Dr. Martin Vincentz
Wieder einmal beschäftigt uns das Krankenhausgestaltungsgesetz. Seit Jahren mahnen wir die chronische Unterfinanzierung des Gesundheitssektors an, zugehört hat uns wie üblich niemand. Dann sprechen wir nun also darüber, wie wir die Insolvenzen der Krankenhäuser besser regeln können. Im Spannungsfeld zwischen Insolvenzrecht und Krankenhausgestaltungsgesetz sollen diverse Konkretisierungen Klarheit schaffen und eine Vereinfachung der Prozesse begünstigen. Das erachten auch wir als sinnvoll. Des Weiteren beschäftigt sich die Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes mit einer landesweiten Vereinheitlichung der Regelung wie, wann und von wem eine Abmeldung der jeweiligen Notfallaufnahme von der rettungsdienstlichen Notversorgung erfolgen soll. Aktuell liegt dies im Ermessensbereich der jeweiligen Krankenhausträger. Dem Ministerium soll jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, durch eine Rechtsverordnung Näheres zu bereits bestehenden Meldeverpflichtungen bestimmen zu können. Das kann sinnvoll sein, es muss bei der Umsetzung aber zwingend darauf geachtet werden, keinen zusätzlichen Bürokratieaufwand zu schaffen, welcher im Krankenhausalltag ohnehin schon zu viel Raum einnimmt. Krankenhäuser sollen sich um die Gesundheit des Menschen kümmern – nicht zum Verwaltungstrakt mutieren. Die Belange des ärztlichen und pflegerischen Personals müssen Vorrang haben, um die Qualität der Gesundheitsversorgung vor Ort sicher stellen zu können. 29.01.2025 Landtag Anlage 2 Zu TOP 14 – Gesetz zur Änderung des Belastungsausgleichsgesetzes G9 – zu Protokoll gegebene Reden
