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Dorothee Feller

30.01.2025 Sitzungen 18/87

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schule ist weit mehr als ein Lehr- und Lernort. Schulen sind zugleich Lebensräume für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Schulleitungen und alle am Schulalltag Beteiligten. Als solche bilden sie im Kleinen gesamtgesellschaftliche Entwicklungen ab – im Positiven wie im Negativen. Leider bestätigen die Ergebnisse der forsa-Umfrage unter Schulleitungen ebenso wie zuletzt die VBE-Schulleiterbefragung, was die im April 2024 von Innenminister Reul veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 als gesamtgesellschaftliche Entwicklung in unserem Bundesland auswies: Der Anstieg an Gewalttaten in der Gesellschaft macht auch vor unseren Schulen nicht halt. Den Ergebnissen der beiden Schulleiterumfragen zufolge geht die schulische Gewalt in den meisten Fällen von Schülerinnen und Schülern aus und richtet sich zunehmend gegen Lehrkräfte. Meine Damen und Herren, das dürfen wir nicht akzeptieren. Schule muss ein sicherer Arbeitsplatz für alle sein. Landtag (Beifall von der CDU und Lena Zingsheim-Zo- bel [GRÜNE]) Unser Ziel muss es sein, dass an Schulen ein friedliches und respektvolles Miteinander auf allen Ebenen dauerhaft gewährleistet ist. Das gilt für unsere Schülerinnen und Schüler gleichermaßen wie für unsere Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten in den Schulen. Sie zitieren vollkommen zu Recht aus der Pressemitteilung des VBE NRW, in der es heißt: „Gewalt an Schulen ist ein komplexes Thema, das einfache Lösungen ausschließt.“ Es stimmt: Es gibt nicht die eine, die schnelle Lösung. Die Komplexität resultiert auch daher, dass wir uns einerseits schützend vor Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten stellen müssen und uns andererseits damit auseinandersetzen müssen, wieso Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft zu solch einer Aggressivität neigen. Als Landesregierung unterstützen wir unsere Lehrkräfte sowie alle am Schulalltag Beteiligten daher mit einer Vielzahl an Maßnahmen zur Eindämmung und Prävention von Gewalt. Gerne nutze ich die Gelegenheit, Ihnen einen Überblick zu geben: – die Bereitstellung von Handreichungen, die den Schulen präventive und interventive Vorgehensweisen im Umgang mit Gewalt unter Jugendlichen an die Hand geben – dazu gehören der Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ sowie das zugehörige Handbuch Krisenprävention, das als sehr hilfreich empfunden wird und daher nicht lächerlich gemacht werden sollte –, – die von Nordrhein-Westfalen mitentwickelte Handreichung der KMK „Kinderschutz in der Schule“ zur Unterstützung der Schulen bei der Gestaltung und Umsetzung von Schutzkonzepten, – die vom Ministerium für Schule und Bildung kürzlich angebotenen Onlineveranstaltungen zum Thema „Gewalt an Schulen“ mit Webinaren, um die rund 7.000 Teilnehmenden aus Schulen auf bereits bestehende Unterstützungsstrukturen des Landes aufmerksam zu machen, – die Bereitstellung eines Frage-Antwort-Katalogs zur niedrigschwelligen Information im Bildungsportal NRW, – die Stärkung der oberen Schulaufsicht zu rechtlichen Fragestellungen, damit diese den Lehrkräften und Schulleitungen bei Rechtsfragen besser zur Seite stehen und sich schützend vor sie stellen kann, – die Stärkung unserer Lehrkräfte in Bezug auf ihre Handlungssicherheit bei rechtlichen Fragen zu Gewaltprävention und Reaktionen auf Gewalt, – die Einrichtung der insgesamt 54 schulpsychologischen Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen 30.01.2025 sowie die Bereitstellung von weiteren 54 Stellen für Fachkräfte für systemische Extremismusprävention zum kommenden Schuljahr, – der Start des Programms „MindOut“ an Schulen in Nordrhein-Westfalen, das jungen Menschen soziale und emotionale Kompetenzen vermittelt – Expertinnen und Experten sagen uns, dass gerade dies ein entscheidender Faktor zur Gewaltprävention ist –, – die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Stärkung der Demokratiekompetenz von Schülerinnen und Schülern, darunter ein breit angelegter Beteiligungsprozess, – die rund 2.000 Fachkräfte für Schulsozialarbeit, die in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften, den pädagogischen Fachkräften im Ganztag, der Jugendhilfe und der Schulpsychologie einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention leisten, sowie das Landesprogramm „Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ mit derzeit rund 1.200 Vollzeitstellen, – die Stärkung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich „schulische Gewalt“; es findet ein Austausch zwischen dem IM und dem MSB statt, um die Zusammenarbeit nach den Vorgaben des Runderlasses „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ zu stärken; im Rahmen dieses Runderlasses des IM, des MKJFGFI, des MAGS, des MSB sowie des JM bietet die Polizei beispielsweise Schulen Unterstützung bei der Verhinderung von Straftaten durch Schülerinnen und Schüler an. Sehr geehrte Damen und Herren, die ressortübergreifende Zusammenarbeit trägt dem Umstand Rechnung, dass schulische Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Problem ist. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die Gewalt nicht nur gegenüber Lehrkräften, sondern insgesamt in der Gesellschaft zunimmt. Es handelt sich daher um ein Problem, bei dessen Bewältigung wir alle gefordert sind. Wir als MSB werden weiterhin mit Expertinnen und Experten daran arbeiten, die bereits getroffenen Maßnahmen weiter zu optimieren und auszuweiten. Dennoch bleibt es dabei: Wir alle sind dazu aufgefordert, Zivilcourage zu zeigen, die Augen nicht vor der Gewalt zu verschließen und bestmöglich daran mitzuarbeiten, dass in unserer Gesellschaft und damit auch an unseren Schulen künftig kein Platz mehr für Gewalt ist. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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