Es gibt schlichtweg keine juristische Notwendigkeit für Ihre vorgeschlagene Verfassungsänderung. Sie legen einen Gesetzentwurf vor, der überflüssiger nicht sein kann, und dann tun Sie so, als sei Ihr Vorschlag eine revolutionäre Idee. Tatsächlich ist er Landtag nichts weiter als ein völlig alter Hut. Bereits 2013 wurde das Thema ausgiebig diskutiert – ohne Konsens. Die damalige Verfassungskommission konnte sich nicht auf eine Änderung einigen, weil die Notwendigkeit nicht gegeben war. Aber anstatt diese Debatte endlich ad acta zu legen, kommen Sie nach zwölf Jahren wieder damit an, als hätten Sie eine bahnbrechende neue Lösung gefunden. Das ist nicht nur rückwärtsgewandt, sondern auch geradezu absurd. Noch absurder wird es, wenn man sich anschaut, wie flexibel Sie Ihre eigenen Maßstäbe setzen. Im Jahr 2017 waren Sie noch selbst gegen eine entsprechende Änderung der Landesverfassung. Ein Schelm, wer angesichts des laufenden Endspurts im Bundestagswahlkampf Böses dabei denkt! Seien Sie doch ehrlich: Ihnen geht es hier nicht um nachhaltige Finanzpolitik, sondern lediglich um Wahlkampf. Wenn der FDP-Fraktion wirklich an der Verankerung der Schuldenbremse in unserer Landesverfassung gelegen wäre, hätte sie in ihrer Regierungszeit handeln können. Doch genau das ist nicht passiert. Jetzt aus der Opposition heraus so zu tun, als sei die Regelung überfällig, ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. (Angela Freimuth [FDP]: Das habe ich schon zu meiner Zeit als finanzpolitische Sprecherin gesagt!) Dabei ist die Schuldenbremse bereits im Grundgesetz in Art. 109 Abs. 3 verankert und bindet die Länder unmittelbar. Verstöße dagegen können schon heute im Wege eines abstrakten Normenkontrollverfahrens vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. (Ralf Witzel [FDP]: Das ist doch völlig unwirk- sam!) – Das ist doch Blödsinn, was Sie da erzählen, Herr Witzel. Das wissen Sie auch. (Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Glauben Sie ernsthaft, Nordrhein-Westfalen brauche eine separate Regelung, weil das Bundesverfassungsgericht dazu nicht in der Lage sei? Oder wollen Sie dem höchsten deutschen Gericht ernsthaft die Kompetenz absprechen? Die Wahrheit ist doch: Eine zusätzliche Regelung auf Landesebene schafft unnötige Parallelstrukturen ohne konkreten Nutzen, hat keine praktische Relevanz und führt mit Sicherheit nicht zu dem von Ihnen immerzu angepriesenen Bürokratieabbau; eher das Gegenteil dürfte der Fall sein. Im Übrigen ist der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ein Frontalangriff auf die parlamentarische Haushaltsautonomie. Eine solche Regelung würde Tür und Tor für eine Blockadepolitik öffnen. Wollen Sie das? Wollen Sie, dass Nordrhein-Westfalen in 19.02.2025 finanzielle Handlungsunfähigkeit versinkt, nur damit Sie einen schlechten weiteren Hebel zur politischen Spielerei haben? Herr Höne, Herr Witzel, werte FDP-Fraktion, Ihre Forderung ist nichts weiter als heiße Luft. Die CDU steht für eine seriöse Finanzpolitik, die Substanz hat, nicht für inhaltsleere Schaumschlägereien. Während Sie hier noch über Pseudoreformen debattieren, haben wir längst geliefert. Der Landeshaushalt 2025 beweist, dass solide Finanzpolitik keine Verfassungsänderungen, sondern kluge Entscheidungen braucht. Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnt die CDU-Fraktion daher ab. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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