landtag.nrw.de ↗

Dorothee Feller

30.01.2025 Sitzungen 18/87

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vergangenen Jahr habe ich bereits mehrfach auch hier im Plenum deutlich gemacht: An unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt uneingeschränkt der Beutelsbacher Konsens, der unter anderem das Kontroversitätsgebot beinhaltet. Das bedeutet, dass sowohl in der Gestaltung des Unterrichts als auch in den verwendeten Lernmitteln kontroverse Diskussionen in Politik und Wissenschaft dargestellt und beachtet werden müssen. Den Schülerinnen und Schülern soll vermittelt werden, dass Kontroversen in Politik und Wissenschaft selbstverständlich sind. Gleichzeitig sollen sie dazu befähigt werden, sich kritisch mit den einzelnen Positionen auseinanderzusetzen und zu eigenständigen, begründeten Urteilen zu kommen. Der Beutelsbacher Konsens stammt aus dem Jahr 1976 und ist damit fast 50 Jahre alt. Doch nicht zuletzt die heutige Debatte offenbart einmal mehr seine fundamentale Bedeutung. In einer Zeit, in der Fake News, Halbwahrheiten und sogenannte alternative Fakten insbesondere soziale Medien und damit einen großen Teil der Gesellschaft fluten, ist es wichtiger denn je, unsere Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu erziehen. Es ist heute wichtiger denn je, sie zu befähigen, sich selbstbestimmt und kritisch mit Informationen auseinanderzusetzen und sich aktiv an der Gestaltung unserer Demokratie zu beteiligen. Unsere Schulen haben daher den Auftrag, einerseits Fachwissen anhand von Fakten zu vermitteln, andererseits in der Vermittlung von Inhalten die unterschiedlichen Perspektiven darzustellen. Das gilt auch und insbesondere für das hochkomplexe Thema „Klimawandel“. Mit seinen vielfältigen Auswirkungen auf unsere Natur sowie die Lebensgrundlagen und das Zusammenleben der Menschen stellt der Klimawandel eine zentrale Herausforderung der Gegenwart dar. In den Kernlernplänen der Fächer 30.01.2025 Erdkunde und Wirtschaftspolitik ist das Thema daher obligatorisch als Unterrichtsinhalt verankert. Aufgabe und Ziel des Unterrichtsfachs Erdkunde in der Sekundarstufe I ist es, dass Schülerinnen und Schüler angesichts globaler Chancen und Herausforderungen auch die Gestaltungsoptionen und Lösungsansätze mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung kennen. Diese sollen kritisch hinsichtlich ihrer Konsequenzen sowie ihrer Reichweite und Übertragbarkeit hinterfragt und Lösungsansätze altersangemessen entwickelt werden. Schülerinnen und Schüler müssen wissen, welchen Einfluss bestimmte Verhaltensweisen und Maßnahmen auf das Klima haben, um sich am gesellschaftlichen Diskurs über eine der entscheidenden Zukunftsfragen zu beteiligen. Dabei werden Konflikte zwischen Klimaschutzzielen einerseits und dem Ziel einer sicheren und finanzierbaren Energieversorgung andererseits zum Unterrichtsgegenstand gemacht. Vor diesem Hintergrund durchlaufen alle Schulbücher ein umfassendes Lernmittelzulassungsverfahren, bevor sie im Unterricht eingesetzt werden dürfen. Im Rahmen des Gutachterverfahrens, das Teil des Lernmittelzulassungsverfahrens ist, werden Lernmittel daraufhin überprüft, ob alle Kompetenzen des entsprechenden Lernplans mit dem Lernmittel vermittelt werden können. Darüber hinaus wird bei jedem Lernmittel im Gutachterverfahren geprüft, ob die Darstellung fachlich richtig ist und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Weitere übergeordnete Prüfkriterien sind unter anderem, ob das Lernmittel altersangemessen und diskriminierungsfrei ist. Die Verlage sind in der Pflicht, die Erfüllung der einzelnen Prüfkriterien anhand von Belegstellen nachzuweisen. Die Gutachterinnen und Gutachter – allesamt Fachlehrkräfte im aktiven Schuldienst – überprüfen, ob die Angaben des Verlags zutreffen. Auf dieser Grundlage geben sie ein Votum dazu ab, ob das Lernmittel zugelassen werden kann oder noch etwas zu beanstanden ist. Die Stellungnahmen der Gutachterinnen und Gutachter werden dann zusammen mit den gegebenenfalls überarbeiteten Lernmitteln durch das Ministerium für Schule und Bildung dahin gehend geprüft, ob die genannten Prüfkriterien erfüllt sind und sich das Lernmittel für den Einsatz in der entsprechenden Schulform eignet. Liegen Beanstandungen vor, werden diese an den Verlag mit der Bitte um Stellungnahme und Änderung zurückgesandt. Hier kann es durchaus sein, dass mehrere Überarbeitungsschleifen erfolgen. Landtag Die Entscheidung darüber, ob das Lernmittel zugelassen wird, trifft abschließend das Ministerium für Schule und Bildung. Diesen umfassenden Prozess der Lernmittelüberprüfung hat auch das in Rede stehende Schulbuch durchlaufen. Selbstverständlich gehen wir trotz der umfassenden Prüfung Hinweisen nach, die die Zulässigkeit der Lernmittel infrage stellen könnten. Hierbei gilt es jedoch immer, differenziert hinzuschauen. Ein Beispiel für dieses Erfordernis bietet auch der Artikel von Axel Bojanowski aus der Onlineausgabe der WELT AM SONNTAG des letzten Jahres, auf den sich der Antrag bezieht. Lassen Sie mich dies an einem konkreten Beispiel verdeutlichen. Der Autor wertete in seinem Artikel zufällig ausgewählte Schulbücher stichprobenartig aus. Dabei kritisierte er unter anderem in einem Schulbuch den Satz eines fiktiven Windkraftbetreibers, der da lautet – Zitat –: „Mein Windpark in der Nordsee hat 30 Windräder, die so gut wie ununterbrochen Strom für die Menschen in Deutschland produzieren.“ Hier unterstellt der Autor eine sachlich falsche Darstellung des Schulbuchs, da Windkraftanlagen im Meer höchstens die Hälfte der Betriebszeit Strom liefern könnten. Allerdings werden in dem Schulbuch neben dem fiktiven Windkraftbetreiber auch eine fiktive Dorfbewohnerin, ein fiktiver Braunkohlemitarbeiter und ein fiktiver Klimaaktivist vorgestellt. Sie alle schildern ihren Blick auf Windenergie aus ganz unterschiedlichen Sichtweisen. Natürlich spricht sich der Windkraftbetreiber uneingeschränkt für Windenergie aus, während der Braunkohlemitarbeiter eine gegensätzliche Position einnimmt. Bei der Darstellung dieser Sichtweisen ging es ganz bewusst nicht um die Vermittlung von Fakten, sondern um die Darstellung von unterschiedlichen Sichtweisen auf dasselbe Thema. Das Gesamtbild dieser Sichtweisen ergibt dann die Kontroverse, die zum Beispiel als Grundlage für ein Rollenspiel oder eine Podiumsdiskussion dienen kann. Auf dieser Grundlage sollen die Schülerinnen und Schüler die Energiewende beurteilen. Argumente sind dabei natürlich im Rahmen des Unterrichts kritisch zu prüfen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem benannten Buch um ein Schulbuch für die 7. und 8. Klasse handelt. In Lernmitteln für diese Jahrgangsstufe werden komplexe Sachverhalte grundsätzlich altersangemessen und didaktisch reduziert dargestellt. Vor diesem Hintergrund müssen auch die Kritikpunkte des besagten Artikels eingeordnet werden. 30.01.2025 Meine Damen und Herren, es bleibt eine Daueraufgabe, auch Lernmittel, die bereits das umfängliche Prüfverfahren durchlaufen haben, immer wieder kritisch zu hinterfragen und entsprechenden Hinweisen nachzugehen. Daher befinden wir uns hinsichtlich der vorbrachten Kritik mit dem Verlag im Austausch. Aus einer stichprobenartigen Durchsicht jedoch auf eine systematische Falschdarstellung eines Klimawandels in Schulbüchern zu schließen, geht eindeutig zu weit. Das unterstreicht einmal mehr nicht nur die Bedeutung des Beutelsbacher Konsenses, sondern auch, wie wichtig es ist, unsere Kinder und Jugendlichen zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen, die auch in Zukunft in der Lage sind, unsere freiheitlich-demokratischen Grundwerte zu schützen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Protokoll ↗