André Kuper
Danke, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AKS und die Beantragung der AKS zeigen doch sehr deutlich, wer hier zum Wahlkampfendspurt ansetzt und die Gelegenheit nutzen möchte, um tatsächlich noch mal mit Hass und Hetze, mit Spaltungsrhetorik Punkte zu machen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Viele Vorwürfe, die Sie hier vorgebracht haben, habe ich auch schon vorher gelesen. Diese sind aber vor allem vom Halbwissen derer geprägt, die sie machen. Deshalb will ich die Gelegenheit nutzen, um einerseits noch einmal die Komplexität darzustellen, aber andererseits auch den Versuch zu unternehmen, noch einmal deutlich zu machen, wie eigentlich die Faktenlage ist. Was ist richtig, und was ist eigentlich nicht richtig? Sonst ist die kritische Rhetorik – man könnte doch alles, und man müsste doch alles –, die hier vorgetragen wird, Symbolpolitik. Notwendige Verbesserungen und Vereinfachungen kommen doch nicht allein über eine solche Rhetorik zustande. Sie kommen nur darüber zustande, dass wir in der Tat gemeinsam daran arbeiten, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Landtag Die Koordination und Organisation von Chartermaßnahmen für Dublin-Überstellungen liegt beim BAMF. Es stehen derzeit zwei Chartermöglichkeiten pro Monat nach Bulgarien zur Verfügung. Pro Sammelcharter können eben nur maximal zehn Menschen rückgeführt werden. Mehr ist nach Aussage des BAMF nicht möglich – im Übrigen auch unabhängig von der Größe des Flugzeuges. Das kann man in der Tat zu Recht kritisieren. Das sind aber eben die derzeit bestehenden Modalitäten, die auch mit unseren europäischen Partnern vereinbart sind. Dann wäre es doch gut, wenn der zuständige Bundesbeauftragte sich noch einmal konsequenter dafür einsetzen würde, dass sich diese Modalitäten verbessern. (Beifall von den GRÜNEN – Henning Höne [FDP]: Welchen meinen Sie denn? Dublin ist ja nicht zuständig!) Bis Ende des vergangenen Jahres war es auch nur möglich, Chartermaßnahmen mit Aufgriffsfällen, (Zuruf von Henning Höne [FDP]) also mit Menschen, die an der Grenze oder an den Bahnhöfen von der Bundespolizei aufgegriffen wurden, zu belegen. Die Bundesländer konnten sich an den Flügen, die der Bundespolizei vorbehalten waren, allerdings nur dann beteiligen, wenn diese nach den gerade dargestellten Modalitäten nicht voll ausgelastet waren. Das BAMF hat auf Nachfrage Nordrhein-Westfalens wiederholt erklärt, dass für die Länder keine eigenen Chartermaßnahmen möglich seien, auch wenn die ZFA, die Zentralstelle für Flugabschiebungen, dies bereits mehrfach, auch im April 2023 und in den folgenden Monaten, angefragt hatte. Seitens des BAMF hat die ZFA die Rückmeldung erhalten, dass Chartermaßnahmen nach Bulgarien lediglich für Aufgriffsfälle und eben nicht für Bundesländer möglich sind. Auch im September 2024 lagen keine anderen Bedingungen vor. So bestätigte das BAMF auf erneute Nachfrage der ZFA, dass die Ausrichtung von Chartermaßnahmen durch NRW weiterhin nicht in Betracht kommt, auch wenn das nicht in Ihre Wahlkampfrhetorik passen mag. Es besteht also kein Missverständnis, sondern es handelt sich um eine klare Sachlage und eine klare Rückmeldung des BAMF, die auch klar dokumentiert ist. NRW hat mehrfach beim BAMF angefragt, ob eigene Chartermaßnahmen möglich sind. Geändert hat sich dies im November. Dann hat die ZFA auch sofort mit der Organisation einer solchen Maßnahme begonnen. Ich will auch ganz deutlich sagen: Die ZFA hat im November mit der Organisation einer solchen Maßnahme begonnen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Zentralstelle für Flugabschiebungen in Nordrhein-Westfalen dabei nicht den 23. Februar im 19.02.2025 Blick hatte, sondern das Gelingen einer solchen Maßnahme. Dass diese jetzt im Februar durchgeführt wird, ist kein Wahlkampfmanöver, sondern zeigt deutlich, dass nordrhein-westfälische Behörden konsequent arbeiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch bei eigenen Maßnahmen galt es, strikte Vorgaben wie die maximale Beförderung von zehn Personen und Meldefristen einzuhalten. Sie versuchen bewusst, mit Nebelkerzen und Unterstellungen zu suggerieren, man könne sich einfach über geltende Regeln und mit europäischen Partnern zu verhandelnde Modalitäten hinwegsetzen. Das ist in der Tat Wahlkampf und hat nichts mit wirklichen Lösungen zu tun. Sie haben in Ihrem Antrag auf die AKS auf die vermeintliche Kooperationsbereitschaft und die vermeintlichen Missverständnisse mit bulgarischen Behörden hinweisen wollen. Die Sachlage im Fall „Solingen“ ist uns allen bekannt. An den Überstellungsmodalitäten, die das BAMF der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld übermittelt hat, ändert sich nichts, nur weil ihnen das bulgarische Schreiben in englischer Sprache vorliegt. Auch dort steht nichts anderes. Hiermit wird sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss in Gänze befassen und feststellen, dass kein Widerspruch und kein Missverständnis vorliegen. (Zuruf von der AfD: Doch!) Die Vorgaben des BAMF zu den Überstellungsmodalitäten bezüglich Bulgarien aus dem Sommer 2023, die an die ABHs übermittelt wurden und an die unsere ABHs gebunden sind, lauten unmissverständlich: montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr mit neun Tagen Vorlaufzeit. Darin eingerechnet sind zwei Tage Vorlaufzeit, die das BAMF braucht. Diese Unterlagen liegen dem Ausschuss auch vor. Rückführungen und Überstellungen sind notwendig, wenn am Ende rechtstaatlicher Verfahren keine Bleibeperspektive besteht. Nordrhein-Westfalen setzt insbesondere bei Gefährdern und Straftätern Prioritäten. Dabei geht es immer darum, sich an geltendes Recht sowie Rechtsstaatlichkeit zu halten und natürlich auch bei Abschiebungen humanitäre und faire Bedingungen zu garantieren. Ich stehe mit all meiner Überzeugung – dabei werde ich auch immer bleiben – für eine offene Gesellschaft in einem funktionierenden Rechtsstaat. Sie von der AfD stehen weder für das eine noch für das andere. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Landesregierung steht im Sinne des Schutzes unserer offenen Gesellschaft und der Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit für konsequente Verfahren und für die konsequente Durchführung solcher Ver-Landtag fahren. Mit dem Maßnahmenpaket hat NRW wichtige Bereiche adressiert und Maßnahmen auf den Weg gebracht. Natürlich gibt es Nachsteuerungs- und Nachjustierungsbedarfe. Diese bilden sich im Maßnahmenpaket auch ab, nämlich durch die Stärkung der Zentralen Ausländerbehörden und die Stärkung von Fachverfahren, damit Datenaustausch besser gelingen kann, aber auch durch die Stärkung von Präventionsmaßnahmen, wenn es um Gewaltschutz und Präventionsbeauftragte in den Einrichtungen geht, wenn es darum geht, Projekte zu stärken, um Radikalisierung vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen, und wenn es darum geht, Ehrenamt vor Ort, psychosoziale Erstberatung und psychosoziale Zentren zu stärken. Wir als Nordrhein-Westfalen stehen zu unserer humanitären Verantwortung zum Schutz von Menschen, die vor Krieg, Terror und Gewalt fliehen. Wir setzen den Rechtsstaat beim Recht auf Asyl konsequent um. Auch dann, wenn Rückführungen notwendig sind, setzen wir den Rechtsstaat selbstverständlich konsequent um. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dafür setzen wir uns als Land ein. Dafür setze ich als Ministerin mich ein. Dafür setzen wir uns aber auch Richtung Bund und Europa sowohl dann ein, wenn es um die Umsetzung des Rechts auf Asyl und den Schutz von Menschen geht, die hier Schutz brauchen, als auch dann, wenn es darum geht, dass Menschen ohne Bleibeperspektive und ohne Recht auf Schutz dieses Land verlassen müssen. Gemeinsam setzen wir uns für Verbesserungen in diesem Bereich ein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
