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Dr. Ralf Nolten

CDU 19.12.2024 Sitzungen 18/85

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Aufhänger der Aktuellen Stunde kann man es aus Oppositionssicht kurz machen: Prestigeprojekt Nationalpark gescheitert, regierungstragende Parteien vor Ort über Kreuz, plakative Aussagen, Fake News, Aufmerksamkeit erreicht, Ziel erreicht, fertig! (René Schneider [SPD]: Danke!) So viel zum Vorredner. (Beifall von der SPD) Ich bin der antragstellenden Fraktion aber sehr dankbar, dass sie unseren Auftrag anders formuliert hat, dankbar für die Frage, wie es nach der vorerst gescheiterten Nationalparksuche weitergeht, weitergehen kann. Denn eines ist klar: Klimawandel und Artenschwund warten nicht auf uns. Wie sind die Voraussetzungen? Wir haben in NRW 3.365 Naturschutzgebiete mit 304.224 ha Fläche. Das sind 8,9 % der Landesfläche, mehr noch als Landtag Brandenburg. Niedersachsen hat in absoluten Zahlen nur zwei Drittel, Bayern gar nur die Hälfte der Fläche. Der Flächenanteil liegt dort bei unter 3 %, und wir können kein Wattenmeer mit 200.000 ha, keine alpinen Hochgebirgsbereiche wie Karwendel oder Allgäuer Hochalpen mit 20.000 ha in Ansatz bringen. Wir haben in NRW zwar auch einige Schutzgebiete, die größer als 1.000 ha sind, aber in der Tendenz ist die Durchschnittgröße bei uns geringer als in anderen Flächenbundesländern. Das ist auch nicht verwunderlich. Wir haben nicht die 8 % Siedlungs- und Verkehrsfläche von Mecklenburg-Vorpommern, sondern 23 %. (Beifall von der CDU) NRW ist ein dicht besiedeltes Bundesland mit einem dichten Straßen- und Schienennetz. Der Zerschneidungsgrad ist der Anteil der unzerschnittenen, verkehrsarmen Räume über 100 km² Größe. Der Anteil dieser Räume liegt in Bayern bei etwas mehr als 20 % und damit im Bundesschnitt. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg liegen bei über 50 %. NRW hat sieben solcher Flächen mit einem Anteil von 3,1 % an der Landesfläche. Warum sage ich das? (Lachen von der SPD) Weil jetzt schon die ersten Stimmen lautstark mehr große Wildnisgebiete fordern. (Zurufe von der SPD) – Sie haben die Frage gestellt, ich antworte nur. (Beifall von der CDU) Wildnisentwicklungsgebiete können gemäß § 40 Landesnaturschutzgesetz „zur dauerhaften Erhaltung und Entwicklung naturnaher alt- und totholzreicher Waldflächen […] ausgewiesen werden.“ Dann ist jegliche Holznutzung untersagt. Es geht aber auch hier um Qualität, nicht um Quantität. In der Eifel gibt es Buchenwälder, die seit Jahrzehnten mittels Einzelbaumentnahme bewirtschaftet werden. Warum sollen sie eine geringere Biodiversität aufweisen? Was bringt uns eigentlich die Orientierung an Umfängen, an Kategorisierungen hinsichtlich der entsprechenden Schutzgebietskategorien? Verstehen Sie mich nicht falsch. Kommt man zu dem Schluss, dass ein Nationalpark nicht ganz zu uns passt, können wir ein Biosphärenreservat angehen, die vorhandenen Naturschutzgebiete weiterentwickeln, den Biotopverbund stärken oder die Erlebbarkeit erhöhen. Das ist alles in Ordnung, wenn die Menschen mitgenommen werden. Denn sobald wir in die flächenhafte Abgrenzung bei der Darstellung der Gebiete zum Schutz der Natur im LEP, der Bereiche zum Schutz der Natur in den Regionalplänen eintreten oder die 19.12.2024 Naturschutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile respektive Naturdenkmale in den Landschaftsplänen der Kreise und kreisfreien Städte festsetzen, erwarten uns Diskussionen. Es sind schwierige Abwägungen, wie wir jetzt auch gelernt haben, in denen viele Fragen aufgeworfen werden können, die einer Beantwortung vor Ort bedürfen: Fragen zu Abgrenzungskriterien, der Größe, den vorhandenen und den zukünftig erlaubten Nutzungen, der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in angrenzenden Bereichen, Tourismus- und Erholungsnutzung sowie verkehrsmäßiger Erschließung. Diskussionen gibt es auch innerhalb des Naturschutzes, zum Beispiel zu der Präferenz eines weiteren großen oder mehrerer kleinerer Schutzgebiete, mit oder ohne Pufferzone, mehr auf Entwicklung oder stärker auf Erhalt ausgerichtet. Antworten auf die vielen Fragen geben die Landschaftspläne. Für den planerischen Außenbereich gibt es seit 40 Jahren – und nur in NRW, das ist einzigartig in der Bundesrepublik – die Verpflichtung der Kreise und kreisfreien Städte zur flächendeckenden Landschaftsplanung. Mit ihr besteht für weite Teile des Landes die konzeptionelle Grundlage insbesondere für den Natur- und Artenschutz auf der lokalen Ebene. Schutzgebietskategorien sind flächenscharf bestimmt. Maßnahmenkonzepte für die Pflege und Entwicklung einzelner Naturschutzgebiete bestehen größtenteils. Die zur Biotopvernetzung und zur Entwicklung der Landschaften erforderlichen Anreicherungen mit Gehölz- und Reinstrukturen sind zumindest quantitativ bestimmt. Vor Ort sind die Biologischen Stationen mit ihren fundierten Gebietskenntnissen, ihrer naturwissenschaftlichen Fachkompetenz und dem engen Kontakt zu den übrigen ehren- und hauptamtlichen Naturschützern, zu Grundeigentümern und Bewirtschaftern sowie zur Bevölkerung ein zentraler Akteur. Vertragsnaturschutz, Agrarumweltmaßnahmen und auch die Förderrichtlinie Naturschutz haben neben den anderen Instrumenten des Landesnaturschutzgesetzes wie dem Programm „Lebendige Gewässer“ zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis hin zu Initiativen im Rahmen der LEADER-Förderung in der Umsetzung durchaus schon Gutes erreicht. Aktuell liegt der Gesamtanteil des High Nature Value Farmland in NRW bei 12,9 % – Zielwert 15 % – bei zuletzt deutlich zunehmenden Vertragsnaturschutzflächen. Die Landwirtschaft ist stärker dabei zu unterstützen, ihre Flächen naturnah zu bewirtschaften und auf ihren Flächen der Artenvielfalt Raum zu geben. Wenn uns die nächste GAP-Reform mehr Freiheiten gibt, dann sollten wir endlich innovative Lösungen wie die ergebnisorientierte Honorierung und kollektive Landtag Agrarumweltkonzepte nach niederländischem Vorbild unter Einbindung der relevanten örtlichen Strukturen in Anwendung bringen. Wir sollten aufgrund der Struktur unserer Naturschutzgebiete in NRW – da sind wir eben anders unterwegs als andere Bundesländer – stärker die Zukunft des Natur- und Artenschutzes ganz konkret vor Ort angehen. Fokussieren wir uns auf die Umsetzung der Landschaftspläne; denn die Natur ist kein Geschenk, sondern ein Auftrag, ein Auftrag an uns alle. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

Protokoll ↗