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Angela Erwin

CDU 19.12.2024 Sitzungen 18/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Nachwuchsgewinnung für die Justiz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Das wissen wir. Deshalb arbeiten wir stetig daran, junge Talente weiterhin für den juristischen Beruf zu begeistern. Mit dem bereits verkündeten Gesetz zum integrierten Bachelor haben wir einen wichtigen Schritt getan, um die Attraktivität der juristischen Ausbildung zu steigern. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch im Referendariat möchten wir weitere spürbare Verbesserungen schaffen. Lassen Sie mich aber zunächst hervorheben, was wir bereits erreicht haben. Erstens: maximale Flexibilität. In Nordrhein-Westfalen können Referendarinnen und Referendare bereits jeden Monat mit der Ausbildung beginnen und ihre Abschlussprüfungen ablegen. Zweitens: Digitalisierung. Wir haben den Anspruch auf digitale Anfertigung der Examensklausur, die sogenannte E-Klausur, eingeführt. Nahezu alle, nämlich beeindruckende 98,5 %, nutzen diese Möglichkeit. Drittens: Teilzeitreferendariat. Dieses Modell ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Ausbildung und persönlichen Lebensumständen. Doch damit nicht genug. Mit Blick auf die Zukunft setzen wir uns weiter für Verbesserungen ein. Steigende Lebenshaltungskosten und Inflation machen auch vor den Referendaren nicht halt. Die Unterhaltsbeihilfe reicht bei vielen von ihnen nicht mehr aus. Viele arbeiten daher neben dem Referendariat. Dies erfolgt oft in einer Kanzlei. Wer die Nebentätigkeit geschickt wählt, kann so unterschiedliche Kanzleitypen kennenlernen, in verschiedene Rechtsbereiche und Praxisgruppen hineinschnuppern, wichtige juristische Grundlagen in der Praxis erlernen und auch noch eine zusätzliche Vergütung erhalten. Zukünftig wollen wir daher die Anzahl der Stunden für eine erlaubte juristische Nebentätigkeit auf zwölf Stunden erhöhen. Mit dieser Erhöhung greifen wir auch die Anregung aus der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss im letzten Monat auf. Wir wollen zudem bei der Hinzuverdienstgrenze aufsatteln. Wir planen, ab 2025 diese Grenze auf das Doppelte der Unterhaltsbeihilfe anzuheben, um mehr finanzielle Flexibilität zu schaffen. Die Vorbereitung mit einheitlichen und aktuellen Materialien ist das A und O. Für die Arbeitsgemeinschaften werden wir daher einheitliche und zentralisierte Arbeitshilfen zur Verfügung stellen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Vorbereitungsdienst zu gewährleisten. Nur durch diesen Standard können Landtag wir eine noch wettbewerbsfähigere Ausbildung sicherstellen. Die Streichung der Referendarstellen im Haushalt hat uns alle tief getroffen. Umso mehr freut es mich, den Referendarinnen und Referendaren kurz vor Weihnachten eine positive Botschaft überbringen zu können. Eine starke juristische Ausbildung ist der Schlüssel für eine zukunftsfähige Justiz. Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten, das Referendariat in Nordrhein-Westfalen noch attraktiver zu machen, denn der Erfolg der Justiz von morgen beginnt heute mit uns allen. Ich wünsche Ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein friedliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2025. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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