Jochen Ritter
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Übernahme der Deutsche Wohnen durch Vonovia hat unlängst das mediale Interesse auf die Wohnungswirtschaft in Deutschland gelenkt. Wenn der Deal abgeschlossen ist, befinden sich deutschlandweit rund 550.000 Wohnungen in der Hand dieses börsennotierten Unternehmens. Das klingt nach viel. Zum Gesamtbild gehört allerdings, dass nach wie vor weitaus mehr Wohnungen in Deutschland in anderen Händen sind. So kommen etwa allein die im VdW Rheinland Westfalen organisierten Wohnungsgenossenschaften in Nordrhein-Westfalen auf etwa doppelt so viele Wohnungen. Auch sie wollen Geld verdienen – Money, Money, Money –, wollen dabei aber auch einen Mehrwert für die Gesellschaft erwirtschaften. Grund genug, in Zeiten, 29.01.2025 in denen Wohnraum knapp und es um den sozialen Frieden nicht gut bestellt ist, für dieses Segment in besonderer Weise über Erleichterungen nachzudenken, beispielsweise für den Fall von Neugründungen, die in Zeiten, in denen Unsicherheit über die wirtschaftliche Zukunft das Handeln bestimmt, kaum mehr zu verzeichnen sind. Allen wollen wir den Umbau im Bestand erleichtern. Als mein Vater vor einigen Jahren verstarb, habe ich mein Elternhaus an den Nachbarsjungen verkauft. „Junge“ trifft es nicht ganz, ein gestandener Mittzwanziger, Maurermeister auf dem Weg zum Bautechniker; der Mann kann sich also selbst helfen. Ich hatte mich damit getröstet, dass ich das Haus in gute Hände abgegeben habe. Das hat er dann auch umgesetzt, hat es erheblich renoviert, umgebaut und modernisiert. Bei erheblichen Änderungen im Bestand werden bisher in weiten Teilen dieselben Maßstäbe angelegt wie beim Neubau. Um im Beispiel zu bleiben: An das 1970 von meinem alten Herrn gebaute Haus wurden dann Anforderungen aus 2020 ff. gestellt. Diese zu erfüllen, ist schon im Neubau nicht einfach, erst recht nicht günstig, im Bestand ungleich schwieriger und mindestens so kostspielig, als wenn man dasselbe auf der grünen Wiese ins Werk setzen würde. Besagter Nachbarsjunge konnte das stemmen – im wahrsten Sinne des Wortes –, weil er die Wände für einen größeren Zuschnitt der Räume selbst herausgestemmt hat. Das kann nicht jeder, und auch nicht jedes Objekt oder jedes Vorhaben eignet sich für eine solche Vorgehensweise, eignet sich für Eigenleistungen. Im Geschosswohnungsbau oder auch im Objektbau werden die Bauleistungen üblicherweise mit den aktuellen Anforderungen ausgeschrieben. Sie müssen bezahlt und im Zweifel nachher auch über die entsprechende Miete erwirtschaftet werden. Das hemmt die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Deshalb können wir uns vorstellen, uns im Falle von Umbauten vom Anstieg des Niveaus an Anforderungen, der zwischen der erstmaligen Errichtung von Gebäuden und dem Zeitpunkt des Umbaus stattgefunden hat, ganz oder teilweise zu lösen. Eine solche „Oldtimer-Regelung“ wäre ein weiterer Schritt in die Richtung, in die wir mit den letzten Änderungen an der Landesbauordnung respektive an § 69 bereits unterwegs sind, nämlich größere Spielräume für Abweichungen von Standards zu schaffen. Der Gedanke ist ambitioniert, er ist aber nicht abwegig. Jedenfalls wird eine solche Betrachtung im Planungsrecht im Zusammenspiel zwischen Bauleitplanung und Baunutzungsverordnung regelmäßig angestellt. Das ist nicht ohne Weiteres auf die Bauordnung als Recht der Gefahrenabwehr übertragbar, aber soweit es geht, sollte man es im Sinne von bezahlbarem Bauen in Betracht ziehen. Landtag Das ändert nichts an der Aufgabe, sich mit den Standards in Gänze kritisch auseinanderzusetzen. Die Landesregierung tut das seit geraumer Zeit im Dialog mit den am Bau üblicherweise Beteiligten. Das wird in der Szene nicht nur registriert, sondern auch honoriert, zuletzt beim Neujahrsempfang der Architekten, bei dem sich die Branche am Jahresbeginn immer ein erstes Stelldichein gibt, verbunden mit der herzlichen Bitte, nicht nachzulassen. Dem dort geäußerten Dank an die Ministerin, dass sie sich dieser Herkulesaufgabe verschrieben hat, schließe ich mich an. Dass sie nachlässt, schließe ich aus. Dieser Antrag wird sie gleichwohl beflügeln. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
