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Florian Braun

CDU 29.01.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Politik und Gesellschaft beschäftigt die Frage finanziell nachhaltigen Handelns beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „Wirtschaftlichkeit“ ist das Schlagwort. Es braucht Reformen in einem System, in dem nicht jeder Euro immer sinnvoll ausgegeben scheint; in einem System, das besonders rechtfertigungsbedürftig ist, da es sich aus öffentlichen Geldern, also aus einem Beitrag der Bürgerinnen und Bürger, finanziert. Ich begrüße vor diesem Hintergrund deshalb ausdrücklich die zuletzt getroffenen Reformbeschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz von Oktober und Dezember 2024. Ich bin davon überzeugt, dass sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk langfristig stärken, die Notwendigkeit von wirtschaftlichem Mitteleinsatz adressieren und dabei auch die gesellschaftlichen Interessen wahren. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich danke insbesondere unserem Medienminister Nathanael Liminski, der diese Verhandlungen maßgeblich mit zum Erfolg geführt hat. Diese Ergebnisse helfen, um den notwendigen Reformprozess zu vollziehen. Die FDP hat nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich ausschließlich mit dem Intendantengehalt im WDR beschäftigt. Die FDP meint, damit einen wesentlichen Reformbeitrag zu leisten. Nach Wunsch der FDP soll das Intendantengehalt streng nach Besoldungsordnung der öffentlichen Verwaltung geregelt werden. Dazu hat eine Sachverständigenanhörung stattgefunden. Im Medienausschuss haben wir diskutiert und beraten. Kollege Witzel wird Ihnen gleich erzählen, dass er sich von den Sachverständigen sehr bestätigt sieht. Dazu will ich gerne folgende Punkte in der heutigen Lesung anführen. Die strenge Idee des Gesetzentwurfs ist falsch und wurde auch von den Sachverständigen abgelehnt. Selbst die KEF bzw. gerade die KEF, also die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die dem ÖRR sehr genau auf die Finger schaut und immer wieder wirtschaftliches Handeln anmahnt, hat klar Folgendes empfohlen: Sie empfiehlt eine Orientierung am Gehaltsniveau des öffentlichen Sektors unter Einschluss vergleichbarer öffentlicher Unternehmen – merke: öffentlicher Sektor, unter Einschluss vergleichbarer öffentlicher Unternehmen, nicht Landesverwaltung. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aller Fraktionen im Ausschuss abgelehnt, weil er überflüssig ist. Ein Sachverständiger hat sogar darauf hingewiesen, dass eine Regelung des Gehalts verfassungsrechtlich angreifbar sein könnte, wobei das für mich sogar nachrangig ist, weil die Zielsetzung doch viel wichtiger ist. Wir wollen, dass gar nicht erst der Eindruck entsteht, dass hier Gelder unsachgemäß verwendet werden, sondern dass abgewogen wird und mehr Transparenz in der Gehaltsfestsetzung erfolgt. Dafür hat der Verwaltungsrat des WDR nicht erst die FDP gebraucht, sondern er hat schon vor über einem Jahr angefangen, sich Gedanken genau darüber zu machen, wie das Gehalt des Nachfolgeintendanten von Tom Buhrow geregelt werden soll, welcher Maßstab angesetzt wird, welche Zusatzleistungen es gibt oder eben auch nicht. Dieser Verwaltungsrat ist nachvollziehbar ein vertrauliches Gremium. Dennoch hat er dem Rundfunkrat und damit der Öffentlichkeit früh Hinweise gegeben, dass er das Gehalt zukünftig anders stricken will. Meine Kollegen im Rundfunkrat und ich haben das von Anfang an unterstützt und begrüßt. Der Verwaltungsrat hat das schlussendlich nun bei den 29.01.2025 Gehaltsverhandlungen mit Katrin Vernau umgesetzt. Nach eingehender Prüfung vergleichbarer Positionen in der Medienwelt, bei staatlichen und kommunalen Unternehmen und in der Politik haben sie Frau Vernau einen Vertrag gegeben, der satte 20 % unter dem Grundgehalt von Tom Buhrow liegt. Gleichzeitig haben sie die Nebenleistungen, die es bislang gab, im Vertrag zusammengeführt, sodass mit der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts das Intendantengehalt maximal transparent wird und keine Vermutungen über weitere Gehaltszuschüsse angestellt werden müssen. Das macht klar, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Verwaltungsrat hat in Nordrhein-Westfalen geliefert. Dafür ist er da. In NRW braucht es keinen Gesetzentwurf, der weitere Vorgaben fixiert, weil diese schon so gelebt werden. Erst recht braucht es keinen Gesetzentwurf, der den falschen Maßstab ansetzt. Die Landesbesoldung ist eine Orientierungsmarke, aber eben nur eine und keine ausschließliche. Besonders putzig fand ich den Einwurf der FDP, dass das System nur Eigengewächse hervorbringen würde und keine Menschen von außen. Ich meine, welches bessere Gegenbeispiel als die aktuelle Personalie von Katrin Vernau kann es an dieser Stelle geben, Herr Kollege Witzel? (Ralf Witzel [FDP]: Sie war schon vorher Teil der Führung!) Sie war vorher Unikanzlerin, sie war Unternehmensberaterin. Sie kommt aus der Wirtschaft und eben nicht aus der Medienwelt des Öffentlich-Rechtlichen. (Ralf Witzel [FDP]: Aber sie ist doch nicht ge- kommen, um Intendantin zu werden!) – Herr Witzel, Sie sind gleich noch mal dran, ansonsten können Sie sich gerne einklinken. (Ralf Witzel [FDP]: Das ist doch absurd!) Mit einer B-irgendwas-Stelle – so realistisch müssen wir doch sein – wäre sie noch nicht einmal Verwaltungsdirektorin geworden. Nur dadurch konnten wir sie mit ihrem erfreulich wirtschaftlich geprägten Blick als Intendantin gewinnen. Wir tun gut daran, den ÖRR und insbesondere den WDR wettbewerbsfähig zu halten, um auch zukünftig renommierte Persönlichkeiten gewinnen zu können. In der Medienausschusssitzung hat die FDP bereits eingestanden, dass das alles nicht rund ist. (Ralf Witzel [FDP]: Quatsch! Unverschämt!) Dass die FDP sich nicht einmal die Mühe macht, entsprechende Änderungsanträge zu ihrem Gesetzentwurf zu formulieren, …

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