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Lisa-Kristin Kapteinat

SPD 19.12.2024 Sitzungen 18/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der FDP! Sie legen hier als Oppositionsfraktion einen Entwurf zu einem Gesetz vor, das erst zum 1. September 2024 ausgelaufen ist. Zu den möglichen Gründen für das Auslaufen seitens der Landesregierung kommen wir gleich. Wir haben 2018, als das Ausführungsgesetz zum ersten Mal auf den Weg gebracht worden ist – damals noch von Schwarz-Gelb –, schon sehr intensiv diskutiert. Mein Kollege Ibrahim Yetim hat damals gesagt, was daran kritisch zu betrachten ist. Viele dieser Argumente gelten auch heute noch. Ja, die Unterbringung von geflüchteten Menschen stellt viele in unseren Kommunen vor große Herausforderungen. Wir haben an vielen Stellen schon ausführlich dazu diskutiert. Ich bin aber skeptisch, ob das Ausreizen der bundesrechtlich möglichen Maximaldauer der Wohnsitzverpflichtung bei Geflüchteten ohne Bleibeperspektive substanziell weiterhilft. Landtag Unsere Städte und Gemeinden sind teilweise an der Belastungsgrenze. Eine spürbare Entlastung und eine bessere Steuerung der Zuweisungen durch das Land sind daher dringend geboten. Hier ist die Landesregierung in der Verantwortung. Dieser Verantwortung kommt die Landesregierung aber leider nicht nach. Ende November haben Sie, Frau Ministerin Paul, stolz verkündet, dass das Land seine Zusage eingehalten hat und bis Ende des Jahres 41.000 Plätze im Landessystem zur Verfügung stellen wird. Wir als SPD haben mehrfach angemahnt, dass das nicht ausreicht. Nicht nur wir, sondern insbesondere die Kommunen sagen dies. Unter der letzten SPDgeführten Landesregierung standen fast doppelt so viele Plätze zur Verfügung. Die Zielmarke muss bei mindestens 70.000 Plätzen liegen. Geflüchtete Menschen ohne Bleibeperspektive sollten in Landeseinrichtungen bleiben und nicht den Kommunen zugewiesen werden. Aber – das ist essenziell – die Verfahren, in denen über das Bleiberecht entschieden wird, dauern einfach viel zu lange. Wir können Menschen nicht 24 Monate in Verwahreinrichtungen behalten. Die Landesregierung muss dringend gegen den Verfahrensstau an den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten vorgehen. Die langen Wartezeiten sind nicht hinnehmbar und schaden der Integration. Aber warum reden wir heute überhaupt über diesen Gesetzentwurf der FDP? Das ursprüngliche Ausführungsgesetz ist zum September dieses Jahres ausgelaufen. Ich frage Sie, Frau Ministerin: War eine Einigung im Kabinett nicht möglich – die Kollegin Aymaz hatte noch 2018 sehr leidenschaftlich gegen das Ausführungsgesetz argumentiert –, oder wollte man nicht tätig werden? In beiden Fällen, finde ich, ist das Nicht-Handeln ein echtes Armutszeugnis. (Beifall von der SPD) Das ist die Konsequenz von geräuschlosem Regieren: Nicht-Handeln. Das bedeutet Stillstand. Frau Ministerin, was ist mit der Evaluierung, die im ausgelaufenen Gesetz festgeschrieben war? Sie antworten – der Kollege Lürbke hat, glaube ich, gerade auch daraus zitiert – auf eine Kleine Anfrage mit dem Satz: „Der Landtag wurde bisher nicht über eine Evaluation des Ausführungsgesetzes zu § 47 Absatz 1b des Asylgesetzes informiert.“ Danke für diese Nicht-Antwort. Das ist uns auch aufgefallen. Aber warum wurde der Landtag nicht informiert? Worauf warten Sie? Sie schreiben in der Antwort weiter, „dass die Möglichkeiten zur Festlegung einer Wohnsitzverpflichtung in § 47 Abs. 1a AsylG künftig weiter ausgeschöpft werden“ sollen, aber die Umsetzung noch nicht finalisiert ist. Warum nicht? Was sind die 19.12.2024 Bedenken? Haben die Grünen ihre Bedenken über Bord geschmissen? Hat die CDU Druck gemacht? Kann man sich nicht einigen? So oder so: Das, was hier vermeintlich geräuschlos ist, führt dazu, dass Gesetze liegenbleiben. Das ist so nicht länger zu vertreten. Wir erwarten, dass Sie ins Handeln kommen. Der Überweisung stimmen wir aber selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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