Dorothee Feller
Am 11. Dezember 2024 wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Belastungsausgleichsgesetzes G9 im Ausschuss für Schule und Bildung beraten und einstimmig angenommen. Ich freue mich, Ihnen heute Einzelheiten des Änderungsgesetzes erläutern zu können. Die Rückkehr der Gymnasien zu G9 infolge des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes aus dem Jahr 2018 ist für die Schulträger in Nordrhein-Westfalen mit einer wesentlichen finanziellen Belastung verbunden, da eine zusätzliche Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I der Gymnasien räumlich und sachlich ausgestattet werden muss. Das im August 2019 in Kraft getretene Belastungsausgleichsgesetz G9 regelt die entsprechenden Ausgleichszahlungen des Landes an die Schulträger. Der finanzielle Ausgleich umfasst dabei sowohl die einmaligen investiven Kosten für die Schaffung und Ausstattung von Schulraum als auch die jährlich wiederkehrenden Kosten der Schulträger zum Beispiel für Schülerfahrtkosten oder Lernmittel. Das Konnexitätsausführungsgesetz sieht vor, dass Belastungsausgleiche spätestens vor Ablauf von fünf Jahren zu überprüfen sind. Dieser Verpflichtung ist das Ministerium für Schule und Bildung nachgekommen. Hierbei hat sich ein Bedarf zur Erhöhung des finanziellen Ausgleichs ergeben, mit der Folge, dass das Land hierfür – vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse dieses Hauses – in den kommenden Jahren deutlich mehr Geld bereitstellen wird. Die dafür erforderliche Rechtsgrundlage soll durch die vorliegende Änderung des Belastungsausgleichsgesetzes G9 geschaffen werden. Die Überprüfung des Belastungsausgleichs konzentrierte sich insbesondere auf die allgemeinen Preissteigerungen. Die Ausgleichszahlungen für die investiven Kosten sind unter Berücksichtigung von zwei Faktoren aktualisiert worden. Zum einen wurden die in den letzten Jahren gestiegenen Baukosten durch einen Vergleich der Baupreisindizes von IT.NRW aus den Jahren 2018 und 2023 in die Berechnung einbezogen. Zum anderen wurde die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 10 der G9- Gymnasien im Schuljahr 2023/2024 aktualisiert, die im Jahr 2018 naturgemäß nur prognostiziert werden konnte. 29.01.2025 Insgesamt erhöhen sich die Ausgleichszahlungen für die investiven Kosten für das Jahr 2025 damit um über 37 Millionen Euro auf 140.936.600 Euro und für das Jahr 2026 um über 56 Millionen Euro auf 211.404.900 Euro. Ab dem Jahr 2027 wird kein Ausgleich mehr für die investiven Kosten geleistet, da im Schuljahr 2026/2027 der erste G9- Jahrgang seine Schullaufbahn mit dem Abitur abschließen wird und somit die Baumaßnahmen im Jahr 2027 abgeschlossen sein müssen. Auch die Mittel für die jährlich wiederkehrenden Kosten sind unter Berücksichtigung zweier Faktoren aktualisiert worden. Einerseits wurden von IT.NRW die erhöhten Lebensunterhaltungskosten durch einen Vergleich der Verbraucherpreisindizes aus den Jahren 2018 und 2023 ermittelt. Andererseits wurde auch hier die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 10 der G9- Gymnasien im Schuljahr 2023/2024 aktualisiert. Insgesamt erhöhen sich die jährlich wiederkehrenden Kosten in den Jahren 2025 und 2026 um jeweils über 1,3 Millionen Euro auf 9.069.400 Euro und ab dem Jahr 2027 um über 4,7 Millionen Euro auf 32.661.600 Euro jährlich. Die kommunalen Spitzenverbände wurden umfassend beteiligt und erklärten sich mit dem Gesetzentwurf in allen Punkten einverstanden. Ich freue mich daher, wenn der Entwurf Ihre Zustimmung erhält und das Land die Schulträger bei der Umstellung auf G9 weiterhin umfassend unterstützen kann.
