Meral Thoms
In der Coronapandemie war es ein wichtiger Vorteil, dass wir aufgrund unseres Meldesystems jederzeit wussten, bei welchen Krankenhäusern noch freie Intensivbettenkapazitäten zur Verfügung stehen. Doch auch heute ist es wichtig, dass die Leitstellen des Rettungsdienstes einen guten Überblick darüber haben, in welchen Krankenhäusern welche Behandlungskapazitäten frei sind. Daher geben wir mit dem fünften Änderungsgesetz zum Krankenhausgestaltungsgesetz NRW dem 29.01.2025 Ministerium die Möglichkeit, per Rechtsverordnung Meldewege und -pflichten der Krankenhäuser zu vereinheitlichen. Zudem sorgen wir mit diesem Änderungsgesetz dafür, dass bei Klinikinsolvenzen bereits bewilligte, aber noch nicht verausgabte Fördermittel vom Land auch wirklich zurückerlangt werden können. Was noch wichtiger ist: Insolvente Kliniken sollen dazu verpflichtet werden können, übrig gebliebene Fördermittel an Krankenhäuser aus dem Umland abzutreten, um damit die aus der Insolvenz resultierenden Versorgungslücken zu schließen. Mit diesen Änderungen tragen wir in Zeiten knapper öffentlicher Kassen dazu bei, dass Fördermittel sinnvoll und wirksam eingesetzt werden. Mit dem nach der Befassung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales geänderten Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass Krankenhäuser bei großen Schadensfällen, zum Beispiel bei Naturkatastrophen, die Versorgung auch dann aufrechterhalten können, wenn es zum Beispiel bei der Auszahlung der Schadenssumme durch die Versicherung zu Verzögerungen kommt. Die vom Land bereitgestellten besonderen Beträge können dabei zu einem späteren Zeitpunkt zurückverlangt werden. Die Fraktion der Grünen stimmt dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zu.
