landtag.nrw.de ↗

Susanne Schneider

FDP 29.01.2025 Sitzungen 18/86

Die vorgelegte Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KKHGG) NRW greift vorhandenen Handlungsbedarf auf. So sollen zum einen Regelungen als Reaktion auf die Lehren aus der COVID-19-Pandemie sowie aus dem ersten Post-COVID-Winter geändert werden. Zum anderen erfolgt eine Änderung als Reaktion auf die Erfahrungen aus aktuellen Insolvenzfällen. Die erste Änderung soll eine bessere Steuerung des Meldewesens der Krankenhäuser ermöglichen. Dies soll ohne erhöhten bürokratischen Aufwand erfolgen. Statt neuer Meldeverpflichtungen soll den bestehenden Meldeverpflichtungen der Krankenhäuser ein einheitlicher Rahmen gegeben werden. Bei dieser Änderung, die grundsätzlich zu begrüßen ist, wird es jedoch darauf ankommen, wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales seine Verordnungsermächtigung nutzt. Als FDP-Landtagsfraktion NRW sehen wir die Gefahr, dass dabei zu detaillierte Regelungen womöglich doch mehr Bürokratie produzieren. Wir werden uns daher die praktische Umsetzung genau anschauen und bei Bedarf darauf zurückkommen. Landtag Bei der Schnittstelle zwischen Insolvenzrecht und KHGG NRW, insbesondere mit Blick auf die Aussonderung von bereits geleisteten Fördermitteln aus der Insolvenzmasse, sollen offene Fragen gelöst werden. Vor allem soll verhindert werden, dass der Zweckbindung unterliegende Fördermittel in die Insolvenzmasse fallen und komplizierte Verhandlungen mit anderen Schuldnern erforderlich werden. Zudem soll die weitere Verwendung von Pauschalfördermitteln im Umfeld eines von Schließung betroffenen Krankenhauses zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung ermöglicht werden. In der Gesamtabwägung sind die Anpassungen zu begrüßen. Die FDP-Landtagsfraktion NRW stimmt daher dem vorgelegten Änderungsgesetz zu.

Alle Reden von Susanne Schneider Protokoll ↗