Nina Andrieshen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Rede mit einem Dank an den WDR beginnen. Dieser hat in einer groß angelegten Recherche zur Situation in den Jugendämtern deutlich aufgezeigt, wie groß die Not bei den Ämtern und daraus schlussfolgernd auch bei den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ist. Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei all den Jugendämtern und Jugendamtsmitarbeiter*innen, die an der Umfrage teilgenommen haben; darunter 60 % aus NRW. Ihre Bereitschaft, offen über die Problemlagen zu reden, hat es überhaupt erst ermöglicht, einen umfassenden Einblick zur Situation in den Jugendämtern und damit verbunden zur Wirksamkeit des Schutzes unserer Kinder und Jugendlichen zu erlangen. An dieser Stelle geht ein ganz großes Dankeschön an all die Mitarbeitenden im ASD der Jugendämter, die sich jeden Tag am Rande der Überlastung oder auch weit darüber hinaus für das Wohl der Kinder einsetzen. Sie unterliegen Rahmenbedingungen, die es ihnen wirklich erschweren, ihrem Beruf – oft kann man auch von Berufung sprechen – nachzugehen. 30.01.2025 Mir ist aber auch bewusst, dass ein Dank schnell wie Hohn in ihren Ohren klingt, wenn den warmen Worten keine Taten folgen, wenn wir uns mit betroffenen Gesichtern zu Wort melden, nicht die nötigen Schlussfolgerungen ziehen und nicht endlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um am Ende denen zu helfen, um die es hier eigentlich geht, nämlich die Kinder, die auf unsere Fürsorge und auf unseren Schutz angewiesen sind. (Beifall von der SPD) Können wir wirklich noch mit gutem Gewissen sagen, dass wir hier Strukturen haben, die einen gelingenden Kinderschutz ermöglichen? Kommt das Land NRW seinem verfassungsrechtlich gebotenen Wächteramt überhaupt vollumfänglich nach? In Art. 6 der Landesverfassung steht ausdrücklich, dass jedes Kind ein Recht auf besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft hat. In Art. 6 des Grundgesetzes heißt es, dass über die Betätigung der Eltern die staatliche Gemeinschaft wache. Im Fall der 186 Jugendämter in NRW und einer Fachaufsicht wird seitens der Landesregierung gerne auf die kommunale Selbstverwaltung verwiesen. Da stellt sich die Frage, ob es wirklich zielführend ist, den Begriff der staatlichen Gemeinschaft auf die Kommunen zu reduzieren. Ich möchte nur ein Beispiel nennen. Vor einiger Zeit wollten wir von der SPD mit einer Großen Anfrage herausbekommen, wie der Umsetzungsstand der Schlussfolgerungen aus dem Zwischenbericht des PUA „Kindesmissbrauch“ ist. Diese Anfrage umfasste 109 detaillierte Fragen, die teilweise durch die Jugendämter beantwortet werden mussten. Zur Beantwortung wurde eine Onlineabfrage bei den 186 Jugendämtern durchgeführt. Geantwortet haben lediglich 88 Jugendämter – also nicht einmal die Hälfte –, und das, wenn die Oberste Landesjugendbehörde Fragen stellt. So passiert es, dass wir seitens des Landes NRW eigentlich gar nicht so genau wissen, was in den Jugendämtern los ist, wie gesetzliche Aufgaben interpretiert werden, welche Vorgehensweisen, Strategien oder Standards dort gelten oder ob sie Sparzwängen unterworfen sind. Wie wollen wir mit unserer Gesetzgebungsbefugnis eigentlich einen wirksamen Kinderschutz etablieren und überprüfen, wenn wir im Grunde im Blindflug unterwegs sind? Wie passt das mit dem Wächteramt zusammen? Mein Kollege Dennis Maelzer und meine ehemalige Kollegin Britta Altenkamp haben bereits im April 2021 ein Rechtsgutachten zur Gesetzgebungsbefugnis des Landtags Nordrhein-Westfalen in Fragen des Kinderschutzes in Auftrag gegeben. Darin wurde explizit der Frage nachgegangen, wie eine gelingende Fachaufsicht aufseiten des Landes NRW installiert werden kann und welchen gesetzlichen Gestaltungs-Landtag spielraum das Land bei der Ausgestaltung des Kinderschutzes hat. Das Gutachten kommt zu einem interessanten Ergebnis, denn es sieht die Einführung einer Fachaufsicht als grundsätzlich rechtlich möglich an, auch wenn es sich dabei um einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung handelt, der begründungsbedürftig ist. Ich zitiere: „Diese Beschränkung der kommunalen Selbstverwaltung könnte aber im Hinblick auf das Gemeinwohl gerechtfertigt werden. Hierfür ist es erforderlich, dass ein der Selbstverwaltung vorrangiger Zweck hierdurch in verhältnismäßiger Weise durchgesetzt wird. Der Schutz sowohl von Kinderrechten als auch des Elternrechts durch ggf. korrigierende, vereinheitlichende Sonderaufsicht wäre ein solcher Zweck.“ Das Gutachten zeigt übrigens an verschiedensten Stellen auf: Rechtlich verfügt das Land über umfangreiche Befugnisse, den Kinderschutz in NRW verbindlicher und besser zu regeln, wie zum Beispiel durch einheitliche Standards, Personalober- bzw. -untergrenzen, Ausbildungsstandards, Fachlichkeit usw. Es kommt auf den politischen Willen an, diese Spielräume zu nutzen, und auch auf den Willen, den Kommunen aufgrund der Konnexität finanziell zur Seite zu stehen. Somit stellt sich schlussendlich für uns Fraktionen und auch die Landesregierung die Frage: Wie halten wir es mit dem Kinderschutz? Wie viel ist uns dieser wirklich wert? Welche Wege sind wir bereit zu gehen, um den Verfassungsauftrag des Kinderschutzes umfassend zu erfüllen? Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu und freuen uns auf eine vertiefende Debatte. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
