Dilek Engin
Die Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an Gymnasien zum Schuljahr 2019/20 war die logische und richtige Konsequenz aus den Erfahrungen mit G8. Dieser von den Eltern- und Lehrerverbänden lange geforderte Schritt ist von allen demokratischen Fraktionen in diesem Haus begrüßt worden. Die pädagogische und bildungspolitische Sinnhaftigkeit der Wiedereinführung von G9 steht also außer Zweifel; das ist das eine. Das andere ist die Frage, wie das Land NRW die Schulträger unterstützt, auf kommunaler Ebene dafür auch die notwendigen infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Schuljahr 2026/27 werden die ersten Abiturienten nach G9 an den 620 Gymnasien unseres Landes wieder Abitur machen. Zusätzlich 42.0000 Schülerinnen und Schüler werden dann die Oberstufe der öffentlichen Gymnasien besuchen. Die Gymnasien benötigen bei der steigenden Zahl an Schülerinnen und Schülern infolge von G9 mehr Raum, was Aufgabe der kommunalen Träger ist. Dazu hat das Land 2019 das Belastungsausgleichgesetz G9 auf den Weg gebracht, um die Kommunen beim notwendigen Ausbau ihrer Gymnasien zu unterstützen. Gemäß Konnexitätsausführungsgesetz stand nun nach fünf Jahren eine Überprüfung an, ob die seinerzeit veranschlagten pauschalen landesseitigen Zuwendungen für die Kommunen einer Anpassung bedürfen. 29.01.2025 Dafür hat die Landesregierung nun einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Belastungsausgleichgesetzes G9 von 2019 vorgelegt, der eine Anpassung der finanziellen Bedarfe der Kommunen beim notwendigen Ausbau ihrer Gymnasien ermöglichen soll. Diese Anpassung ist zwingend erforderlich, da insbesondere bei baulichen Maßnahmen die Kosten in den letzten fünf Jahren rasant gestiegen sind. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes sind die Baukosten in NRW seit 2019, also nach Verabschiedung des ersten Belastungsausgleichsgesetzes, um 34,1 % gestiegen. Das ist ein signifikanter Anstieg. Da braucht man kein weitreichendes mathematisches Wissen, um zu erkennen, dass die von der Landesregierung vorgeschlagene Aufstockung zu wenig sein könnte. Damit ist nicht unwahrscheinlich, dass die Kommunen nicht vollständig bei den Folgekosten für die Wiedereinführung des G9 entlastet werden, wie es nach dem Konnexitätsprinzip zwingend erforderlich wäre. Wir fragen uns, warum nun, nachdem das Ministerium evaluiert hat, ein Änderungsentwurf zum Belastungsausgleichsgesetz eingebracht wird, der offensichtlich nicht vollumfänglich die realen Kostensteigerungen bei Bauprojekten widerspiegelt. Dies wird unter Umständen dazu führen, dass die kommunalen Schulträger bei den zwingenden Erweiterungsbauten an den Gymnasien nicht gänzlich finanziell entlastet werden. Und ich erlaube mir grundsätzlich anzumerken, dass wir hinsichtlich unserer Schulgebäude, die vielfach in einem wahrlich maroden Zustand sind, nach Aussagen der kommunalen Spitzenverbände allein in NRW einen Investitionsstau von 10 Milliarden Euro haben. Wir haben dies als SPD schon mehrfach kritisiert und ein landesseitiges Programm „Gute Schule 2030“ zur baulichen Modernisierung unserer Schulen gefordert – aber bislang Fehlanzeige. Das Land bewegt sich nicht. Es gilt für alle Schulen und Schulformen, dass sie ein Kapazitätsproblem haben. Und da muss das Land den Kommunen als Schulträger mit einem unbürokratischen Investitionsprogramm zur Seite stehen, da viele Kommunen dies einfach nicht aus eigener Kraft stemmen können. Grundsätzlich – das möchte ich an dieser Stelle deutlich unterstreichen – brauchen wir insgesamt eine neue Finanzierungssystematik für unsere Schulen zwischen Bund, Land und Kommunen. Die Trennung von inneren und äußeren Schulangelegenheiten erweist sich als kontraproduktiv. Die Herausforderungen im Bildungsbereich sind so gewaltig, dass hier eine gemeinsame Kraftanstrengung notwendig ist, um die Bildungsfinan-Landtag zierung auf neue, zukunftstaugliche Fundamente zu stellen. Auch dazu haben wir in der laufenden Legislaturperiode bereits weitreichende Vorschläge gemacht; dazu, wie wir zu einem New Deal in der Bildungsfinanzierung gelangen können. Da müssen wir ran, und da sind Initiativen von der Landesregierung gefordert. Die SPD stimmt gleichwohl, auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass das Gesetz zur Änderung des Belastungsausgleichsgesetz G9 mit mehr finanziellen Mitteln hinterlegt worden wäre, dem Gesetzentwurf zu.
