Anja von Marenholtz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Vorab ein Wort an den Kollegen der SPD: Es ist einfach falsch, wenn Sie behaupten, dass die Gelder für Medienkompetenzförderung gestrichen bzw. halbiert würden. Da müssen Sie noch einmal nachrechnen. Sie ersehen ja auch aus dem Haushaltsplan, dass diese Gelder, die dort weggenommen werden, dazu dienen sollen, das Grimme-Institut zu stützen, das sich übrigens auch mit Medienkompetenzförderung beschäftigt. (Rodion Bakum [SPD]: Also werden sie doch weggenommen!) Insofern fehlt saldiert netto überhaupt nichts im Bereich „Medienkompetenzförderung“. – Das nur als Vorbemerkung. Landtag Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich ein besonders schützenswerter Teil unserer Gesellschaft. Das steht komplett außer Frage. Es ist auch klar, dass sich während der Coronapandemie viel Freizeit der Jugendlichen und Kinder in den Lebensraum bzw. Gesellschaftsteil der sozialen Medien verlagert hat. Vor allem Jugendliche verbringen einen großen Teil ihrer Zeit in sozialen Netzwerken, im Internet oder auch mit Games. Die Befürchtung, dass durch zu viel Bildschirmzeit ein schädliches Suchtverhalten zutage treten kann, ist verständlich und sicherlich in Teilen berechtigt. Im vorliegenden Antrag kommen die Kolleg*innen von der SPD leider vermehrt zu Fehlschlüssen bezüglich der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen. Sie legen einen sehr umfassenden Forderungskatalog vor, mit denen Sie in Teilen am Ziel vorbeischießen. Zum Mediennutzungsverhalten. Es stimmt, dass sich die Bildschirmzeit von Jugendlichen immer weiter erhöht. Es ist allerdings ein Trugschluss, Mediennutzung und Bildschirmzeit pauschal zu Suchtverhalten zusammenzufassen. Erhöhte Nutzungszeiten von Medien haben vermehrt suchtfremde Gründe. Jugendliche bilden sich im digitalen Raum weiter, üben sich in sozialer Integration und leben sich auch kreativ aus. Von einem erhöhten Nutzungsverhalten auf eine Mediensucht zu schließen – sie ist übrigens nach ICD nicht als Sucht anerkannt –, ist daher potenziell sogar gefährlich. Es bedarf in NRW auch nicht einer Schaffung von Spezialambulanzen zur Mediensucht oder einer unabhängigen Landesstelle für Mediensuchtprävention. Es gibt in Nordrhein-Westfalen bereits flächendeckend gute Strukturen im Bereich „Suchtprävention“. Hier noch mehr Engagement in doppelte und dreifache Strukturen zu stecken, ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz.
