Tom Brüntrup
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Jahreswechsel ist immer eine gute Gelegenheit, sich Vorsätze zu machen, nach vorne zu schauen und mit neuer Energie anzupacken. Nach den ruhigen Tagen zwischen den Jahren ist mir dies gut gelungen – zumindest so lange, bis ich den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion las. Nur vier Seiten wieder aufgewärmter Meinungen und Vorschläge brauchte es, und ich war gefühlt zurück im Hamsterrad. Anders als aufgewärmte Babynahrung sind die Inhalte Ihres Antrags aber weniger verdaulich. Zugegebenermaßen haben Sie sich diesmal mehr Mühe gegeben, Ihre tatsächliche Intention im Antrag zu verstecken. Hier am Rednerpult haben Sie ja gerade Ihren üblichen Stuss zur Kenntnis gereicht. Im Antrag haben Sie immerhin noch versucht, zu verschleiern, dass Unsicherheiten dazu führen würden, dass der Kinderwunsch verschoben oder aufgegeben werde, statt wie im vergangenen Jahr die staatliche Regulierung der Geburtenrate zu fordern. Nach ein paar Seiten der Problembeschreibung und auch hier am Rednerpult kommen Sie aber dann doch auf den Punkt: Die frühe Kita-Betreuung sei ideologisch geprägt und wissenschaftlich nicht untermauert. Stattdessen werde Eltern – Zitat – „suggeriert, dass frühe Betreuung automatisch besser sei, was nicht der Fall ist.“ Ja, Sie haben in dem angegebenen SPIEGEL-Interview ein dazu passendes Zitat gefunden und verkürzt dargestellt. So führt die interviewte Bildungs-30.01.2025 forscherin selbst aus, dass eine angemessene stundenweise Betreuung unschädlich ist und der richtige Zeitpunkt, in die Kita zu gehen, von Kind zu Kind unterschiedlich ist. Bei Kindern, die zu Hause nicht die nötige Förderung und Zuwendung erfahren, ist laut ihr die frühzeitige Betreuung sogar vorteilhaft. Die Frage, wann ein Kind in die Kita geht und wann es für das Kind am sinnvollsten ist, kann also nur individuell und durch die Eltern beantwortet werden. Während die AfD-Fraktion suggeriert, es gebe keine Wahlfreiheit für Eltern, ist diese faktisch wie rechtlich gegeben. Das gilt genauso für die finanzielle Unterstützung und die steuerrechtlichen Vorteile, die Sie fordern. Mit dem Basiselterngeld erhält ein Elternteil bzw. erhalten nacheinander beide Elternteile für 14 Monate 65 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Mit dem bis zu hundertprozentigen Ansatz bei niedrigen Einkommen und den Gestaltungsmöglichkeiten mit dem ElterngeldPlus existieren zudem bedarfsgerechte Anpassungsmöglichkeiten, und zwar auch im Hinblick auf die Länge der Elternzeit. Hinzu kommen das monatliche Kindergeld und bei einkommensschwachen Familien der Kinderzuschlag. Bei der Einkommensteuerveranlagung folgen dann die Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Auch bei steigenden Lebenshaltungskosten ist es also möglich, eine freie Entscheidung zu treffen. Dass diese Entscheidung beispielsweise aufgrund eines kontaktfreudigen Kindes aber auch für den Beruf ausfallen kann und dann eben niemand zu Hause am Herd steht, passt anscheinend nicht in Ihr Weltbild. Was Sie auch nicht so ganz verstehen wollen, ist die Funktionsweise des vergünstigten Mehrwertsteuersatzes. Wie ich Ihnen bereits in meiner Rede vom Dezember 2023 deutlich zu machen versucht habe, sind die mit 7 % zu versteuernden Produkte in Anlage 2 zu § 12 des Umsatzsteuergesetzes klar geregelt. Welche Produkte in diese Liste durch den Bundesgesetzgeber aufgenommen werden dürfen, regelt wiederum die europäische Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Daher war schon Ihr damaliger Ansatz aus dem Dezember 2023, Kinderpflegeprodukte des täglichen Bedarfs zu begünstigen, nicht umsetzbar. Sie können Produktarten nicht unterschiedlich besteuern je nachdem, welcher Altersklasse sie zugutekommen. Rechtlich noch unsauberer ist daher Ihr heute vorliegender Antrag, in welchem gefordert wird, Artikel des „täglichen Kinderbedarfs“ zu begünstigen. Hinzu kommt, dass Sie anscheinend beim Abschreiben Ihres eigenen Antrags den Zusatz „Pflegeprodukte“ vergessen haben. So müssten wir entsprechend Landtag Ihrem Forderungsteil alles begünstigen, dessen das Kind bedarf. Das gälte vielleicht auch für das Auto der Eltern, um zur Kita zu kommen, oder gar – Ihr größter Horror – für das Lastenfahrrad. So bleibt dann über den Jahreswechsel doch einiges gleich: Ihr Weltbild, das ein Elternteil, und bei Ihnen wissen wir auch welches, zu Hause bleiben sollte, die Wiederverwertung bereits gestellter und abgelehnter Anträge und insbesondere deren schlechte handwerkliche Machart. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund bin ich Ihnen dankbar, dass Sie den heutigen Antrag direkt zur Abstimmung gestellt haben. Wir lehnen ihn ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
