Franziska Müller-Rech
Die Rückkehr zu G9 war eine der zentralen Entscheidungen der von der FDP mitgestalteten Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode. Mit dem Beschluss haben wir einen Schlussstrich unter jahrelange Unsicherheiten gezogen und für Klarheit in der Gymnasialbildung gesorgt. Gleichzeitig haben wir damals mit großer Weitsicht das Belastungsausgleichsgesetz eingeführt, um die finanziellen Mehrbelastungen, die durch die Reform entstehen, auszugleichen. Als FDP-Fraktion war und ist es unser Anliegen, den Schulträgern Planungssicherheit zu geben. Nur so können unsere Schulen gut ausgestattet und zukunftsfähig bleiben. Heute stehen wir vor der Notwendigkeit, dieses Gesetz an veränderte Bedingungen anzupassen. Denn die Rückkehr zu G9 zeigt auch Jahre später noch weitreichende Auswirkungen – insbesondere durch die sogenannte Abi-Lücke, die im Jahr 2026 entstehen wird. 2026 wird kein regulärer Abiturjahrgang die Gymnasien verlassen, da die letzte G8-Kohorte ihr Abitur bereits 2025 abgelegt hat und die erste G9-Kohorte erst 2027 folgen wird. Dies bedeutet, dass in diesem Jahr eine vollständige Jahrgangsstufe länger in den Schulen verbleibt. Der dadurch bedingte Anstieg der Schülerzahlen hat einen erheblichen zusätzlichen Raumbedarf zur Folge, der für die Schulträger organisatorisch wie finanziell eine enorme Herausforderung darstellt. Zusätzlich haben sich seit 2018 die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Steigende Bau- und Sachkosten sowie die allgemeine Inflation haben dazu geführt, dass die damals veranschlagten Beträge nicht mehr ausreichen, um die tatsächlichen Bedarfe der Schulträger zu decken. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Anpassung des Belastungsausgleichsgesetzes ist daher nicht nur notwendig, sondern auch folgerichtig. Als FDP-Landtag Fraktion unterstützen wir diesen Schritt ausdrücklich, da er sicherstellt, dass die Kommunen weiterhin in der Lage sind, die erforderliche Schulinfrastruktur bereitzustellen. Es war immer unser Anliegen, den Kommunen ein verlässlicher Partner zu sein. Die Einführung von G9 haben wir damals nicht nur sorgfältig vorbereitet, sondern auch durch klare finanzielle Zusagen flankiert. Dass diese Zusagen heute angesichts geänderter Bedingungen angepasst werden, entspricht genau den Grundsätzen verantwortungsvoller Bildungspolitik. Unsere Zustimmung zu diesem Gesetz basiert auf einem klaren Verständnis: Wer Veränderungen in der Schulstruktur beschließt, muss auch dafür Sorge tragen, dass die entstehenden Kosten auf verlässliche Weise ausgeglichen werden. Dieses Prinzip haben wir in Regierungsverantwortung mit dem Belastungsausgleichsgesetz G9 eingeführt, und wir sehen es als unsere Aufgabe, seine Anpassung nun konstruktiv zu unterstützen. Als FDP-Fraktion setzen wir uns auch in der Opposition für eine zukunftsfähige Bildungsfinanzierung ein. Starke Schulen und handlungsfähige Kommunen sind die Grundlage für den Erfolg unseres Bildungssystems. Deshalb stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu und bekennen uns damit einmal mehr zu unserer Verantwortung für die Bildung in Nordrhein-Westfalen.
