Tom Brüntrup
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Watermeier, Sie sagten zu Beginn Ihrer Rede, Sie hätten sich lange Gedanken gemacht. Das kann ich anhand Ihres zwei Seiten langen Antrags nicht ganz nachvollziehen. Dass die SPD-Fraktion aus einem nicht mal zwei Seiten langen Antrag eine Block-II-Debatte gemacht hat, hat mich doch einigermaßen überrascht. Sie werden jetzt sagen, dass es sich beim Thema „Wohnraum für Auszubildende und Studierende“ um ein wichtiges Thema handelt, über das wir sprechen müssen. Da gebe ich Ihnen recht. Aber wir sind, wie mein Vorredner Herr Tigges bereits verdeutlicht hat, in Nordrhein-Westfalen alles andere als schlecht aufgestellt. Das hat gerade auch Frau Ministerin Scharrenbach deutlich gemacht. Zum anderen leistet Ihr knapp bemessender Antrag keinen sinnvollen Beitrag zu diesem Thema. (Beifall von der CDU) Sie fordern die Landesregierung auf, den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW mit einem Wohnungsbauprogramm für Wohnungen und Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende zu beauftragen, welches dieser mit den Studierendenwerken, den Studierenden und den Kommunen konzipieren soll. (Sebastian Watermeier [SPD]: Ja!) Anschließend sollen geeignete Grundstücke zur Verfügung gestellt und das Programm im Wege des staatlichen Hochbaus abgearbeitet werden. (Sebastian Watermeier [SPD]: Ja, richtig!) Was sich in Ihrem Antrag nicht findet, sind Verweise auf die im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförde-Landtag rung zur Verfügung stehenden Mittel für Studierendenwerke und für Studierenden- und Azubi-Wohnheime, Angaben zur angestrebten Anzahl im Rahmen Ihres Bauprogramms oder gar eine Kostenbetrachtung. Die einzigen Beträge, die Sie nennen, sind die bundesweit durchschnittliche Miete von 479 Euro pro Monat, die höher liegenden Wohnkosten am Hochschulstandort Köln und die BAföG-Wohnkostenpauschale von 380 Euro. Und was darf so kurz vor der Bundestagswahl nicht fehlen? Natürlich die WG-Garantie der Jusos, wonach entsprechende Wohnraumangebote nicht mehr als 400 Euro kosten dürfen. (Sebastian Watermeier [SPD]: Ja!) An dieser Stelle zeigt sich mal wieder, dass die SPD nicht mit Geld umgehen kann. (Beifall von der CDU – Sebastian Watermeier [SPD]: Oh!) – Herr Watermeier, im Quadrell vom vergangenen Sonntag musste sogar Ihr Kanzlerkandidat lachen, als er Gegenteiliges behauptet hat. Wer in diesen wirtschaftlich schlechten Zeiten (Zuruf von Sarah Philipp [SPD]) und vor dem Hintergrund angespannter Haushalte auf allen politischen Ebenen mal eben auf zwei Seiten ein staatliches Bauprogramm fordert, ohne eine Aussage zur Zahl der Wohnungen zu treffen und ohne die Kosten zu betrachten und dann sogar noch die maximale Einnahmenhöhe entsprechend den Wünschen der Jusos vorgibt, der beweist, dass dieser Antrag nichts anderes als Wahlkampf ist. (Beifall von der CDU – Sebastian Watermeier [SPD]: Meine Güte!) Hätten Sie sich wenigstens vorher die Mühe gemacht, den BLB zu fragen, so hätten Sie zur Antwort bekommen, dass – ich zitiere – der BLB nicht der richtige Ansprechpartner ist. Planung, Bau und Bewirtschaftung von studentischem Wohnen gehören nicht zu den Aufgaben des BLB NRW und wird meist von den jeweiligen Studierendenwerken übernommen. Bei einzelnen Projekten, in denen der BLB NRW bestehende Studierendenwohnungen aus dem Eigentum der Hochschulen saniert, handelt es sich um Ausnahmefälle. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, der Landtag ist nicht der richtige Ort, um Bundestagswahlkampf zu machen. Nichts anderes ist Ihre Forderung, dass entsprechende Wohnraumangebote nicht mehr als 400 Euro kosten dürften und der Landtag das feststellen solle. Hätten Sie einen Anspruch an Ihre eigene Arbeit und Ihren eigenen Antrag gehabt, dann hätten Sie zumindest die Grenze von 400 Euro nachvollziehbar hergeleitet. Sie hätten Zahlen genannt, über wie viele Wohnungen Sie reden. Selbst in Ihrer Rede, Herr Watermeier, haben Sie keine einzige Zahl 19.02.2025 genannt. Sie haben nur auf die notwendigen Kapazitäten hingewiesen.
