Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In Nordrhein-Westfalen haben wir eine lange Tradition der Zuwanderung. Das spiegelt sich nicht nur in einer vielfältigen und lebendigen Gesellschaft wider, sondern auch in unseren Schulen. Mehr als 43 % der Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen haben eine internationale Familiengeschichte. In vielen dieser Familien wird neben Deutsch eine oder mehrere weitere Sprachen gesprochen. Die Mehrsprachigkeit ist längst gelebter Alltag an unseren Schulen. Daher haben wir die Mehrsprachigkeit im Schulgesetz und im Teilhabe- und Integrationsgesetz als zentrale Aufgabe der Bildungspolitik definiert. Das trägt dem Umstand Rechnung, dass die Förderung von Mehrsprachigkeit schon seit Langem ein wichtiger Baustein in der Stärkung der sprachlichen Bildung ist. Der vorliegende Antrag der Fraktion der SPD verkennt, was uns zuletzt am 10. September eine Sachverständigenanhörung auf der Grundlage des vorliegenden Antrags deutlich bestätigt hat, nämlich dass wir mit unseren Maßnahmen zur Sprachförderung mehrsprachig aufwachsender Schülerinnen und Schüler bereits auf einem erfolgreichen Weg sind. Dabei setzen wir auf einen Ansatz zur Sprachbildung, der die Integration von Herkunftssprachen, Fremdsprachen und die Deutschförderung umfasst. Letztere ist für uns in besonderem Maße wichtig. Hier setzen wir einen deutlichen Schwerpunkt, denn der Bildungserfolg der jungen Menschen ist untrennbar mit der Beherrschung der deutschen Sprache verbunden. Darüber hinaus hat mit Blick auf die Mehrsprachigkeit auch der herkunftssprachliche Unterricht, kurz: HSU, eine hervorgehobene Bedeutung. HSU wird in über 30 Sprachen angeboten und mit aktuell 1.006 Stellen unterstützt. HSU leistet neben einem breiten Angebot im Bereich des Fremdsprachenunterrichts sowie evaluierten Maßnahmen zur Förderung der Bildungssprache Deutsch an Schulen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sprachlichen Bildung mehrsprachiger Kinder und Jugendlicher. Darüber hinaus haben uns unsere Erfahrungen mit dem herkunftssprachlichen Unterricht bereits wichtige Erkenntnisse geliefert, die wir zur Förderung von Programmen im Bereich der Mehrsprachigkeit nutzen, so zum Beispiel für das Landesprogramm „Grundschulbildung stärken durch HSU – Mehrsprachigkeit unterstützt den Bildungserfolg der Kinder.“ Dieses Programm verfolgt einen mehrdimensionalen Landtag Ansatz zur Förderung der Sprachidentitäten von Grundschülerinnen und Grundschülern und zeigt nicht zuletzt, dass es bereits möglich ist, Mehrsprachigkeit sinnvoll mit dem Regelunterricht zu verzahnen. Eine Integration von Themen des Klassenunterrichts ermöglicht auch das Landesprogramm „Rucksack Schule“, das Grundschülerinnen und Grundschüler durchgängig in der sprachlichen Bildung fördert. „Rucksack Schule“ ist zudem explizit darauf ausgelegt, die Eltern aktiv in die Sprachförderung ihrer Kinder einzubinden und damit zugleich eine ganz besondere Brücke zum Elternhaus zu schlagen. Darüber hinaus weiten wir digitale Angebote aus, um innovative Ansätze in der Sprachbildung zu fördern, etwa durch das mehrsprachige digitale Vorleseprojekt „Mulingula“, das mithilfe von mehrsprachigen Bücherangeboten das Sprachbewusstsein und die mehrsprachige Schriftlichkeit von Grundschulkindern fördert. Die Forderung in dem vorliegenden Antrag, den herkunftssprachlichen Unterricht flächendeckend auszubauen, indem er unter anderem besser mit dem Regelunterricht und der Kernlernzeit gekoppelt sowie inhaltlich besser mit den deutschsprachigen Fächern verzahnt wird, läuft vor dem Hintergrund unserer bereits umgesetzten Maßnahmen und Projekte ins Leere. Wir werden den eingeschlagenen Weg in Richtung einer innovativen und praxisorientierten Bildungspolitik fortführen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)
