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Dr. Benjamin Limbach

19.12.2024 Sitzungen 18/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz aller Sparzwänge, denen wir ausgesetzt sind, muss der juristische Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen qualitativ hochwertig bleiben. Er muss viele Vorteile bieten und vor allen Dingen attraktiv sein. Das macht der vorliegende Antrag unmissverständlich deutlich. Nun stellt uns die Haushaltslage vor Probleme. Auch im juristischen Vorbereitungsdienst musste gespart werden. Vor diesem Hintergrund hat es die Landes-Landtag regierung als ihre Pflicht angesehen, in einen offenen Dialog mit den Vertretungen von Studierenden, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren zu treten und nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen. Wir haben gut hingehört, was den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren wichtig ist, haben ebenso auf die Anhörung gehört und setzen Sinnvolles im Rahmen unserer vorhandenen Mittel um. Vor allem die derzeit geltende Begrenzung einer juristischen Nebentätigkeit auf zehn Wochenstunden wird als unzureichend empfunden. Ja, es ist sinnvoll, eine maßvolle Erhöhung einer juristischen Nebentätigkeit zuzulassen; da gebe ich den Fraktionen recht. Daher habe ich bereits einen Erlass auf den Weg gegeben, wonach ab dem 1. Januar 2025 entsprechend dem hier zu verhandelnden Antrag juristische Nebentätigkeiten im Umfang von bis zu zwölf Wochenstunden genehmigt werden können. Wer mehr arbeiten darf, soll auch mehr verdienen dürfen. Es ist daher nur konsequent, mit den regierungstragenden Fraktionen den Betrag anzupassen, der ohne Anrechnung auf die Unterhaltsbeihilfe hinzuverdient werden darf. Eine Erhöhung der anrechnungsfreien Nebeneinkünfte auf den zweifachen Betrag des Grundfreibetrages, gegebenenfalls zuzüglich Familienzuschlag, ist angemessen. Die Änderungsverordnung, die einen Hinzuverdienst des Zweifachen der Unterhaltsbeihilfe zulässt, haben Herr Minister Dr. Optendrenk und ich bereits am 1. Dezember dieses Jahres unterschrieben. Richtig ist schließlich auch: Die neuen Unterrichtsmaterialien für die Leiterinnen und Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften sind ein Erfolgsmodell und unterstützen unmittelbar auch die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare beim Selbststudium. Mit großem Engagement und im großen Umfang haben in den vergangenen Jahren junge Richterinnen und Richter spezielle Unterrichtsmaterialien für die Arbeitsgemeinschaften in Zivil-, Straf-, Arbeits- und Anwaltsrecht erstellt. Ein junger Beamter hat solche für die von den Bezirksregierungen organisierten Arbeitsgemeinschaften im öffentlichen Recht erstellt. Für die Arbeitsgemeinschaften im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene ist mit einer Fertigstellung spätestens Anfang 2025 zu rechnen. Wir werden bei den AG-Leiterinnen und AG-Leitern heftig darum werben, sich diese Materialien zu eigen zu machen und sie in den Arbeitsgemeinschaften zu nutzen. Ich danke zum Schluss der FDP dafür, dass sie dem Antrag der Regierungsfraktionen zustimmt, und danke dem Kollegen Ganzke, der hier in der ersten Reihe sitzt, für die vorweihnachtliche Milde, dass die SPD sich enthält. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) 19.12.2024

Protokoll ↗