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Berivan Aymaz

19.02.2025 Sitzungen 18/89

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Eigentlich ist das ja eine spannende Zeit, wenn man sich kurz vor dem Ende der Schulzeit damit beschäftigt: Was will ich eigentlich werden? Will ich eine Ausbildung machen? Will ich studieren? Das ist sowohl für die jungen Menschen, aber zugegebenermaßen auch für die Eltern eine spannende Phase, die sich natürlich auch Gedanken und Sorgen machen: Was wird aus dem eigenen Kind oder aus den Kindern? – Zu so einer Frage gehört natürlich auch immer dazu: Muss das eigene Kind den Haushalt verlassen? Zieht es aus? – Das ist für viele zugegebenermaßen eine schwierige Phase ist; Sie wissen, wovon ich rede. Deswegen haben wir eine durchaus differenzierte Situation, wenn es darum geht, dass Kinder eine Ausbildung aufnehmen oder ins Studium aufbrechen. 19.02.2025 Hier wurde bei der Entwicklung von Wohnheimplätzen für Studierende immer wieder auf die Zeitreihe abgehoben. Jetzt muss man zur Wahrheit mal eines hinzufügen: Sehr geehrte Antragsteller, die CDU-FDP-Regierung war 2009 die erste Landesregierung überhaupt, die studentisches Wohnen im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung ermöglicht hat. (Sebastian Watermeier [SPD]: Habe ich das bestritten?) Insofern könnten wir auf eine ganz lange Zeitreise gehen. Sie jedenfalls haben bis 2005 das studentische Wohnen in diesem Bundesland nicht unterstützt. (Beifall von der CDU – Sebastian Watermeier [SPD]: CDU und FDP haben aber auch Stu- diengebühren eingeführt!) Die damalige Koalition hat sich dieses Themas angenommen und tut das übrigens bis heute. Seit 2009 besteht diese Förderung von studentischem Wohnen im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung. Wir haben 2020 das studentische Wohnen auch für die Modernisierungsförderung geöffnet, weil ganz viele Studierendenwerke gesagt haben: Wir haben so alte Schätzchen da stehen. Wir müssten unbedingt modernisieren, aber wir können das nicht. Könnt ihr als Land uns bitte unterstützen? – Wir haben gesagt: Ja, das tun wir. Wir haben 2021 die Wohnraumförderung auch für das Auszubildendenwohnen geöffnet, weil eines klar ist: Wir unterscheiden nicht, ob ein junger Mensch in eine duale Ausbildung oder in ein Studium geht. Bei beiden Möglichkeiten kann die Frage zentral sei: Wo wohne ich denn, wenn ich das Elternhaus im Zweifel verlassen muss, weil der Ausbildungsgeber weit entfernt ist oder ich einen Studienort gewählt habe, der weit von zu Hause weg ist? Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung zahlen junge Menschen eine monatliche Kaltmiete von 210 bis 230 Euro für einen Wohnheimplatz. Das ist erst mal der Fakt: (Sebastian Watermeier [SPD]: Ja!) monatliche Kaltmiete von 210 Euro bis 230 Euro im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung für Auszubildende und für Studierende. Dazu kommen diverse Zubuchungsmöglichkeiten. Das Internet ist heute ganz beliebt und teilweise wichtiger als Heizung. (Heiterkeit von Sebastian Watermeier [SPD]) Ich sage das, weil manchmal die erste Frage von Studenten lautet: Wie breit ist denn dort die Gigabit-Leitung? Komme ich damit zurecht? – Wir sind dann bei All-inclusive-Mieten, und das ist der Unterschied zum normalen Wohnungsbau. Im Bereich des studentischen und des Auszubildendenwohnens liegen die All-Inclusive-Mieten zwischen 310 und 389 Euro. Landtag Im frei finanzierten Wohnungsbau für Studierende gibt es darüber hinaus natürlich auch noch Angebote. Eines muss man sehen: Nicht jeder Auszubildende und nicht jede Studentin ist auf ein Angebot der öffentlichen Wohnraumförderung angewiesen. Das hängt auch von dem Elternhaus ab, also von der Vermögenssituation der Eltern, und es hängt beim Auszubildenden davon ab, wie viel Geld man in der Ausbildung verdient usw. Natürlich gibt es Jugendliche, die die öffentlichen Wohnraumförderangebote nicht in Anspruch nehmen. Das ist doch auch richtig. (Sebastian Watermeier [SPD]: Das hat nie- mand bestritten!) Es sollen auch nicht alle in die öffentliche Wohnraumförderung kommen, sondern nur die, die sie letztlich benötigen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in den Jahren 2025 bis 2027 für das studentische Wohnen und das Auszubildendenwohnen 540 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld dient dem Neubau von Wohnheimen für Auszubildende und Studierende genauso wie der Modernisierung. Diese tut dringend Not. Denken Sie beispielsweise – ich komme aus Gelsenkirchen, sehr geehrter Herr Abgeordneter – an Bochum. Dort sanieren wir gerade, ich sage es mal liebevoll, einen „Trümmer“ bei der Ruhr-Universität. Über 100 Wohnheimplätze stehen nicht zur Verfügung, weil dort komplett durchsaniert werden muss und sie an die Gebäudeenergetik der Neuzeit, sprich das Gebäudeenergiegesetz, anzupassen sind. Die Wohnheimplätze stehen kurzfristig also nicht zur Verfügung, was logisch ist. Sanieren müssen wir aber. Es aufzuschieben, ergäbe keinen Sinn. (Sebastian Watermeier [SPD]: Hat niemand bestritten!) Wenn Sie sich insofern die Erfolge der öffentlichen Wohnraumförderung seit 2009 ansehen, dann werden Sie feststellen, dass die Anteile der Wohnheimplätze steigen. Sowohl die absolute Anzahl der Plätze als auch die Relation verbessern sich, was aufgrund der abnehmenden Studierendenzahlen nicht schwierig ist. (Sebastian Watermeier [SPD]: Ja, genau!) Deswegen verbessert sich die Relation, aber die Anzahl der Wohnheimplätze nimmt eben auch zu. CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben in ihrem Zukunftsvertrag vereinbart, dass wir mindestens 10 % studentische Wohnheimplätze in den Studierendenstädten anbieten wollen. Das haben wir in vielen Städten durch die öffentliche Wohnraumförderung schon erreicht. Das darf man vielleicht einfach mal zur Kenntnis nehmen. Was haben wir noch ermöglicht? Dafür werbe ich auch hier, weil ganz viele Landtagsabgeordnete zugleich Mitglied in einem Stadtrat sind: Wir haben die 19.02.2025 verbilligte Abgabe von kommunalen Grundstücken für Zwecke des Wohnungsbaus ermöglicht. Wir stellen aber zugegebenermaßen fest, dass die Forderung, Kommunen sollten billig abverkaufen, in den Stadträten häufig nicht umgesetzt wird, sondern es wird zum Höchstpreis verkauft, weil das für den Stadthaushalt natürlich gut ist. Es handelt sich letztlich um kommunale Entscheidungen. Deshalb werbe ich auch in diesem Kreis noch mal dafür: Wenn Sie kommunale Liegenschaften haben – wir haben in Teilen ein sehr ausgeprägtes kommunales Liegenschaftsmanagement –, dann sehen Sie doch zu, dass Sie wenigstens die bebaubaren Grundstücke für Studierende und Auszubildende zur Verfügung stellen und sie nicht mit einem Höchstwert an den Markt gehen. Wenn das Grundstück nicht bezahlbar ist, können Sie nicht bezahlbar bauen, und dann können Sie auch keinen bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende und Studierende anbieten. – Da trifft es also ein bisschen die kommunale Ebene selbst. Die Voraussetzungen dafür wurden im Landesrecht jedenfalls geschaffen. Kommen wir jetzt dazu, was wir noch zusätzlich tun. Hinsichtlich des Bereichs der Wohnheime für Studierende wissen Sie, dass es auf der Bundesebene eine Erhöhung des BAföG gegeben hat und wir uns dem Grunde nach in einer Schleife bewegen. Was hinzukommt, ist die Baukapazität der Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen selbst. Diese sind mitunter sehr unterschiedlich aufgestellt, was Architektur- und Ingenieurmitarbeiter oder die Fähigkeit betrifft, Großvorhaben auf die Pipeline zu bekommen. Sie merken in diesem Jahr beim Förderergebnis 2024, dass viele Modernisierungsvorhaben aufgenommen wurden. Im Jahr 2023 gab es hingegen viele Neubauvorhaben. Deswegen funktioniert das immer in Wellen, denn mehr als arbeiten können die Studierendenwerke nicht. Vielfach investieren private Investoren mit Hilfe der öffentlichen Wohnraumförderung in studentisches Wohnen. Es sind also nicht nur, aber es sind auch Studierendenwerke. Die Kapazität ist entscheidend. Im Bereich der Auszubildenden, die während der Ausbildung immerhin eine Auszubildendenvergütung bekommen, steht die Berufsausbildungsbeihilfe zusätzlich zur Verfügung. Wenn die Auszubildendenvergütung zu niedrig ist, dann finanzieren wir staatlicherseits nicht nur die Fahrtkosten, sondern bis zu 635 Euro als finanzielle Unterstützung für Auszubildende. Sollte die Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt werden, kann das Wohngeld zum Tragen kommen, was grundsätzlich zur Verfügung steht, sofern die oder der Auszubildende volljährig ist und die Kosten der Wohnung dann auch selbst trägt, also nicht die Eltern sie letztendlich bezahlen. Landtag Wir haben uns seit den vergangenen Jahren und auch seit der vergangenen Legislatur intensiv dafür eingesetzt, dass wir mehr Wohnheime für Auszubildende bekommen. Womit hängt das zusammen? Wir haben in Nordrhein-Westfalen 16 Arbeitsmarktregionen, und die sind sehr unterschiedlich, was das Thema Ausbildung anbetrifft. Wenn wir beispielsweise in einer Arbeitsmarktregion eine hohe Nachfrage nach Ausbildung haben, aber weniger Ausbildungsplätze, verbleiben die Jugendlichen da. Sie sind zu unflexibel, so will ich es mal sagen. Ich hoffe nicht, dass Sie mir das gleich vorhalten. Aber wir haben um das Ruhrgebiet herum mehr offene Ausbildungsstellen als Nachfrage, und im Ruhrgebiet ist es umgekehrt. Normalerweise würde man jetzt erwarten, dass junge Menschen, die eine Ausbildung machen wollen, dann auch den Weg aus dem Ruhrgebiet heraus finden, so schwer das ist, und letztlich doch sagen: Die Ausbildung ist wichtiger, ich gehe in eine andere Region. Das findet aber nicht statt. Es ist eine hohe Halteperspektive, die das Ruhrgebiet da bietet. Gleichzeitig haben wir, wie beispielsweise in der Arbeitsmarktregion Aachen-Stolberg, einen Bedarf an Ausbildungswohnungen. Sie merken, wir haben uns sehr dezidiert mit den Arbeitsmarktregionen und der Situation am Ausbildungsmarkt auseinandergesetzt. Deswegen haben wir seit dem vergangenen Jahr Gespräche aufgenommen, ob und inwieweit wir in der Arbeitsmarktregion Aachen-Stolberg ein Auszubildendenwohnheimprojekt realisieren können. Dazu hat es meinerseits auch ein Gespräch mit Andrea Nahles gegeben, ihrerseits Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, weil – das ist hier schon richtigerweise angeklungen – wir eine Betreiberin, einen Betreiber brauchen. Das ist anders als bei den Studierendenwerken. Wir haben übrigens auch schon mal mit den Handwerkskammern gesprochen, wobei wir gefragt haben: Könnt ihr euch das nicht ähnlich vorstellen wie bei den Studierendenwerken, dass die Handwerkskammern den Betrieb machen? Da gibt es wenig Bewegung bis keine Bewegung. Deswegen suchen wir jetzt einen Partner für den Betrieb dieses Projektvorhabens in Aachen-Stolberg. Andere Regionen haben wir genauso in den Fokus genommen, um zu gucken: Haben wir da Grundstücke? Haben wir jemanden, der bauen will? Und haben wir im Zweifel jemanden, der auch betreibt? Sie wissen, dass es insbesondere in Süddeutschland Auszubildenden-Wohnprojekte gibt. In Nürnberg wird das mit dem Kolping als Betreiber realisiert, (Sebastian Watermeier [SPD]: Zum Beispiel!) wo man viele Auszubildendenwohnheime auf den Weg bringt. In München hat man eine Lösung mit der Stadt München und, ich glaube, dem Deutschen 19.02.2025 Gewerkschaftsbund gefunden. Es gibt diese beiden Lösungen. Wir sind eher an einer Lösung wie in Nürnberg interessiert, so will ich das mal formulieren. Insofern sehen Sie, dass wir als Landesregierung das Thema sehr ernst nehmen, weil diese Phase – und damit komme ich auf den Anfang der Rede zurück –, in der man weiß, Schule ist endlich, und fragt, was danach kommt, sowohl für die Jugendlichen als auch für die Eltern sehr zentral ist. Deswegen wollen wir das hier bestmöglich begleiten, denn eines gilt: Die Hauptaufgabe von Auszubildenden und Studierenden soll nicht die Wohnungssuche sein, sondern die sollen sich auf den neuen Lebensabschnitt freuen, der da kommt. Das ist der Auftrag, und diesen haben wir angenommen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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