Anja von Marenholtz
Das ist ein Widerspruch bzw. das sind zwei verschiedene Meinungen. Ich habe mich auf die ICD bezogen. Wenn zwei Krankenkassen anderer Meinung sind, kann das ja nicht schaden, wenn sie dadurch bereit sind, auch in den Fällen, in denen eine Mediensucht vorliegt, Unterstützung zu leisten. Insofern ist das kein nicht zu begrüßender Ansatz. Mein Punkt war: Wir haben hier bereits doppelte und dreifache Strukturen. Diese sichtbarer zu machen, wäre ein Projekt, über das nachzudenken sich tatsächlich lohnt. Schauen wir uns an, was für Projekte es heute tatsächlich gibt. Sie werden nicht durch die Landesregierung finanziert, aber Sie wissen ja, wie sich die Landesanstalt für Medien finanziert, und diese betreibt bereits sechs Projekte. Besonders hervorzuheben sind die Medienscouts NRW. In diesem Projekt werden Schüler*innen dazu ausgebildet, problematisches Mediennutzungsverhalten in ihrem Umfeld zu erkennen. Die Medienscouts sind aber auch im Bereich „Cybermobbing und Datenmissbrauch“ aktiv. Sie sprechen das Thema „Überwachung der Mediennutzung“ an. Als besonders problematisch erachten wir die im Antrag gestellte Forderungen nach gesetzlichen Anforderungen und Förderungen für Technologien, mit denen es Eltern ermöglicht werden soll, die Onlineaktivitäten ihrer Kinder zu überwachen. (Rodion Bakum [SPD]: Das steht da gar nicht drin! Wo haben Sie das denn gelesen?) Auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre. Davon abgesehen ist bereits mehrfach wissenschaftlich belegt worden, dass mehr Überwachung bei Eltern ein falsches Gefühl der Sicherheit erzeugt, welches nicht der Realität entspricht. (Rodion Bakum [SPD]: Wo haben Sie das denn gelesen?) – Das kommt implizit in Ihrem Antrag vor. Den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag … (Rodion Bakum [SPD]: Nein! – Volkan Baran [SPD]: Sie haben den falschen Antrag gele- sen!) – Nein, lassen Sie mich doch mal weiterreden. Landtag Sie haben doch auch zur Kenntnis genommen, dass im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag proaktiv etwas für den Jugendmedienschutz getan wird. Das zeigt sich in diesen Tagen auch in der Öffentlichkeit. Sie wissen, dass das im Kabinett verabschiedet wurde. Auf dieser Basis wird es in Zukunft noch besser möglich sein, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten im Netz zu schützen. Dazu zählt auch ein zu früher Kontakt mit manipulativen Algorithmen gewisser sozialer Netzwerke. Die Medienkompetenzförderung ist für uns der wichtigere Punkt. Grundsätzlich brauchen alle Kinder und Jugendlichen einen Zugang zu guter Medienkompetenzförderung. So gewährleistet man nicht nur einen gesunden und selbstbestimmten Umgang mit Medien, sondern fördert auch den Schutz gegen Desinformationen im Netz. Was wir an Ihrem Antrag noch bemängeln, ist, dass Sie Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zielführend finden. Aus unserer Sicht brauchen wir erst einmal die medienpädagogischen Grundlagen, bevor wir Lehrer weiterbilden können, und dafür muss zuerst die Infrastruktur gefördert werden. Aus diesen Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab und danken. (Beifall von den GRÜNEN)
