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Claudia Schlottmann

CDU 29.01.2025 Sitzungen 18/86

Im Jahr 2019 hat die Landesregierung das Belastungsausgleichgesetz G9 beschlossen. Damit wurde eine finanzielle Kostenerstattung für die kommunalen Schulträger geschaffen, um die entstandenen Mehrkosten bei der Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium (kurz G9) aufzufangen. Dabei berücksichtigt der Gesetzentwurf sowohl investive Kosten wie für die Schaffung zusätzlichen Schulraums als auch Sachkosten für beispielsweise Lernmittel oder Schülerfahrtkosten. Dieser finanzielle Ausgleich wird pauschalisiert. Gemäß dem Konnexitätsausführungsgesetz muss diese finanzielle Unterstützung alle fünf Jahre überprüft werden. Dabei hat die aktuelle Überprüfung durch das Ministerium für Schule und Bildung ergeben, dass eine Anpassung der finanziellen Ausgleichszahlungen notwendig ist. Das entsprechend durchgeführte Evaluationsverfahren ergab, dass ein Mehrbedarf für das diesjährige und die kommenden Haushaltsjahre besteht. Landtag Für das Haushaltsjahr 2025 entstehen 37.336.600 Euro investive Kosten sowie 1.309.400 Euro wiederkehrende Kosten. Insgesamt ergibt sich daraus ein Bedarf für das Haushaltsjahr 2025 von 38.646.000 Euro. Im Folgejahr beläuft sich die Summer der investiven Kosten auf 56.004.900 Euro und 1.309.400 Euro wiederkehrende Kosten. Daher beläuft sich die Belastung für den Landeshaushalt 2026 auf 57.314.300 Euro. Ab dem Jahr 2027 sind als jährliche Ausgabe 4.715.600 Euro wiederkehrende Kosten festgelegt. Damit zeigt die Landesregierung deutlich, dass wir auch in Zeiten knapper Kassen unseren finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Mit dieser Unterstützung geben wir den Kommunen die nötigen Mittel an die Hand, um sich gut auf die Rückkehr zu G9 vorzubereiten. Damit setzen wir in dieser Legislatur weiterhin den Fokus auf Kinder und Jugendliche. Denn jeden Euro, den wir in Bildung investieren, investieren wir auch in die Zukunft unseres Landes.

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