Martin Sträßer
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen uns heute leider mit einem Antrag befassen, der sich, so die Lesart der antragstellenden Fraktion, mit – ich zitiere – „bewusst ideologisierte[n] Inhalten“ in Schulbüchern befasst. Es ist schon paradox, dass sich hier ausgerechnet eine Fraktion als Wächter der Zensur und Hüter der Information und Meinungsfreiheit aufspielt, die nur davon lebt, mit Fake News und einseitiger Propaganda, vor allem in sozialen Netzwerken wie TikTok, Desinformationskampagnen zur Zersetzung unserer freiheitlichen Demokratie zu betreiben. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Rodion Bakum [SPD]) Die schlecht verdauliche Kirsche auf dieser Torte ist, dass die Rede von einem Abgeordneten gehalten worden ist, der in seinen hier gehaltenen Reden noch nie auch nur den Versuch unternommen hat, Informationen und Meinungen gelten zu lassen, die seinem eigenen verschrobenen Welt- und Menschenbild widersprechen. (Dr. Christian Blex [AfD]: Einfach persönlich werden, wenn man keine Argumente hat!) Da macht sich der Bock doch selbst zum Gärtner. (Beifall von Alexander Vogt [SPD] – Vereinzelt Beifall von der CDU, den GRÜNEN) Ich möchte die Gelegenheit nutzen, einiges zu den Rahmenbedingungen zu sagen, unter denen – mit oder ohne Schulbücher – in unseren Schulen unterrichtet wird. Ich fange ganz oben an. Den rechtlichen Rahmen für die schulische Bildung setzen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, gerade 75 Jahre alt geworden, und die Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, deren 75-jähriges Bestehen in diesem Jahr gefeiert wird. Deshalb möchte ich zunächst den einschlägigen Art. 7 der Landesverfassung zitieren. Absatz 1: „Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.“ Absatz 2: „Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebens-30.01.2025 grundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung.“ So steht es in unserer Landesverfassung. Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen hat auf dieser Grundlage den Bildungs- und Erziehungsauftrag für unsere Schulen präzisiert. Dazu gehört auch, orientiert am sogenannten Beutelsbacher Konsens von 1976, die Auseinandersetzung mit kontroversen Themen in Schule und Unterricht, damit Schülerinnen und Schüler lernen können, selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln. Das Ziel von Bildung und Erziehung muss es also sein, dass sich junge Menschen auf der Grundlage gesicherter Tatsachen eine eigene Meinung bilden und diese gegenüber anderen vertreten können und dass sie zugleich die Meinung anderer achten. Es geht darum, die eigene Persönlichkeit auf der Basis eigenen Wissens und eigener Fertigkeiten und im Umgang mit anderen Menschen zu entwickeln und zugleich Verständnis sowie Toleranz gegenüber den Lebensmodellen anderer Menschen zu haben. Mit dem Antrag versucht die AfD, den Eindruck zu erwecken, als würde vonseiten des Staates, insbesondere bei den für Bildung und für den Einsatz von Schulbüchern zuständigen Stellen, systematisch an einer Umerziehung junger Menschen gearbeitet, (Dr. Christian Blex [AfD]: Ja, ist doch so!) indem ihnen wesentliche Informationen, hier zum Thema „Klimawandel“, vorenthalten würden. (Dr. Christian Blex [AfD]: Dem ist so!) Das ist nicht nur falsch, sondern im wahrsten Sinne vorgeschoben. Denn hinter dem vorgeschobenen Beispiel kommt wieder nur das alte Bild zum Vorschein und dient dem Ziel der Verächtlichmachung und Zersetzung unserer demokratischen Strukturen. Was die Fraktion vom rechten Rand unter „Vielfalt der Informations- und Meinungsvielfalt“ versteht, müssen wir alle leider tagtäglich lesen, sehen und hören, vor allem in den sogenannten sozialen Medien. Sie wollen nicht die Vielfalt der Information, sondern die Hoheit über die Information. Sie wollen möglichst große, aber zugleich enge Meinungsblasen, die den freien Austausch verhindern. Wir möchten diese Blasen zum Platzen bringen. (Dr. Christian Blex [AfD]: Sie haben doch ARD und ZDF!) Ich möchte kurz zu den beiden Schulbüchern kommen, die Sie zum Anlass genommen haben, Ihre Verschwörungstheorie in Sachen „Klimawandel“ zu untermauern. Für die Kritik, die in dem zitierten Artikel der WELT geäußert wird, habe ich in weiten Teilen durchaus Verständnis. Ich habe aufgrund des Artikels durchaus den Eindruck, dass die dort zitierten Schulbücher wirklich nicht das breite Spektrum an Landtag Informationen und Meinungen abbilden. Genau das kann ein einzelnes Schulbuch aber nicht leisten, und das muss es auch nicht. Im Gegensatz zu Ihnen setze ich dabei auf die Kompetenzen unserer Lehrkräfte in den Schulen. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das ist schon mal der Fehler!) Es ist nämlich keinesfalls so, dass ein einziges Schulbuch die Grundlage des gesamten Unterrichts und die einzige Quelle für Informationen ist. Nach meiner Erfahrung sieht die Unterrichtspraxis in der Regel deutlich anders aus. In der Regel stehen Schulbücher nicht für sich allein, sondern werden durch andere Lernmaterialien und Quellen ergänzt und diesen gegenübergestellt. So steht es auch in dem Medienkompetenzrahmen für unsere Schulen, der als zu erlernende Kompetenz unter anderem aufführt – ich zitiere –: „Informationen, Daten und ihre Quellen sowie dahinterliegende Strategien und Absichten erkennen und kritisch bewerten“. Sie selbst haben die gerade zitierte Kompetenz, „Quellen sowie dahinterliegende Strategien und Absichten erkennen und kritisch bewerten“, bei der Stellung Ihres Antrags offensichtlich außer Acht gelassen. Denn der darin zitierte Medienbeitrag enthält gar keinen Bezug zur Schulbuchauswahl in Nordrhein-Westfalen. Der Verlag Westermann vertreibt das Lehrbuch mit diesem Titel in verschiedenen Bundesländern. Die Varianten für die Bundesländer unterscheiden sich. Das sollte bekannt sein. Welche Ausgabe der Autor des zitierten WELT-Artikels vorliegen hatte, erfahren wir nicht. Für welches Bundesland ist es zugelassen? Welches Erscheinungsjahr? Welche Auflage? All das wären notwendige Angaben, um eine ordentliche Quellenprüfung vornehmen zu können. Außerdem nennt der Autor des Artikels in der Regel genau eine Quelle zur Widerlegung vermeintlich falscher Aussagen. Mit der Anführung einer einzigen Quelle, die eine Gegenposition vertritt, kann man aber nicht belegen, dass eine Position insgesamt von der Wissenschaft abgelehnt wird; das wissen wir alle. Um jetzt den Autor des Artikels wieder in Schutz zu nehmen: Er wollte und konnte keine wissenschaftliche Abhandlung zum Klimawandel leisten. Er wollte nur darauf hinweisen, dass es nach seiner Auffassung auch andere Informationen und Meinungen gibt und Meinungen dort zu kurz kommen. Das ist sein gutes Recht und bedarf ständiger Überprüfung, auch in Verfahren zur Freigabe von Schulbüchern. Um den Autor weiter in Schutz zu nehmen: Er wollte sicher nicht, dass die AfD ihn zum Kronzeugen vermeintlich einseitiger Informationen in Sachen „Klimawandel“ an unseren Schulen macht. 30.01.2025 Kommen wir zum Beschlussteil Ihres Antrags. Dort sind Sie einerseits bemüht, die aus Ihrer Sicht – Zitat – „populistische[n] Falschdarstellungen“ in Schulbüchern zu kritisieren, und Sie fordern mehr – Zitat – „wissenschaftliche[…] Objektivität“. Ich möchte Ihnen genau das entgegenhalten. Ich empfehle Ihnen deshalb abschließend, Ihren eigenen Antrag erneut auf „populistische Falschdarstellungen“ und „wissenschaftliche Objektivität“ hin zu überprüfen. Wir haben das getan und unser Ergebnis ist klar: Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
