Susanne Schneider
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Arbeit bedeutet Teilhabe. Arbeit kann sogar auch richtig Spaß machen, aber Arbeit muss sich vor allem lohnen. (Beifall von der FDP) Wenn diejenigen, die arbeiten, am Ende des Monats weniger Geld in der Tasche haben als die, die das nicht tun, (Lena Teschlade [SPD]: Unwahrheit!) dann müssen wir was ändern. Mit dem Bürgergeld sollten gegenüber Hartz IV Anreize gesetzt werden, damit die Eigenverantwortung wieder gestärkt wird. Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, das hat nicht funktioniert. Rund fünfeinhalb Millionen Menschen leben in Deutschland von Bürgergeld. Davon sind knapp 4 Millionen grundsätzlich erwerbsfähig. Für arbeitslose Leistungsempfänger droht das Bürgergeld zur dauerhaften Alternative zur Arbeit zu werden. Damit verbunden ist eine steigende Kostenbelastung unserer öffentlichen Haushalte. Wir brauchen daher eine klare Kurskorrektur weg von einer Auszahlung passiver Transferleistungen und hin zu einer verstärkten, aktiven Integration in Arbeit. (Beifall von der FDP) Daher war es völlig richtig, dass die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag noch in der Ampelkoalition darauf gedrängt hat, das Bürgergeld in der jetzigen Form auf den Prüfstand zu stellen. Sanktionen wurden ausgeweitet und die Regelungen zum vollständigen Leistungsentzug für Totalverweigerer eingeführt. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass es sich beim Bürgergeld um ein bedingungsloses Grundeinkommen handelt. (Beifall von der FDP) Dazu müssten allerdings weitere Schritte folgen. Bei der Umsetzung sind neben dem Bund auch Länder und Kommunen gefordert. Wir wollen arbeitsfähigen Erwerbslosen bereits in den ersten Monaten des Leistungsbezugs konkrete Arbeitsplätze anbieten. Können keine Arbeitsangebote im regulären Arbeitsmarkt vermittelt werden, sollten Arbeitsgelegenheiten in Form gemeinwohlorientierter Tätigkeiten angeboten werden. Diese können die so wichtige Tagesstruktur sicherstellen und die aktive Teilhabe an der Gesellschaft fördern. Erstes Ziel muss es sein, mehr Menschen aus dem Bürgergeld zurück in Arbeit zu bekommen. Niemandem ist geholfen, wenn wir Menschen in Perspektivlosigkeit belassen. Daher brauchen wir verpflichtende Arbeitsgelegenheiten, die von den Jobcentern konsequent umgesetzt werden. Diese 30.01.2025 gemeinnützigen Tätigkeiten dürfen jedoch keine regulären Arbeitsplätze verdrängen. Dabei muss die Ablehnung von Arbeitsangeboten nach dem Prinzip „Fordern und Fördern“ konsequent sanktioniert werden. Wer keinerlei Mitwirkung zeigt und alle Integrationsmaßnahmen ablehnt, soll im Extremfall mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen müssen. Der Sozialstaat kann nur bestehen, wenn er auf dem Prinzip der Eigenverantwortung beruht und die Rückkehr in den Arbeitsmarkt fördert. (Beifall von der FDP) Dafür gibt es auf kommunaler Ebene bereits Vorstöße. Ein Beispiel ist Essen. Der Sozialdezernent der Stadt hat dort Personen, die eingeschränkt arbeitsfähig sind, aufgefordert, täglich drei Stunden für das Gemeinwohl zu leisten. Es sei nur fair, dass diejenigen, die Bürgergeld erhalten und arbeiten könnten, der Gesellschaft etwas zurückgäben. Um die Erwerbsfähigkeit zu überprüfen, will der Essener Sozialdezernent zudem Leistungsempfänger einmal im Jahr zum Gesundheitscheck einladen. Viele andere Jobcenter und Kommunen scheuen allerdings den organisatorischen Aufwand, der mit der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten verbunden ist. Für diese sollte Essen Vorbildcharakter haben. Um eine höhere Verbindlichkeit vorzugeben, muss die bisherige Kann-Regelung zu Arbeitsgelegenheiten in eine Sollvorgabe umgewandelt werden. Zudem sollte die wiederholte Verweigerung von Arbeitsgelegenheiten explizit in die Regelung zum Leistungsentzug für Totalverweigerer aufgenommen werden.
