Susanne Schneider
Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Eingliederungshilfe wird immer mehr zum Kostentreiber: Diese Rufe hört man aus der kommunalen Familie. Ein Ausweiten des Leistungskatalogs und der Standards erhöht die finanzielle Belastung. Auch wenn die Eingliederungshilfe überwiegend im Zuständigkeitsbereich der Landschaftsverbände liegt, werden die steigenden Kosten doch über die Umlagen an die Kommunen weitergegeben und treffen dort auf angespannte Haushaltslagen. Bereits die CDU-FDP-Landesregierung hatte eine Anpassung und Dynamisierung der Bundesmittel gefordert, um die Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe zu entlasten. Angesichts der Haushaltslage aller staatlichen Ebenen wird dies aber nicht ausreichen. Wir brauchen vielmehr grundlegende Reformen zur Begrenzung dieser Ausgabendynamik. Der übliche Ruf von Schwarz-Grün nach mehr Bundesmitteln ist daher zu kurz gegriffen. Wahrscheinlich würde auch eine CDU-geführte 30.01.2025 Bundesregierung die Erwartungen von Ländern und Kommunen nicht erfüllen können. Das Land darf sich aber auch nicht aus der eigenen finanziellen Verantwortung stehlen. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zahlen mehr als 6 Millionen Euro im Jahr für die Eingliederungshilfe. Demgegenüber sind die eigenen Leistungen des Landes zur Stärkung der Inklusion verschwindend gering, und mit den Kürzungen im Haushaltsentwurf für 2025 sind sie sogar noch weiter gesunken. (Zuruf von der SPD) Auf andere zeigen, aber selber kürzen – das geht nicht, werte Kollegen von Schwarz-Grün. Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz haben das Selbstverständnis von Menschen mit Behinderung grundlegend verändert. Wir sind endlich weg vom Fürsorgesystem, in dem Betreuung und Versorgung im Vordergrund standen. Im Vordergrund steht nun das Recht auf Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Über die Umsetzung auf Landesebene mit dem Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz und dem Landesrahmenvertrag haben wir in der vorherigen Wahlperiode intensiv diskutiert. Wichtige Weichenstellungen wurden getroffen, insbesondere bei der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Landschaftsverbänden und Kommunen. Wir wollen so weit wie möglich kommunale Selbstverwaltung erhalten, aber eben auch einheitliche Lebensverhältnisse in allen Teilen des Landes sicherstellen. Insofern war die Übertragung von Zuständigkeiten bei der Frühförderung auf die Landschaftsverbände ein zwar umstrittener, aber auch notwendiger Schritt. Dies gilt auch für die Trennung der sogenannten Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen für Menschen mit Behinderung. Auch wenn wir über eine fachliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe diskutieren, sollten wir diese Grundsatzentscheidungen nicht wieder infrage stellen. (Beifall von der FDP und Josef Neumann [SPD]) Leider gibt es immer noch Defizite bei der Teilhabe. Dies betrifft vor allem die Chancengerechtigkeit in der Bildung, die Inklusion in den Arbeitsmarkt oder eine barrierefreie Mobilität. Bestehende Hürden für bessere Teilhabe müssen daher weiter ausgebaut werden. Instrumente wie das Budget für Arbeit und das Persönliche Budget müssen ausgeweitet werden. So könnten mehr hilfsbedürftige Menschen statt der Sachleistung eine Geldleistung in Anspruch nehmen. Sie sind Kundinnen und Kunden, die selbst entscheiden, welcher Anbieter oder welche Person die jeweilige Hilfe erbringen soll. Dazu sind aber insbesondere Landtag vermehrte Informationen und vereinfachte Verfahren erforderlich. Wir wollen zudem die Potenziale der Digitalisierung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter erschließen. Digitale Technologien bieten Menschen mit Beeinträchtigungen neue Möglichkeiten, Barrieren zu überwinden und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dabei wollen wir die Entwicklung spezieller digitaler Hilfsmittel und assistiver Technologien unter Einbeziehung von Künstlicher Intelligenz, Robotik und Augmented Reality unterstützen. Wir wollen die Entwicklung und den Einsatz digitaler Assistenz bei der Inklusion in den Arbeitsmarkt und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen voranbringen. Dieser Antrag wird nicht ausreichen, die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest zu machen, auch wenn der Antragstitel dies verspricht. Da grundlegende Reformen nicht angegangen werden, können wir uns hier nur enthalten. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)
