Dr. Jörg Geerlings
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ So steht es in Art. 101 Abs. 1 unseres Grundgesetzes. 29.01.2025 Diese Garantie des gesetzlichen Richters gehört zu den ältesten Rechtsgedanken und Normen des deutschen Verfassungsgutes. Seit der Paulskirchenverfassung von 1849 ist sie in allen deutschen Verfassungen verankert. Und, nebenbei bemerkt, sie gehört zu den rund 40 % der Artikel unseres Grundgesetzes, die seit 1949 nicht geändert wurden. Die Garantie des gesetzlichen Richters ist nicht nur Verfassungsrecht, sondern auch in der heutigen Staatspraxis eine gelebte Selbstverständlichkeit. Aber mit Blick auf die Geschichte unseres Landes im 20. Jahrhundert müssen wir feststellen: Während der nationalsozialistischen Herrschaft bestand die Garantie des gesetzlichen Richters zwar formal fort, wurde aber de facto aufgehoben. Der Rechtsstaat wurde in menschenverachtender Weise ausgehöhlt. Ab dem Jahr 1933 wurde der Grundsatz des gesetzlichen Richters vielfältig durchbrochen, zum Beispiel dadurch, dass die Geschäftsverteilung den Gerichtspräsidenten als weisungsgebundenen Funktionären übertragen wurde, vor allem aber durch die Schaffung von Sondergerichten, insbesondere in der Strafjustiz. Die NS-Sondergerichte sollten die nationalsozialistische Ideologie durchsetzen. Sie waren ein Werkzeug der Unrechtsherrschaft. Diese Gerichte wurden nicht eingerichtet, um Recht zu sprechen, sondern, um den totalitären Staat zu stabilisieren und seine Gegner zu vernichten. Sie urteilten mit erschreckender Härte und Willkür. Tausende Menschen wurden aufgrund fadenscheiniger Anschuldigungen oder geringster Vergehen verurteilt, nicht selten zum Tod. Selbst kritische Meinungsäußerungen reichten dazu aus. Die NS-Sondergerichte stehen für die Zerstörung des Rechtsstaats durch das nationalsozialistische Regime. (Beifall von der FDP) All das geschah nicht irgendwo in der Ferne, sondern auch ganz konkret hier in Nordrhein-Westfalen. Sondergerichte gab es in Düsseldorf, Essen, Köln, Dortmund, Bielefeld, Aachen, Duisburg, Wuppertal und Hagen. Das Land hat im Jahr 1988 unter dem Dach der Justizakademie eine Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ gegründet. Eine dort erarbeitete Dauer- und Wanderausstellung zeigt die Gräueltaten des Nationalsozialismus unter dem Deckmantel der Justiz. Allerdings müssen wir feststellen: Eine umfassende Aufarbeitung der Sondergerichte existiert bis heute nicht. Das wollen wir ändern. Wir wollen eine angemessene Form des Gedenkens an die Opfer der ehemaligen NS-Sondergerichte entwickeln und eine angemessene öffentliche Darstellung, und zwar in den Städten, in denen es Sondergerichte gab. Wir wollen, dass dazu die bereits genannte Forschungsstelle, Landtag interessierte Juristinnen und Juristen sowie die betroffenen Gerichte zusammenarbeiten. Und wir wollen, dass Zeitzeugen, Bürger und bereits bestehende Projekte in die Aufarbeitung einbezogen werden. Warum ist die Aufarbeitung dieser Geschichte gerade heute so wichtig? Erstens geht es um die Verteidigung der Demokratie. Die Sondergerichte zeigen, wie schnell geschriebenes Recht nichts mehr wert sein kann. Sie machen deutlich, wie schnell ein Rechtsstaat in einen Unrechtsstaat kippen kann, wenn die Gewaltenteilung aufgehoben wird und die Justiz zum Handlanger einer Ideologie wird. Angriffen auf die Unabhängigkeit der Justiz müssen wir wachsam entgegentreten. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Zweitens geht es um die Gerechtigkeit, auch wenn diese posthum hergestellt wird. Viele Opfer der NS-Sondergerichte wurden nach 1945 nicht rehabilitiert. Manche Urteile blieben Jahrzehnte bestehen, da die Bundesrepublik anfangs zögerte, die Verbrechen dieser Gerichte als das zu benennen, was sie waren: staatlich legitimiertes Unrecht. Die späte Anerkennung dieser Verbrechen ist eine moralische Verpflichtung gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen. Wir dürfen ihr Leid niemals vergessen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Drittens prägt die Erinnerung unser gemeinsames Bewusstsein. Geschichte ist nicht abgeschlossen. Sie lebt in uns weiter und beeinflusst unser Handeln. Wenn wir nicht aufarbeiten, was in der Vergangenheit geschehen ist, laufen wir Gefahr, die gleichen Fehler zu wiederholen. Die Erinnerung an die NS-Sondergerichte ist eine Verpflichtung für uns, aktiv gegen Willkür, Diskriminierung und Unterdrückung einzutreten. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Sehr geehrte Damen und Herren, Erinnerung und Gedenken sind kein Selbstzweck. Sie sind ein wichtiger Baustein dafür, unser Grundgesetz und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen und lebendig zu halten. Die Aufarbeitung der NS-Sondergerichte und ihrer Verbrechen ist ein unverzichtbarer Teil davon. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen – daher Dank an alle Fraktionen, die sich daran beteiligen –, dass die Opfer nicht vergessen werden und ihre Geschichten als Mahnung für kommende Generationen lebendig bleiben. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) 29.01.2025
