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Dr. Christian Untrieser

CDU 30.01.2025 Sitzungen 18/87

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen baut die Windenergie ganz kräftig aus. Im letzten Jahr, 2024, gingen in Nordrhein-Westfalen Landtag 154 neue Windenergieanlagen in Betrieb. Bitte merken Sie sich diese Zahl: 154. – Kein anderes Bundesland hat im letzten Jahr mehr installiert als Nordrhein-Westfalen, und zwar sowohl in Bezug auf die installierte Leistung als auch die Anlagenzahl. Wir sind absoluter Spitzenreiter in Deutschland. Noch deutlicher wird das, wenn wir in die Zukunft auf erteilte Genehmigungen für Windenergieanlagen blicken. 680 neue Anlagen sind 2024 von nordrheinwestfälischen Behörden genehmigt worden. Das sind doppelt so viele wie im zweitplatzierten Land Niedersachsen. Das sind 13-Mal so viele Genehmigungen wie im Land Baden-Württemberg. Wir beteiligen auch Bürgerinnen und Bürger und Kommunen an neuen Windenergieanlagen; dafür haben wir das Bürgerenergiegesetz im letzten Jahr beschlossen. Nun komme ich zu dem Grund, warum wir heute eine neue gesetzliche Regelung schaffen. Wenn wir die Windenergie in den nächsten Jahren ausbauen, dann müssen wir das vernünftig planen und steuern. Windenergieanlagen sind zumeist 200 m hoch, weithin sichtbar und verändern natürlich das Landschaftsbild. Wer würde das bezweifeln? Die Steuerung passiert bei uns mit den Instrumenten der Raumordnung und der Bauleitplanung, in Gremien mit demokratisch gewählten Vertretern, in den Regionalräten und in den Stadträten. Wir legen Windenergiegebiete fest, in denen Windenergieanlagen zulässig sind. Wo kein Windenergiegebiet ausgewiesen wurde, ist grundsätzlich keine Windenergieanlage möglich. Wir in Nordrhein-Westfalen sind übrigens wieder schnell, denn die Windenergiegebiete wollen wir bis Mitte dieses Jahres ausweisen. Damit sind wir sieben Jahre schneller, als der Bund das vorgesehen hat. Sie merken also: Wir in Nordrhein-Westfalen sind sehr ambitioniert unterwegs. Trotzdem merken wir, dass aufgrund einer Regelungslücke im Bundesrecht gerade der Bau einer Vielzahl von Windenergieanlagen außerhalb von geplanten Windenergiegebieten beantragt wurde. Das ist ein Problem, denn wir reden nicht von 10, 20 oder 30 Anträgen. Vielmehr lagen bis zum Ende des letzten Jahres 1.427 Anträge auf den Bau von Windenergieanlagen außerhalb geplanter Windenergiegebiete vor. Zum Vergleich: 154 Anlagen haben wir im letzten Jahr hinzugebaut. Liebe Kollegen, aus diesem Grund schlagen wir Ihnen eine Änderung des Gesetzes vor. Das tun wir, weil wir glauben: Wenn Menschen vor Ort Windenergiegebiete planen und sich herausstellt, dass eine große Zahl von Anlagen außerhalb dieser Gebiete gebaut werden soll, dann schafft das große Probleme. Ich dachte – ich bin ich mir nicht ganz sicher, wie das in Berlin gerade vonstattengeht –, dass man auf der 30.01.2025 Bundesebene das Problem erkannt hätte und versucht, gemeinsam mit CDU, SPD und Grünen an einer Lösung zu arbeiten. Ich weiß nicht, wie dort der aktuelle Stand ist. Selbst wenn diese vorgeschlagene Regelung käme, löste sie nicht alle Probleme in Nordrhein-Westfalen. Nach Auffassung des Städte- und Gemeindebunds würde damit nur die Hälfte der Windenergieanlagen, die wir zurückstellen wollen, erfasst werden können. Deswegen ist es notwendig, dass wir einen eigenen Gesetzesvorschlag vorlegen. Nur mit diesem Mechanismus gelingt es, Kontrolle zurückzugewinnen, Entscheider in Regional- und in Stadträten zu stärken und die notwendige Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren zu erhalten. Lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf daher verabschieden. Ich fasse zusammen. Nordrhein-Westfalen baut die Windenergie so schnell wie kein anderes Bundesland aus. Wir bringen Planbarkeit und Steuerbarkeit in den Ausbau zurück. Wir beteiligen Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen finanziell. Wir sorgen für Akzeptanz für die erneuerbaren Energien. Ich empfehle die Zustimmung zu unserem Vorschlag. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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