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Dr. Benjamin Limbach

29.01.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter Beucker, ich bin sprachlos, (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Dr. Patricia Peill [CDU] – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) wie man ein solches Thema mit solch kruden anderen Themen vermischen kann. Ja, in der Weimarer Republik gab es schon Sondergerichte. Mir ist unbekannt, dass es wie an NS-Sondergerichten 10.000 Todesurteile gegeben hätte. Ja, wir haben einen Verfassungsschutz, der uns und die Verfassung schützt und der das Wort „verfassungsfeindlich“ nicht erfunden hat, sondern den Auftrag hat, die Demokratie zu schützen. Diesen hatten die Sondergerichte nicht. Sie haben mitgeholfen, die Demokratie abzuschaffen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Denunzierung von Leuten, weil sie gegen die Volksschädlingsverordnung – wie die Nazis das genannt haben – und andere Vorschriften, die die Meinungsfreiheit beschränkt haben, verstoßen haben, kann man in keinster Weise mit Meldestellen vergleichen, bei denen es nicht darum geht, Verbrechen gegenüber dem Staat zu melden, sondern um den Schutz von Minderheiten, die Diskriminierung ausgesetzt sind. Das alles hat also nichts miteinander zu tun. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Dr. Jörg Geerlings [CDU]) Dieser Antrag ist richtig und wichtig, und deswegen unterstützt ihn die Landesregierung ausdrücklich. Es freut mich, dass es auf Initiative der FDP ein gemeinsamer Antrag mit der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen geworden ist. Er befasst sich mit einem der schlimmsten Kapitel der deutschen Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts, nämlich der Einführung von Sondergerichten. Der damalige Justizstaatssekretär und spätere Präsident des Volksgerichtshofs Roland Freisler beschrieb die Sondergerichte 1939 als „Panzertruppe der Rechtspflege“. Diese müssten „die gleiche durchschlagende Treff- und Vernichtungssicherheit gegenüber dem erkannten Feind haben.“ Deutlicher kann kaum zum Ausdruck gebracht werden, wie wenig diese Spezialkammern der Landgerichte mit einer rechtsstaatlichen Justiz gemein haben sollten. Sie sind 1933 schon im Frühjahr wieder eingeführt worden. Bis Kriegsbeginn waren diese Gerichte hauptsächlich zur Aburteilung vermeintlich regimekritischer Äußerungen berufen. Später stand die Bestrafung von Taten sogenannter Volksschädlinge im Vordergrund. Entsprechend der sogenannten Volksschädlingsverordnung wurden insbesondere Eigentums- und Vermögensdelikte, die jemand unter Aus-29.01.2025 nutzung der besonderen Kriegsverhältnisse beging, mit besonders harten Strafen versehen. Dem Grunde nach – das wurde schon erwähnt – kamen die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsrecht theoretisch zur Anwendung, aber mit erheblichen Einschränkungen. Rechtsmittelmöglichkeiten bestanden für den Angeklagten faktisch nicht. Das Vorgehen der Sondergerichte trug folglich allenfalls den Deckmantel eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens. Die Sondergerichte haben letztlich Tausende von Todesurteilen ohne ein rechtsstaatliches Verfahren gefällt. Die von Historikern auf 10.000 geschätzte Anzahl seitens der Sondergerichte zum Tode Verurteilter ist wohl nur eine Mindestanzahl. Damit haben alle Sondergerichte zusammen fast doppelt so viele Menschen zum Tode verurteilt wie der berüchtigte Volksgerichtshof. Das ist eine erschütternde Erkenntnis und ein Schandkapitel der deutschen Justiz. Daher ist es immer noch wichtig – und vor dem Hintergrund aufkeimender radikalerer politischer Strömungen vielleicht wichtiger denn je –, die Erinnerung an die beschämende Tätigkeit der Sondergerichte sowie die damit einhergehende tiefe Verstrickung der Justiz in das nationalsozialistische Unrecht wachzuhalten. Deswegen begrüßen wir es, dass der Landtag dies durch den vorliegenden Antrag ganz deutlich zum Ausdruck bringen möchte. Die darüber hinaus beabsichtigte Beauftragung der Landesregierung wird dazu führen, dass die bisher geleistete umfangreiche Erinnerungsarbeit mit Bezug zu den Sondergerichten gewürdigt und fortgeführt wird. Die bislang geleistete Aufarbeitung, die ich im Einzelnen nicht aufführen will, findet im parlamentarischen Raum Anerkennung. Das begrüße ich für die nordrhein-westfälische Justiz ausdrücklich. Neben der historischen Aufarbeitung wird am Sitz ehemaliger Sondergerichte auch der Opfer der Justiz – auf die muss es uns ankommen – gedacht. Es gibt entsprechende Mahnmale an den Gerichtsstandorten in Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg sowie Wuppertal. Seit über 15 Jahren befindet sich in der Eingangshalle des Landgerichts Essen eine Dauerausstellung, die sich unter anderem mit dem dortigen Sondergericht befasst. Am Tagungsort des ehemaligen Sondergerichts Düsseldorf, im heutigen Ministerium der Justiz, befindet sich an zentraler Stelle eine Gedenktafel. Die parlamentarische Beauftragung wird einen weiteren Effekt haben. Zukünftig werden als Erinnerungsarbeit weitere Formen des Gedenkens entwickelt und insoweit neue Aufarbeitungsprojekte realisiert. Wir werden diese wichtige Arbeit der Erinnerungskultur als stetige Mahnung für die Zukunft fortsetzen. Denn „Nie wieder“ ist jetzt. Das hat der Abgeordnete Beucker unmissverständlich deutlich gemacht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Landtag (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗