André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/12558. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/12558 abgelehnt. Ich rufe auf: 13 Fünftes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/11265 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/12540 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 1) werden. Landtag Deshalb kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/12540, den Gesetzentwurf Drucksache 18/11265 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/12540 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/11265 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses einstimmig angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 14 Gesetz zur Änderung des Belastungsausgleichsgesetzes G9 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/11527 – Neudruck Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung Drucksache 18/12075 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen auch zu Protokoll (siehe Anlage 2) gegeben werden. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt in Drucksache 18/12075, den Gesetzentwurf Drucksache 18/11527 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/11527 – Neudruck – selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/11527 – Neudruck – wie gerade festgestellt angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 15 Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/12349 – Neudruck erste Lesung 29.01.2025 Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll (siehe Anlage 3) gegeben. Eine weitere Aussprache ist hier und heute nicht vorgesehen. Wir kommen auch hier wieder zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/12349 – Neudruck – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Hauptausschuss. Stimmt jemand dieser Überweisungsempfehlung nicht zu? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 16 Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/12608 erste Lesung Frau Ministerin Neubaur hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll (siehe Anlage 4) gegeben. Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/12608 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Möchte jemand nicht zustimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 17 Haushaltsrechnung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Rechnungsjahr 2023 Unterrichtung durch den Präsidenten Drucksache 18/12350 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung Drucksache 18/12350 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: Landtag 18 Ergebnisbericht 2024 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über den Jahresbericht 2022 Vorlage 18/3350 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Vorlage 18/3350 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Möchte jemand nicht zustimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 19 Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/12493 Auch hier ist eine Aussprache heute nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/12493 wie gerade festgestellt angenommen. Ich rufe auf: 20 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen VerfGH 133/24 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/12580 Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/12580, zu dem Verfahren Verfassungsgerichtshof 133/24 nicht Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses einstimmig an. Ich rufe auf: 29.01.2025 21 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 27 gem. § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/12589 Die Übersicht 27 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 27 abstimmen. Wer stimmt der Übersicht zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Damit sind die in Drucksache 18/12589 enthalten Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse einstimmig bestätigt. Ich rufe auf: 22 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/24 gem. § 97 Abs. 8 GO Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses dem Landtag mindestens vierteljährlich zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 18/24 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Möchte jemand nicht den Beschlüssen des Petitionsausschusses zustimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/24 einstimmig bestätigt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 18:39 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 13 – Fünftes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, welche Bedeutung die Meldungen der Krankenhäuser über die Auslastung ihrer Versorgungskapazitäten an die Leitstellen der Kreise und kreisfreien Städte für eine patientengerechte Verteilung haben. Wenn die Krankenhäuser die Auslastung ihrer Versorgungskapazitäten landesweit einheitlich und aktuell melden, können Patientinnen und Patienten besser in aufnahmefähige Krankenhäuser gebracht und versorgt werden. Der erste Post-COVID-Winter hat diese Bedeutung der Meldungen zur Auslastung der Versorgungskapazitäten nochmals deutlich gezeigt. Doch nicht nur diese Bedeutung hat sich gezeigt, sondern auch, dass weiterer Handlungsbedarf seitens der Landesregierung besteht. Die Praxis der Krankenhäuser bzw. Krankenhausträger, wie, wann und von wem eine Abmeldung der jeweiligen Notaufnahme von der rettungsdienstlichen Versorgung erfolgen soll, ist uneinheitlich geregelt. Vor allem mit Blick auf die Belastung von pflegerischem und ärztlichem Personal ist ein einheitlicher und verbindlicher Rahmen für diese Meldungen der Auslastung der Versorgungskapazitäten notwendig. Darüber hinaus sollen mit diesem Gesetzentwurf auch klarstellende Regelungen in das Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen für den Fall der Insolvenz eines Krankenhauses aufgenommen werden. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen haben sich in der Praxis als nicht eindeutig genug gezeigt. Im Verlauf der zurückliegenden Insolvenzverfahren gab es immer wieder Diskussionen mit den Insolvenzverwaltern darüber, wie bereits geleistete, aber noch nicht verausgabte Pauschalfördermittel zu behandeln sind. Auch die Frage, wie die angesparten Pauschalfördermittel im Falle einer vollständigen Rückforderung den Krankenhäusern vor Ort weiterhin zur Verfügung stehen, war unzureichend geregelt. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die zurückgeforderten Fördermittel gezielt im Umfeld eines von der Schließung betroffenen Krankenhauses einzusetzen. Damit fehlt die Möglichkeit, die Krankenhäuser im Umfeld für die aufgrund der Schließung eines benachbarten Krankenhauses entstehenden erhöhten Versorgungsaufwände finanziell zu unterstützen. 29.01.2025 Der vorliegende Gesetzesentwurf trägt diesen Problemen Rechnung und nimmt die notwendigen Änderungen im Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Mit den klarstellenden Regelungen im Falle einer unabwendbaren Krankenhausschließung als Folge einer Insolvenz können die dringend benötigten Pauschalfördermittel den Krankenhäusern in der Umgebung für den erhöhten Versorgungsaufwand zur Verfügung gestellt werden. Die patienten- und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung wird damit nachhaltig sichergestellt werden. Eine patienten- und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung wird auch damit sichergestellt, dass Krankenhäusern bei unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignissen wie zum Beispiel Naturkatastrophen oder kriminellen Handlungen größeren Ausmaßes schnellstmöglich finanziell geholfen wird. Es ist die Pflicht des Gesetzgebers, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um solchen Vorfällen in Zukunft abzuhelfen – so wie bei dem Brandanschlag auf das Luisenhospital in Aachen Anfang März letzten Jahres. Es ist ein Wunder, dass bei diesem verheerenden Vorfall kein Personenschaden zu beklagen war. Dennoch müssen wir die Realität anerkennen: Der Sachschaden ist enorm. Millionenbeträge sind verloren gegangen, sowohl durch den Gebäudeschaden als auch durch den Betriebsausfall. Das Luisenhospital ist nicht nur ein wichtiger Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung, sondern auch ein Ort der Hoffnung und Heilung für viele Menschen in der Region. In Anbetracht dieser Situation haben wir die Verantwortung, schnell und entschlossen zu handeln. Wir müssen sicherstellen, dass betroffene Krankenhäuser wiederaufgebaut werden und die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um den Betrieb so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Es ist wichtig, zu betonen, dass unser Ansatz nicht darin besteht, als Ausfallbürgen für die Versicherungswirtschaft zu fungieren. Vielmehr sehen wir vor, dass dem Land ein Rückforderungsanspruch zusteht, sobald die Versicherung dem Schaden nachkommt. Dies bedeutet konkret: Wir unterstützen das Krankenhaus in seiner Notlage, aber wir erwarten auch von den Versicherungen, dass sie ihrer Verantwortung nachkommen. Insofern danke ich den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihren Änderungsantrag. Den Fraktionen von SPD und FDP danke ich dafür, dass sie diesen Antrag im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales unterstützt haben. Landtag
