landtag.nrw.de ↗

Dirk Wedel

FDP 19.12.2024 Sitzungen 18/85

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Bürgerbeteiligung wollen wir den Stimm- bzw. Antragsberechtigten in Nordrhein-Westfalen ermöglichen, sowohl Volksinitiativen und Volksbegehren auf Landesebene als auch Einwohneranträge und Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene nicht nur per Unterschrift, sondern auch digital unterstützen zu können. Mit dem Gesetzentwurf werden im Wesentlichen drei Ziele verfolgt. Wir möchten erstens eine breitere Beteiligung bei direktdemokratischen Initiativen ermöglichen, zweitens unnötige Kosten bei der Verwaltung einsparen, und drittens wollen wir insgesamt die politische Teilhabe sowie das Vertrauen und die Akzeptanz in den politischen Entscheidungsprozess stärken. (Beifall von der FDP) Erstens wird die Gesetzesänderung eine breitere Beteiligung ermöglichen. Jede und jeder wird zukünftig in der Lage sein, Volksinitiativen, Volksbegehren, Einwohneranträge und Bürgerbegehren online zu unterstützen. Insbesondere Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen werden in ihrer Teilhabe gestärkt. Insgesamt werden die direktdemokratischen Beteiligungsmöglichkeiten widerstandsfähiger gegen äußere Einflüsse wie Extremwetter, Pandemien und ähnliche Naturkatastrophen. Weniger Papierbedarf schont zudem die Ressourcen unserer Umwelt. Letztlich profitieren auch die Initiatorinnen und Initiatoren der direktdemokratischen Initiativen, da sie mehr Zeit für Informationsangebote aufwenden können. Die politische Willensbildung in diesem Land findet heutzutage maßgeblich auch online statt, indem in den sozialen Netzwerken zu politischen Themen gelesen, kommentiert und diskutiert wird. Dass die Unterstützung einer Initiative dann nur analog durch das Sammeln von Unterschriften möglich sein soll, wirkt wie aus der Zeit gefallen. Ein moderner Staat muss in der Lage sein, die Vorteile, die der technologische Wandel und die Digitalisierung mit sich bringen, für sich zu nutzen. Landtag In einer Mitteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales Bauen und Digitalisierung vom 30. Juli dieses Jahres heißt es: „Ziel der Landesregierung ist es, das Portal ‚Beteiligung NRW‘ zu einer einfachen und umfassenden Beteiligungslösung weiterzuentwickeln.“ Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben Sie die Möglichkeit – und auch ausreichend Zeit –, den nächsten Schritt zu tun. Bei entsprechender Umsetzung wäre es künftig möglich, direktdemokratische Initiativen mit der AusweisApp auf dem Smartphone oder Tablet und dem eigenen Personalausweis zu unterstützen. Allerdings nutzen nicht alle Bürgerinnen und Bürger digitale Angebote. Deswegen soll die digitale Unterschriftensammlung die analoge nicht ersetzen, sondern ergänzen. (Beifall von der FDP) Zweitens. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen bei den anfangs genannten direktdemokratischen Initiativen die auf Papierbögen gesammelten Unterschriften manuell von der Verwaltung dahin gehend überprüft werden, ob die Personen im Melderegister aufgeführt und beteiligungsberechtigt sind. Dieses Verfahren ist sehr zeitaufwendig und kostspielig. Die Landesregierung selbst hatte auf die Kleine Anfrage 1996 angegeben, dass beispielsweise für die Prüfung der 200.000 Unterschriften der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ aus dem Jahr 2019 Kosten in Höhe von näherungsweise rund 240.000 Euro entstanden sind. In Schätzungen aus dem kommunalen Bereich wird davon ausgegangen, dass die Prüfung von 100 Unterschriften etwa 100 bis 150 Minuten Arbeitszeit in Anspruch nimmt. Eine solche manuelle Prüfung von Unterschriften ist schlicht nicht mehr zeitgemäß, weder auf der Landesebene noch auf der kommunalen Ebene. Mit Schleswig-Holstein hat ein anderes Bundesland bereits vorgemacht, wie die Volksinitiative digitalisiert werden kann. Auch die Europäische Kommission hat mit der Europäischen Bürgerinitiative einen ähnlichen Weg zur digitalen Bürgerbeteiligung eingeschlagen. Drittens. Unsere Demokratie steht unter Druck. Die in der Politik zum Ausgleich zu bringenden Interessen sind vielschichtig. Die Welt um uns herum wird immer komplexer. Politikverdrossenheit und das Gefühl, nicht repräsentiert zu sein, nehmen zu. Eine Antwort auf diese besorgniserregende Entwicklung muss auch sein, die Bürgerinnen und Bürger stärker und unmittelbarer in den Prozess politischer Entscheidungen einzubeziehen. Unser Gesetzentwurf leistet hierzu einen Beitrag. Meine Damen und Herren, die thematische Nähe zu Wahlen – einem Kernbereich unserer demokratischen Ordnung – macht es wünschenswert, hier parteiübergreifend Verantwortung zu übernehmen. Mit 19.12.2024 dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir einen ersten Aufschlag gemacht. Lassen Sie uns gemeinsam die politische Teilhabe fördern, die Verwaltung entlasten und damit unsere Demokratie insgesamt stärken. (Beifall von der FDP) Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen frohe Weihnachten und trotz des Bundestagswahlkampfs hoffentlich ein paar politikfreie Tage. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Protokoll ↗