Serdar Yüksel
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine große Freude, heute das Wort an Sie richten zu dürfen, um über die Arbeit des Petitionsausschusses zu berichten. Die Zeiten, in denen wir leben, stellen – das erleben auch Sie – große Herausforderungen für die Demokratie dar. Wir befinden uns mitten in einer Phase, die durch eine Vielzahl von Krisen geprägt ist – von der Gesundheitskrise 2020 mit der Coronapandemie, über die geopolitischen Krisen, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Konflikte im Nahen Osten bis hin zur Energie- und Klimakrise. Inflation, geopolitische Konflikte, Umwelt, Klimaschutz, Migration, Integration sind nur einige Stichworte, die ich hier erwähnen möchte. Die Krisen sind eine Zerreißprobe, eine ständige Gratwanderung zwischen politischen Notwendigkeiten und den Bedürfnissen des Einzelnen. Die Krisen, 19.12.2024 die wir in den letzten Jahren durchleben mussten, sind nicht nur abstrakte politische Herausforderungen, sie treffen uns alle unmittelbar und oft auf schmerzliche Weise. Die Auswirkungen sind in den privaten Lebensrealitäten der Menschen spürbar, sei es durch steigende Lebenshaltungskosten, durch Sorgen um die Sicherheit in einer unsicher gewordenen Welt oder durch die zunehmenden Spannungen in unserer Gesellschaft. Viele Menschen kämpfen mit wirtschaftlichen Belastungen. Die Energiekosten sind in die Höhe geschossen. Die Preise für Lebensmittel und Mieten drücken auf die Haushaltsbudgets. Gerade diejenigen mit geringen Einkommen stoßen an ihre Grenzen. Zugleich hat die Pandemie tiefe Spuren hinterlassen. Soziale Isolation, Ängste, das Gefühl von Ohnmacht und Kontrollverlust – diese psychosozialen Belastungen sind bis heute nicht gänzlich überwunden. Doch es ist nicht nur die materielle oder die emotionale Ebene, die belastet ist. Die Krisen wirken sich oft auch auf unser gesellschaftliches Miteinander aus. Unterschiedliche Meinungen zu Themen wie „Krieg und Frieden“, „Migration“ oder „Klimaschutz“ spalten Familien und Freundeskreise. Die Polarisierung hat zugenommen. Es wird immer schwieriger, eine gemeinsame Basis für den Dialog zu finden. Ich sage immer wieder: Die Lunte ist ordentlich kurz geworden in der Gesellschaft. Gerade in solchen Krisenzeiten wird deutlich, wie bedeutsam das Petitionswesen als Instrument der Demokratie ist. Spätestens seit der Coronapandemie zeigt sich, dass die zahlreichen Eingaben besorgter Bürgerinnen und Bürger weit mehr als ein bloßer Spiegel der aktuellen Sorgen und Nöte sind. Sie bieten uns als Parlamentariern die Möglichkeit, politische Entscheidungen zu reflektieren, ihre Auswirkungen zu hinterfragen und gegebenenfalls Kurskorrekturen vorzunehmen. Doch zugleich beobachten wir eine zunehmende Polarisierung der gesellschaftlichen Debatte – begleitet von populistischen Tendenzen, die Ängste und Unsicherheiten verstärken. Viele Bürgerinnen und Bürger stellen infrage, ob staatliche Institutionen den Herausforderungen unserer Zeit gewachsen sind. Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit von Regierung und Verwaltung nimmt spürbar ab, und die Unsicherheit wächst. Gerade deshalb ist es von essenzieller Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Anlaufstelle haben, einen Ort, an dem man ihre Sorgen und Nöte Gehör finden lässt, an dem sie ernst genommen werden und an dem geholfen wird, wo immer es möglich ist. Der Petitionsausschuss erfüllt genau diese Aufgabe und ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil unseres demokratischen Systems. Das Petitionswesen ist tief in der Geschichte unserer Demokratie verwurzelt. Es ist ein Prinzip, das seinen Landtag Ursprung im antiken Rom findet und bis heute in die Gegenwart wirkt. Die Möglichkeit, sich mit einem Anliegen direkt an die höchsten staatlichen Stellen zu wenden, verkörpert die Idee, den Einzelnen vor staatlicher Willkür zu schützen. Dieser Gedanke prägt bis heute unser Selbstverständnis als Abgeordnete und ist heutzutage wichtiger denn je. Auf die Statistik, die Zahlen und die Entwicklungen möchte ich jetzt eingehen. Den Petitionsausschuss werden im Jahr 2024 rund 4.600 Eingaben erreicht haben. Damit nähern wir uns wieder den Zahlen vor der Coronapandemie an. Der Ausschuss wird außerdem mehr als 4.000 Eingaben beraten und abgeschlossen haben, davon rund 450 in sogenannten 41a-Verfahren, für die der Art. 41a der Landesverfassung die Grundlage ist. Das Verfahren nach Art. 41a der Landesverfassung hat seit den 60er-Jahren eine ganz besondere Bedeutung für den Ausschuss. Der damalige Landtag entschloss sich aufgrund von Skandalen im Strafvollzug parteiübergreifend dazu, den Art. 41a in die Landesverfassung aufzunehmen. Seit dieser Zeit ist der Petitionsausschuss mit Rechten ausgestattet, die den Rechten von Untersuchungsausschüssen nahekommen. Wenn der Petitionsausschuss einen Beschluss nach dieser Verfassungsnorm herbeiführt, können Abgeordnete des Petitionsausschusses gemeinsam mit den Beamtinnen und Beamten der Petitionsverwaltung insbesondere Erörterungstermine durchführen. Dabei treten sie mit den Bürgerinnen und Bürgern in einen unmittelbaren, direkten Austausch, laden die beteiligten Behörden ein und suchen an einem runden Tisch nach einer gemeinsamen Lösung auf Augenhöhe. Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses war im Jahr 2024 mit einem Anteil von über 30 % das Sozialrecht. Dabei haben den Ausschuss auch wieder Massenpetitionen erreicht. Vielen Menschen bereiten die Krankenhausreform und die Betreuungskrise in den Kindertagesstätten große Sorgen. Die weitreichenden Veränderungen in der Krankenhausplanung führen örtlich teilweise zu Schließungen von Krankenhäusern, und der Alltag in den Kindertagesstätten ist vielfach von einem für interessierte Familien nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Platzangebot sowie Personalmangel geprägt. Zudem hat die Streichung der Förderung von Kinderwunschbehandlungen ebenso zu politischen Initiativen geführt wie verschiedene Vorhaben im Straßenbau und Initiativen aus dem Tierschutz. In Einzelfällen konnte der Ausschuss helfen. Politische Entscheidungen trifft er jedoch nicht, sondern verweist solche Petitionen an den jeweiligen Fachausschuss. So können die Argumente der Bürgerinnen und Bürger in die dortige politische Willensbildung einfließen. 19.12.2024 Der Bereich „Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt“ ist aktuell mit 15 % aller Eingaben vertreten. Gestiegen ist die Anzahl der Eingaben zum Ausländerrecht, was auf Gesetzesänderungen zurückzuführen ist. Im Jahr 2024 waren 20 % aller erledigten Eingaben diesem Rechtsgebiet zuzuordnen. Andere Themenschwerpunkte waren das öffentliche Dienstrecht, Rechtspflege und Eingaben zum Thema „Schulen und Hochschulen“. Eine ausführliche Statistik des ersten Halbjahres wird sich im schriftlichen Bericht finden. Ich möchte Ihnen einen Einblick in besondere Petitionen geben, die als Einzelbeispiele dienen sollen, um Ihnen einen Eindruck von der Arbeit des Ausschusses zu verschaffen. Das erste Beispiel betrifft die lange Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen. Wenn junge Menschen aufbrechen, um ein Studium zu beginnen, zeigen sich nicht selten bereits zu Beginn erste Hürden, die es zu überwinden gilt. So reichte eine Studentin im April 2023 bei der für sie zuständigen Wohngeldstelle einen Antrag auf Wohngeld ein, um ihre Miete bezahlen zu können. Allerdings erhielt sie über ein Jahr lang keine Antwort und keinen Bescheid von der Wohngeldstelle. Ein Jahr lang! Das Wohngeld wird grundsätzlich nur für zwölf Monate bewilligt. So war das Jahr zu Ende, und die Petentin musste – ohne dass sie einen Bescheid bekommen hatte – einen Folgeantrag stellen, obwohl der Ursprungsantrag immer noch nicht beschieden war. Doch auch der Folgeantrag blieb ohne jegliche Reaktion. (Heiterkeit von Anja Butschkau [SPD], Andrea Busche [SPD] und Nadja Lüders [SPD]) Um ihre Wohnung überhaupt finanzieren zu können, sah sich die Studentin gezwungen, private Kredite aufzunehmen. Erst nachdem sie sich Hilfe suchend an den Petitionsausschuss gewandt hatte, wurde die Wohngeldstelle tätig und forderte einige Unterlagen ein, die die Studentin bereits beigebracht hatte und dann noch ein zweites Mal einbrachte. Ihre Einkommensverhältnisse wurden kurzfristig geklärt, und sowohl der Wohngeld- als auch der Folgeantrag wurden dann abschließend bearbeitet. Da die Auszahlung des Wohngeldanspruchs zügig erfolgte, wurden der Petentin die finanziellen Sorgen genommen. So konnte sie ihre Kreditschulden abbezahlen und begleichen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD – Beifall von Yvonne Gebauer [FDP]) Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 haben sich die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte und damit die Antragszahlen um ein Vielfaches erhöht. Es kam zu erheblichen Mehrbelastungen der Wohngeldbehörden. Dass es sich bei der Studentin Landtag mit ihrer Problematik nicht nur um einen Einzelfall handelt, zeigen zahlreiche Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die insbesondere sehr lange Bearbeitungszeiten ihrer Wohngeldanträge zu Recht beanstanden. Jetzt kommen wir zu einem anderen Feld: den Einbürgerungsanträgen. Zahlreiche Einbürgerungsanträge sorgten ebenfalls für lange Bearbeitungszeiten. Insbesondere die hohe Nachfrage, die vor dem Hintergrund der Geflüchteten von 2015 entstand, führte zu erheblichen Rückstaus bei der Bearbeitung. Dies hatte nicht selten weitreichende persönliche Konsequenzen für die Antragstellerinnen und Antragsteller. In dieser Legislaturperiode wurden insgesamt 250 Petitionen zum Thema „Einbürgerung“ bearbeitet. Darüber hinaus konnten zahlreiche weitere Probleme und Anliegen über den kurzen Dienstweg gelöst werden. Besonders im Fokus stand dabei die Frage, ob Einbürgerungsanträge zwingend im Rahmen eines persönlichen Termins eingereicht werden müssen. So habe ich daraus zwischen den Zeilen gelesen, dass einige Kommunen für die Abgabe solcher Anträge überhaupt keine Termine mehr vergeben könnten bzw. das Erfordernis besteht, dass die Einreichung dieser schriftlichen Unterlagen online ermöglicht werden sollte. Ein umfangreicher Erörterungstermin führte schließlich dazu, dass der parlamentarische Gutachterdienst mit der Prüfung beauftragt wurde, ob die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages von der persönlichen Übergabe der Unterlagen bei einem zuvor vereinbarten Termin abhängig gemacht werden darf. Das Gutachten von September 2024 bestätigte unsere Auffassung, die wir immer hatten: Demnach ist eine formlos schriftliche Antragstellung ausreichend und muss von der Behörde bearbeitet werden. Ein persönliches Erscheinen darf nicht zwingend verlangt werden. Ich kann nur die Landesregierung dazu aufrufen, die Verwaltungspraxis schnellstmöglich den rechtlichen Erfordernissen anzupassen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU – Beifall von Yvonne Gebauer [FDP]) Ein weiterer Bereich, der uns begleitet und sehr bewegt hat, sind die steigenden Heim- und Pflegekosten. Neben den gestiegenen Wohnkosten bereiten auch die steigenden Pflegekosten vielen Bürgerinnen und Bürgern erhebliche finanzielle Sorgen. Hinzu kommen die zum Teil komplexen Regelungen hinsichtlich der Kranken- und Pflegekassen sowie der Sozialämter. Ein derartiges Schicksal betraf auch einen Petenten, der sich im Winter 2023 an den Petitionsausschuss wandte und um Prüfung einer Kostenerstattung für einen Pflegeheimaufenthalt seiner Mutter bat. Nach schwerer Erkrankung und langem Krankenhausaufenthalt war die Versorgung der Mutter zunächst im 19.12.2024 Rahmen der stationären Kurzzeitpflege sowie eines anschließenden Aufenthalts in einem Pflegeheim sichergestellt worden. Aufgrund von nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des Heimplatzes stellte der Petent einen Antrag auf Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger. Während des Antragsverfahrens verschlechterte sich der Zustand der Mutter, was einen Wechsel in eine Pflegeeinrichtung mit intensiverer Betreuung notwendig machte. Bei der Prüfung des Antrags konzentrierte sich der Träger der Sozialhilfe allerdings nur noch auf den ursprünglichen Antrag auf Kurzzeitpflege. Die aktuelle Situation der Mutter fand keinerlei Berücksichtigung. Mehrere Anfragen des Petenten an die Behörde blieben erfolglos. Der Mann sah keine andere Möglichkeit, als den Petitionsausschuss anzurufen. Mit der Petition konnte auch die noch ausstehende Prüfung des Zeitraums der ersten vollstationären Unterbringung angestoßen werden. So wurde festgestellt, dass für die Mutter des Petenten natürlich auch während des ersten Heimaufenthalts Hilfebedarf bestand. Die Leistungen konnten dann bewilligt werden, und die Nachzahlungen wurden angewiesen. Diese erfolgreiche Intervention des Ausschusses zeigt, wie wichtig solche Verfahren für die Lösung individueller Probleme sind, die durch bürokratische Hürden erschwert werden. Ein weiterer Fall zeigt, wie Petitionen nicht nur den Einreichern, sondern auch anderen helfen können. Petitionen können nämlich auch im Namen Dritter eingereicht werden. Am einfachsten geht das sicherlich mit einer Vollmacht, aber auch ohne Unterschrift der betroffenen Menschen kann es zu einer Verbesserung kommen. So wandte sich ein hilfsbereiter Bürger für eine Seniorin an den Landtag Nordrhein-Westfalen. Er hatte in der Wohnung seiner pflegebedürftigen Nachbarin einen großflächigen Schimmelbefall festgestellt und bemerkt, dass die alte Dame bereits unter Atembeschwerden litt. Obwohl der Petent Kontakt sowohl zu den Vermietern als auch zu den Behörden aufnahm, erhielt er weder von den Behörden noch vom Vermieter Unterstützung. Dabei war die Wohnung ausdrücklich sozialer Wohnungsbau und über öffentliche Mittel finanziert worden. Er bat den Petitionsausschuss um Hilfe für seine erkrankte Nachbarin. Über den Petitionsausschuss erreichte die Beschwerde dann die richtigen Adressaten. Es kam zu einer Begutachtung des Wohnraums durch die zuständigen Behörden – da waren die Behörden dann doch vor Ort –, die Schimmelbildung wurde sofort begutachtet und der Vermieter daraufhin aufgefordert, die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Im Rahmen des Petitionsverfahrens konnte die Wohnund Versorgungssituation der sehr alten Dame dank Landtag ihres aufmerksamen Nachbars geklärt und entscheidend verbessert werden. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und Yvonne Gebauer [FDP]) Jetzt kommen wir zum Bereich der Flexibilität von Förderrichtlinien. Die strikte Anwendung von Richtlinien lässt in Einzelfällen die notwendige Flexibilität vermissen. Auch in diesen Fällen lohnt es sich, den Petitionsausschuss anzurufen. So meldete sich ein Petent aus dem Ruhrgebiet, der im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen die Zusage zur Förderung von zwei Nutzfahrzeugen erhalten hatte. Aufgrund der Lieferengpässe während der COVID-19-Pandemie konnten die zunächst angefragten Nutzfahrzeuge jedoch nicht rechtzeitig geliefert werden, sodass der Petent gezwungen war, zwei baugleiche Fahrzeuge eines anderen Herstellers zu bestellen. Die Bezirksregierung widerrief daraufhin wegen der Abweichung von der ursprünglichen Bestellung den Bewilligungsbescheid. Der Vorgang wurde im Rahmen des Petitionsverfahrens erneut geprüft. Zwar wurde ein leichter Auflagenverstoß festgestellt, doch angesichts der damaligen Lieferschwierigkeiten und der Fristgebundenheit entschied man nach Intervention des Petitionsausschusses zugunsten des Petenten. Die Förderung der emissionsfreien Fahrzeuge wurde bewilligt, und der Petent erhielt die Zuwendung entsprechend den nachgewiesenen Ausgaben. Dann kommen wir zum Bereich „Ausländerrecht“. Das ist auch ein regelmäßiger Bestandteil unserer Arbeit. Besonders häufig beschäftigen uns Petitionen gegen die Rückführungen gut integrierter Menschen mit Bleibeperspektive. Häufig gehen diese Eingaben von Arbeitgebern oder Kollegen aus. Ein solcher Fall betrifft einen jungen Mann aus Bangladesch, der von Beginn seines Aufenthaltes an unbefristet bei einem Lebensmittelgroßhändler im Ruhrgebiet beschäftigt war. Zuverlässig und ohne Fehltage arbeitete er in der Nachtschicht in einer Kühlhalle bei minus12 °C und stapelte dort Obst- und Gemüsekisten. Das sind diejenigen, die dafür sorgen, dass wir morgens frisches Obst bekommen. Bei seinem letzten Besuch wurde er unter Vortäuschung – ich wiederhole: Vortäuschung – falscher Tatsachen mit einem amtlichen Schreiben der Behörde eingeladen. Der angebliche Grund war, über die Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis zu entscheiden. Tatsächlich jedoch war der Termin dafür vorgesehen, ihn festzunehmen und per Abschiebung nach Bangladesch auszufliegen. Während des Termins wurde er in Abschiebehaft genommen. Amtliche Schreiben von Ämtern und Behörden dürfen nie unter Vortäuschung falscher Tatsachen zu solchen Situationen führen. 19.12.2024 (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Yvonne Gebauer [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ämter und Behörden haben sich nicht arglistig zu verhalten, die Rechtsstaatlichkeit muss eingehalten werden. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Yvonne Gebauer [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU) Der Geschäftsführer des Unternehmens setzte sich nachdrücklich für den Betroffenen ein. Er betonte, dass der Betroffene eine unersetzliche Arbeitskraft sei, da die Arbeitsbedingungen in einer Kühlhalle zur Nachtzeit nicht besonders attraktiv seien und man kein geeignetes Personal finden könne. Der Geschäftsführer zeigte zudem Unverständnis dafür, dass Menschen rückgeführt werden sollen, die seit Jahren einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, die nie öffentliche Leistungen bezogen haben, die nie straffällig geworden sind. Er konnte die Maßnahme auch deshalb nicht nachvollziehen, weil der betroffene junge Mann seine Pflichten gegenüber der Ausländerbehörde unter tatkräftiger und anerkennungswürdiger Mitwirkung des Geschäftsführers bis dato immer erfüllt hatte. Durch die Vermittlung des Petitionsausschusses bei einem Erörterungstermin, an dem der Betroffene, der Geschäftsführer und die beteiligten Behörden teilnahmen, konnte die Abschiebehaft aufgehoben werden. Der junge Mann durfte an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie sehr sich der Petitionsausschuss um pragmatische und menschliche Lösungen bemüht. Ich habe gestern noch mit dem Arbeitgeber gesprochen: weiterhin keine Fehltage und weiterhin fleißig in dem Betrieb tätig. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Yvonne Gebauer [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die Zahl der Petitionen im Bau- und Umweltrecht bleibt konstant hoch. Der Petitionsausschuss prüft regelmäßig Eingaben, in denen die Bürgerinnen und Bürger das ordnungsbehördliche Einschreiten der Immissionsschutzbehörden gegen emissionsintensive Unternehmen begehren. Dabei gilt es, einen Ausgleich zwischen Gesundheits- und Umweltschutz einerseits sowie den unternehmerischen Interessen und der Gewerbefreiheit andererseits zu schaffen. Dieser Balanceakt erfordert einen intensiven Austausch zwischen allen beteiligten Akteuren, den der Petitionsausschuss aktiv unterstützt. In vielen Fällen gelingt es, Kompromisse und nachhaltige Lösungen zu finden. Ein besonders komplexer Fall verdeutlicht diese Arbeit. Eine Sammelpetition von Bürgerinnen und Landtag Bürgern einer Gemeinde richtete sich gegen die Geruchs- und Feinstaubemissionen eines ortsansässigen Glasrecyclingunternehmens. Die Anwohner klagten über massive Belastungen, die an einigen Tagen sogar medizinische Hilfe erforderlich machten. Im Zuge des Petitionsverfahrens erkannten auch die zuständigen Behörden, dass ein erhöhter Prüf- und Handlungsbedarf besteht. Neben einer Mehrzahl an Ortsbegehungen durch die Behörden wurde auch die Kontrolldichte durch die Erhöhung der Anzahl an Messstellen verbessert. Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich den intensiven Einsatz der Ordnungsbehörden und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, um die Lebensqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Bei einem Erörterungstermin in der Gemeinde konnten weitere Erfolge erzielt werden. Insbesondere werden Anlagen des betroffenen Glasrecyclingunternehmens wegen der mehrfachen Überschreitung von Emissionsgrenzwerten bei organischen Stoffen nunmehr kontinuierlich durch Messstellen überwacht, um Emissionsquellen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Eindämmung zu ergreifen. Ferner wurde bereits ein Aktivkohlefilter in die Abluftanlage des Betriebes installiert. Der konkrete Nutzen wird derzeit evaluiert. Schließlich wurde dem Unternehmen auferlegt, ein Verkehrs- und Rettungswegekonzept vorzulegen. Dadurch sollen der Anlieferverkehr effizienter gestaltet und weitere Emissionen vermieden werden. Der Petitionsausschuss wird sich hierzu im nächsten Jahr erneut berichten lassen. Das heißt, wir schließen die Petitionen nicht einfach ab, sondern beobachten, wie sich das im darauffolgenden Jahr weiterentwickelt. Insgesamt handelt es sich um ein ausgewogenes Ergebnis, welches wir als zentralen Erfolg verbuchen können. Ein ganz besonderer Fall aus dem Baurecht verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich der Petitionsausschuss stellen muss. Es geht um Ponys. (Nadja Lüders [SPD]: Was? – Heiterkeit von Nadja Lüders [SPD], Sandy Meinhardt [SPD], Anja Butschkau [SPD] und Frank Jablonski [GRÜNE]) Die Petenten aus einer jungen Familie, die drei Ponys hält, errichteten vor Jahren einen rechtmäßigen Ponyunterstand. Dieser war jedoch geländeabschüssig gelegen, sodass die zum Teil chronisch kranken und pflegebedürftigen Ponys diesen nicht nutzen konnten und der Witterung ungeschützt ausgeliefert auf den Wiesenflächen standen. Um der Not der Ponys abzuhelfen, errichteten die Petenten kurzerhand einen weiteren Unterstand, den genehmigen zu lassen sie beabsichtigten. Da der 19.12.2024 neue Unterstand nicht genehmigungsfähig war, drohte ein ordnungsbehördliches Einschreiten. So schlossen die Petenten und die zuständige Bauaufsichtsbehörde unter dem Eindruck eines ansonsten unverzüglichen ordnungsbehördlichen Einschreitens einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, welcher die Duldung des Unterstandes bis Ende 2025 und den Rückbau des Unterstandes bis zum Januar 2026 vorsah. In der Hoffnung auf eine längerfristige Duldung wandte sich die Familie schließlich an den Petitionsausschuss. Der Petitionsausschuss verschaffte sich bei einem Erörterungstermin vor Ort einen Eindruck von der Lage. Dabei wurde die Pflegebedürftigkeit der drei Ponys deutlich, die als Familienmitglieder ihren Lebensabend auf der Wiese hinter dem Wohnhaus verbringen sollten. Eine anderweitige Unterbringung kam für die wirtschaftlich belastete Familie nicht infrage, zumal die Ponys aufgrund ihres Gesundheitszustandes auch nachts regelmäßig gepflegt werden mussten. Der Ausschuss würdigte die aufopferungsvolle Pflege der Tiere durch die Familie und bedauert die Ablehnung einer Verlängerung der Duldung durch die Gemeinde. Die Entscheidung basiert allein auf starren Fristen und ließ die besonderen Umstände des konkreten Einzelfalls leider unberücksichtigt. Der Ausschuss kritisierte diese Haltung und regt an, künftige Härtefälle genauer zu prüfen, die wirtschaftlichen sowie persönlichen Folgen der Betroffenen stärker in den Blick zu nehmen und eine Abwägung vorzunehmen. Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, auch in der Verwaltung Flexibilität und Menschlichkeit walten zu lassen, um individuelle Härten abzufedern und pragmatische Lösungen zu finden. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Gewalt gegen Polizistinnen, Feuerwehrkräfte und Rettungssanitäter bleibt ein ernstes Problem. Obwohl der Strafrahmen für Körperverletzungsdelikte gegen Einsatzkräfte vor einigen Jahren verschärft wurde, bleiben die langfristigen Folgen solcher Taten für die Betroffenen oft im Hintergrund der öffentlichen Wahrnehmung. So wandte sich ein Polizeibeamter an den Ausschuss, der bereits vor Jahren bei einem Einsatz zum Opfer einer Gewalttat geworden ist. Im Jahr 2022 hat der Petent die Anerkennung der erstmalig im Jahr 2013 diagnostizierten und 2022 erneut aufgetretenen Posttraumatischen Belastungsstörung als weitere Dienstunfallfolge beantragt. Er bat auch um Hilfe nach dem Schwerbehindertenrecht, da ihm die Behörde einen höheren Grad an Behinderung nicht gewährte. Landtag Seine Eingabe machte deutlich, wie sehr ihn die langfristigen Folgen des Vorfalls in Bezug auf seinen beruflichen Alltag sowohl physisch als auch psychisch belasteten. Nach Überprüfung der Angelegenheit wurden alle im Zusammenhang mit dem Dienstunfall geltend gemachten Folgeschäden dienstunfallrechtlich anerkannt. Sowohl die Posttraumatische Belastungsstörung als auch weitere Folgeerkrankungen wurden als Dienstunfallfolge festgestellt. Auf dieser Grundlage konnte die Angelegenheit nach dem Schwerbehindertenrecht neu und für den Petenten am Ende auch positiv beschieden werden. So, jetzt schlabbere ich mal den Rundfunk. Es gibt immer noch eine Menge an Eingaben im Zusammenhang mit dem Rundfunkrecht. In Bezug auf die Rundfunkbeiträge gilt, dass man für eine Zweitwohnung keine Rundfunkbeiträge zahlen muss. Man muss es aber vorher beantragen, darf also nicht davon ausgehen, dass die Behörde das weiß. Ich komme zum letzten Punkt, dem Bahnhof Belvedere in Köln. Der Petitionsausschuss behandelt aktuell eine laufende Petition, deren Sachbehandlung durch die Behörden – die Bezirksregierung Köln und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr – den Petitionsausschuss in besonderem Maße beschäftigt hat, nämlich seit über vier Jahren. Die Petentin und der von ihr vertretene Förderverein setzten sich neben einer Vielzahl weiterer Unterstützer, Fachverbände und Stiftungen für den Erhalt des Gebäudes des ehemaligen Bahnhofs Belvedere in Köln ein. Der Bahnhof Belvedere ist das älteste erhaltene Bahnhofsgebäude Deutschlands und wurde an die ersten internationalen Eisenbahnverbindungen weltweit, den sogenannten Eisernen Rhein, angeschlossen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat aufgrund der von allen Expertinnen und Experten nachdrücklich unterstrichenen wenigstens nationalen – manche sagen: europäischen – Bedeutung dieses Baudenkmals ein außerordentliches und im Rahmen der erforderlichen Abwägung überragendes Interesse an dessen nachhaltig gesicherten Erhalt. Der Erhalt dieses Denkmals von nationaler Bedeutung hat uns als Petitionsausschuss, wie gesagt, in einer Vielzahl von Orts- und Erörterungsterminen beschäftigt, zuletzt vergangene Woche. Immer wieder hat der Petitionsausschuss die Verwaltung durch einstimmige Beschlüsse aufgefordert, alles zu unternehmen, um die nachhaltige Sicherung des Denkmals sicherzustellen. Der geradezu lapidar erscheinende Aufhänger des Verfahrens sind zwei Platanen, die mangels entsprechender Pflege unverhältnismäßig wuchsen und den Bestand des Denkmals nun akut gefährden, insbesondere durch Unterwurzelung des Gebäudes und 19.12.2024 durch mangelnde Standsicherheit der Platanen. Die Platanen sind nur 1 m von der Außenmauer des Denkmals entfernt und gefährden dieses einzigartige Denkmal. Die Stadt Köln hat nach unserem Erörterungstermin auf dieses Problem angemessen reagiert und votierte für die Entnahme der beiden Platanen zum Schutz des Denkmals. Dieses Votum entsprach der Haltung des Petitionsausschusses, der diese Maßnahme durch einstimmige Beschlüsse gefordert hatte. Die Bezirksregierung hatte zunächst eine Weisung an die Stadt Köln ausgesprochen, die Platanen nicht zu entnehmen. In einem weiteren Erörterungsverfahren, bei dem wir letzte Woche wieder waren, und nach einer intensiven Diskussion hat sich die Bezirksregierung nun entschlossen, die erteilte Weisung an die Stadt Köln zurückzunehmen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Durch den positiven Ausgang des Petitionsverfahrens nach nunmehr vier Jahren und die intensive Begleitung des Ausschusses können nun die weiteren Umbauarbeiten zum Erhalt des einzigartigen Denkmals durchgeführt und die Fördermittel dafür in Anspruch genommen werden. Der Petitionsausschuss ist aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Stellung sowie seiner historischen Bedeutung in Nordrhein-Westfalen ein parlamentarisches Instrument zur Kontrolle von Verwaltungshandeln. Dabei ist der Petitionsausschuss mehr als nur ein bloßes juristisches Kontrollorgan. Er steht für ein Parlament, welches das Handeln der Verwaltung auch auf Nachvollziehbarkeit und Zweckmäßigkeit überprüft und mit gesundem Menschenverstand agiert. Die moderne Verwaltung muss den Anspruch an sich selbst haben, zu gestalten und Möglichkeiten zu finden, eine stabile und der Zukunft zugewandte Gesellschaft zu fördern. Das kann sie nur dann, wenn sie verständliche Entscheidungen trifft, die für Bürgerinnen und Bürger überzeugend sind und sie mitnehmen. Rein mechanische Sachverwaltung ist hingegen nicht gefragt. Gerade in Krisenzeiten, die wir in den letzten Jahren erleben mussten, wird deutlich, wie wichtig es ist, die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, ihnen Gehör zu schenken und auf ihr Anliegen einzugehen. Der Petitionsausschuss erfüllt eine zentrale Funktion. Mit seiner Kontrollaufgabe gegenüber der Regierung und den Ministerien stärkt er die Rolle der Legislative und unterstreicht die Verpflichtung der Abgeordneten, die Exekutive kritisch zu begleiten und zu kontrollieren. Die heute angesprochenen Beispiele sollen Ihnen einen kleinen Eindruck von der Bedeutung unserer Landtag Arbeit vermitteln. Sie zeigen, dass Petitionen nicht nur Instrumente der Kritik, sondern auch des Austausches und der Lösungsfindung sind. Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ermutigen, bei den vielen Bürgeranfragen, die Sie erhalten, die Möglichkeit eines Petitionsverfahrens stets in Betracht zu ziehen und Bürgerinnen und Bürger aktiv darauf hinzuweisen. Es ist unsere Aufgabe, auf die Menschen zuzugehen, ihnen die Hand zu reichen und alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die Anliegen zu prüfen, zu helfen, gerade in Zeiten, in denen Vertrauen in Politik schwindet. Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Fraktionen im Landtag. Ebenso gebührt den Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsreferat, die oben auf der Tribüne sitzen, mein tief empfundener Dank. Mit unermüdlichem Einsatz, ihrer Kompetenz und ihrem Herzblut leisten Sie einen unschätzbaren Beitrag dazu. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Vorredner haben frohe Weihnachten gewünscht, das will ich auch tun. Ich will nur darauf hinweisen, dass das Verfassungsrecht keine Weihnachtspause kennt. Wir bleiben in der Weihnachtspause weiter aktiv und begleiten die Petitionen. Dringliche Petitionen werden auch in der Weihnachtspause erörtert; wir verabschieden uns nicht gänzlich in die Weihnachtspause. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Helfen Sie mit bei dieser Demokratiepflege, die uns alle betrifft. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und der AfD)
