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Marc Lürbke

FDP 19.12.2024 Sitzungen 18/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Kommunen 19.12.2024 in Nordrhein-Westfalen stehen seit Jahren vor enormen Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen. Die Unterbringungs- und Integrationskapazitäten sind vielerorts ausgereizt, Wohnraum ist knapp, und der Verwaltungsaufwand wächst stetig. Mit unserem Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu § 47 Abs. 1b des Asylgesetzes setzen wir genau an diesem Punkt an. Wir schaffen einen rechtlichen Rahmen, mit dem die Kommunen entlastet und auf der anderen Seite Rückführungen erleichtert werden. Das ist dringend notwendig. (Beifall von der FDP) Schauen wir uns an, worum es konkret geht. Bundesrechtlich sind Asylsuchende verpflichtet, bis zu 18 Monate in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen. Die Öffnungsklausel des Asylgesetzes gibt den Ländern aber die Möglichkeit, diese Wohnsitzauflage mit einem eigenen Landesgesetz auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Diese Möglichkeit wollen wir in Nordrhein-Westfalen konsequent nutzen. Die vorherige schwarz-gelbe Landesregierung hatte mit dem Asyl-Stufenplan NRW von Minister Dr. Stamp bereits ein entsprechendes Ausführungsgesetz auf den Weg gebracht. Leider – man muss es so sagen – hat die aktuelle schwarz-grüne Landesregierung dieses Gesetz Ende August auslaufen lassen, übrigens nur wenige Tage nach dem islamistischen Attentat von Solingen. Auch auf Nachfragen meiner Fraktion hat Ministerin Paul keine Auskunft zu einer Evaluation dieses Gesetzes oder zu Bestrebungen für eine Neufassung des Ausführungsgesetzes gegeben. Das zeigt, wie sich Schwarz-Grün klammheimlich vom Asyl-Stufenplan verabschieden will. Das halten wir für einen großen Fehler und für einen Bärendienst für die Akzeptanz von Migration. Deshalb bringen wir heute einen eigenen Gesetzentwurf ein. (Beifall von der FDP) Denn eines ist klar: Die Kommunen, unsere Städte und Gemeinden, können die gesamte Last nicht allein tragen. Es kann nicht sein, dass die Städte und Gemeinden gezwungen sind, Menschen aufzunehmen, deren Asylanträge bereits als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig abgelehnt wurden. Wir brauchen ein System, in dem klare Prioritäten gesetzt werden. Erstens. Die Kommunen sollten sich auf die Integration derjenigen Menschen konzentrieren, die eine Bleibeperspektive haben. Wer eine positive Entscheidung erhält, der muss auch so schnell wie möglich vor Ort integriert werden, und zwar durch Zugang zu Bildung, Arbeit und Wohnraum. Zweitens. Personen, die nach Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht schutzberechtigt Landtag sind, müssen hingegen bereits aus den Aufnahmeeinrichtungen des Landes konsequent in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Ein unnötiger Wohnortwechsel erschwert außerdem Rückführungen und sorgt für zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Ich will es deutlich sagen: Dieser Gesetzentwurf ist kein Selbstzweck. Er ist ein, wie wir finden, pragmatischer Schritt, um die kommunalen Kapazitäten zu schützen und die Verfahren effizienter zu gestalten. (Beifall von der FDP) Das bedeutet weniger Belastung für die Kommunen, die ohnehin bereits an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Das bedeutet aber auch eine schnellere, konsequentere Rückführung derer, die keinen Schutzstatus erhalten. Drittens bedeutet es auch mehr Zeit und Ressourcen für die so wichtige Integration der Menschen, die hierbleiben können und dürfen. Deswegen wollen wir keine falschen Hoffnungen wecken. Wer kein Bleibereich hat, der muss unser Land wieder verlassen. Dieser Grundsatz ist notwendig, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zurückzugewinnen und die Akzeptanz für unsere humanitäre Verantwortung zu erhalten. Denn Integration gelingt nur, wenn sie glaubwürdig ist. Wer nach einem fairen rechtstaatlichen Verfahren ein Bleiberecht erhält, der hat unsere volle Unterstützung verdient, und wer kein Bleiberecht hat, nicht. Hier bedarf es konsequenter Entscheidungen, klarer Verfahren und praktikabler Lösungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gesetzentwurf ist ein klares Signal. Wir stehen zu unserer Verantwortung gegenüber den Kommunen, gegenüber den Menschen in Nordrhein-Westfalen. Mit einer verlängerten Wohnsitzauflage sorgen wir für Ordnung, Klarheit und Entlastung. Er ist ein Schritt hin zu einer Migrationspolitik, die effizient, konsequent und humanitär ist. Deswegen bitte ich Sie hier und heute um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

Protokoll ↗