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Berivan Aymaz

30.01.2025 Sitzungen 18/87

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht nun Ministerin Josefine Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen ist eine und vielleicht die 30.01.2025 wichtigste Aufgabe der Gesellschaft und natürlich auch des Staates. Ich gebe Ihnen absolut recht, dass die Jugendhilfe, ihre Situation und Bedeutung, noch deutlich mehr auch in der öffentlichen Wahrnehmung besprochen, anerkannt und diskutiert werden muss. Deswegen ist es gut, dass die Situation in den Jugendämtern über die mehrfach angesprochene Dokumentation noch einmal mehr in den Blick gerückt wird. Im Übrigen wird damit auch die Situation von Kindern und Jugendlichen in diesem Land mehr in den Blick gerückt. Das ist auch ein Verdienst der Diskussionen, die wir hier in den letzten Jahren sehr intensiv miteinander geführt haben. Denn es zeigt auch, dass Kinder und Jugendliche und der Schutz von Kindern und Jugendlichen durchaus mehr in den gesellschaftlichen Blick genommen worden sind. Trotzdem gebe ich Ihnen recht, dass wir noch mehr über die Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe sprechen müssen. Ein wichtiger Meilenstein, den wir gemeinsam in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben, ist das Landeskinderschutzgesetz, mit dem Jugendämter bei ihrer wichtigen Aufgabe, nämlich bei der Wahrung des Kinderschutzes, durch das Land unterstützt werden. Mit dem Landeskinderschutzgesetz werden insbesondere über die Formulierung von Mindeststandards bereits zahlreiche Forderungen des vorliegenden Antrags umgesetzt. Dies betrifft unter anderem verbindliche Einarbeitungskonzepte für Berufseinsteigende. Zu Recht wurde in der Debatte gerade darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, die Berufseinsteigenden gut zu begleiten. Das wird im Landeskinderschutzgesetz auch normiert, genauso wie beispielsweise Fortbildungsangebote für Mitarbeitende, Anforderungen an Leitungskräfte und Supervisionen. Auch Aussagen zu Qualitätskriterien für die quantitative Personalausstattung sind in den Mindeststandards bereits enthalten. Die vorgesehenen Qualitätsentwicklungsverfahren haben – und das finde ich gut – eine hohe Akzeptanz bei den Kommunen erfahren. Ich danke allen an der Pilotphase beteiligten Kommunen für diese intensive gemeinsame Entwicklung. Wir werden darauf weiter aufbauen können. Darüber hinaus sind mittlerweile die Netzwerke Kinderschutz flächendeckend etabliert und mit Landesmitteln hinterlegt. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Erstellung von Kinderschutzbedarfsplänen. In NRW ist in den letzten Jahren viel passiert. Das negiert auf der anderen Seite aber keinesfalls die Herausforderungen, vor denen das System – das ist allen im Saal auch sehr bewusst – weiterhin steht. Auch wenn wir an dieser Stelle schon häufig darüber gesprochen haben, ist es trotzdem wichtig, noch Landtag einmal zu unterstreichen, dass das Besondere am Landeskinderschutzgesetz, das wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben, nicht nur die Formulierung von allgemeinen Standards sowie die Etablierung von Netzwerken, Qualitätsentwicklungsverfahren und Beratungsverfahren ist. Vielmehr ist es richtigerweise auch mit Geld hinterlegt, um die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe auch finanziell zu unterstützen. Es sind über 72 Millionen Euro allein für die Kommunen; das Gesamtvolumen des Landeskinderschutzgesetzes liegt bei über 88 Millionen Euro. Mit einer breit angelegten Studie der TU Dortmund – um darauf noch einmal hinzuweisen – liegt uns in Nordrhein-Westfalen erstmals eine wissenschaftliche Analyse zur Situation in der Jugendhilfe insgesamt vor. Insbesondere die Situation der Fachkräfte und des Personals sind dort detailliert analysiert worden, und zwar nicht nur mit Blick darauf, dass sich in den letzten Jahren viel getan hat – auch das spricht für eine zunehmende Professionalisierung der Jugendhilfe –, sondern es wird gleichermaßen analysiert, dass wir einen weiterhin sehr hohen Fachkräftebedarf haben. Es ist die Herausforderung der nächsten Jahre, dass wir diese Fachkräftelücke weiter schließen müssen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir im Rahmen der Fachkräfteoffensive für Sozial- und Erziehungsberufe und auch im Rahmen der landesweiten Kampagne unterschiedliche Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf den Weg gebracht haben. Das betrifft nicht zuletzt beispielsweise Projekte wie die „Vertiefungsspur ASD“, wo es darum geht, Studierenden bereits in der Studienphase die Möglichkeit zu eröffnen, über den Praxisbezug und den Praxistransfer an dieses wichtige Tätigkeitsfeld herangeführt zu werden, im Übrigen auch über die Stärkung dualer Ausbildungsmöglichkeiten, dualer Studiengänge. Trotzdem müssen wir auch darüber sprechen, wie das Verhältnis von Land zu Kommunen auch im Bereich der Jugendhilfe ist. Ja, es ist hier schon erwähnt worden, dass es sich um eine Selbstverwaltungsaufgabe handelt, bei der das Land sehr explizit über das Landeskinderschutzgesetz unterstützend tätig ist. Aber für Selbstverwaltungsaufgaben ist die staatliche Aufsicht auf die Rechtsaufsicht bzw. allgemeine Kommunalaufsicht begrenzt und wird durch die Bezirksregierung oder die Landkreise wahrgenommen. Sofern eine Rechtsaufsicht über kommunale Jugendämter gefordert wird, läuft es an dieser Stelle ins Leere. Wir diskutieren aber trotzdem zu Recht darüber, wie wir das System weiter stärken können. Ja, wir haben auch in der letzten Legislaturperiode sehr ausführlich über die Frage einer Fachaufsicht diskutiert. Wir werden das auch weiterhin tun. Ich glaube nur, dass wir in der letzten Legislaturperiode sehr gut daran getan haben, den Blick explizit darauf 30.01.2025 zu legen, dass es vor allem um die Frage geht, Fachkräfte handlungssicher zu machen, dass sie auch für ihre Aufgabe tatsächlich gut gewappnet sind. Die Qualitätsentwicklungsverfahren, die wir mit dem Landeskinderschutzgesetz implementiert haben, knüpfen genau daran an. Es muss am Ende des Tages vor allem darum gehen, dass die Menschen, die im ASD jeden Tag mit den Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten, handlungssicher sind, dass sie kompetent sind, dass sie unterstützt werden und dass wir über die Qualitätsentwicklungsverfahren übrigens auch eine bessere Strukturanalyse in den Jugendämtern haben, was von den beteiligten Jugendämtern sehr stark goutiert wurde. Wir werden diese Pilotphase jetzt auswerten und sehr wichtige Erkenntnisse über diese Pilotphase gewinnen. Anschließend werden wir darüber sprechen können und müssen, ob wir die Qualitätsentwicklungsverfahren in ihren Kriterien noch einmal anpassen, was auch die Ausgestaltung angeht, weil wir daraus wirklich gute Erkenntnisse gewonnen haben. Eine abschließende Bemerkung noch zu der Frage eines Melderegisters. Ich finde den Vorschlag nach wie vor richtig. Ich glaube immer noch, dass er auf Bundesebene angesiedelt werden muss, weil über Nordrhein-Westfalen hinaus belegt wird, bzw. andere Bundesländer auch in Nordrhein-Westfalen Plätze belegen. Aber das eine tun, ohne das andere zu lassen, kann auch eine Antwort auf die Frage sein. Der Hinweis sei gestattet, dass es hinsichtlich der Darstellung freier Unterbringungsplätze bereits eine Möglichkeit auf der Homepage des LVR gibt. Aber diese kann man sicherlich noch weiterentwickeln. Das heißt, das eine tun, ohne das andere zu lassen, um auch bei dieser Frage die Jugendämter zu entlasten und zu unterstützen, zumindest auch bei der wichtigen Frage der Suche nach freien Plätzen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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