Dagmar Hanses
Opfer sollten unsere Aufmerksamkeit, unseren Schutz und unsere Unterstützung erhalten. Viel zu oft stehen die Täter im Fokus. In Nordrhein-Westfalen übernehmen die Opferschutzbeauftragte und ihr Büro dabei eine wichtige Aufgabe. Wir danken Frau Havliza und ihrem Team, dass sie diese Aufgabe so engagiert umsetzen. Die Bezeichnung „Opferschutzbeauftragte“ entspricht aber nicht der tatsächlichen Rolle und den Aufgaben dieser Position. Es wird durch diese Bezeichnung eher erwartet, dass es primär um präventive Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten geht. Tatsächlich liegt der Fokus jedoch darauf, Menschen zu unterstützen, die bereits Opfer eines Verbrechens geworden sind. Die Arbeit der Opferschutzbeauftragten besteht darin, den Betroffenen zur Seite zu stehen, sie in einer schwierigen Phase zu begleiten und ihnen Zugang zu notwendiger Hilfe und Ressourcen zu verschaffen. Die präventive Schutzfunktion, die 18.12.2024 der Begriff „Opferschutz“ impliziert, fällt jedoch nicht in diesen Aufgabenbereich. Um dies deutlicher zu machen und die tatsächliche Arbeit korrekt zu benennen, ist eine Umbenennung in „Opferbeauftragte“ sinnvoll. Dies hat sich die Opferschutzbeauftragte NRW in einer Sitzung des Rechtsausschusses ausdrücklich gewünscht. Diese neue Bezeichnung verdeutlicht, dass die Unterstützung der Betroffenen im Mittelpunkt steht. Es geht nicht um Schutzmaßnahmen vor einem Verbrechen, sondern um die Hilfestellung nach einem Vorfall und die Unterstützung auf dem Weg der Verarbeitung. Die Umbenennung soll dazu beitragen, die Aufgaben und Zuständigkeiten klarer zu kommunizieren und das Vertrauen der Betroffenen in die Arbeit der Opferbeauftragten weiter zu stärken. Mit der Änderung der Amtsbezeichnung wird sich die Zuständigkeit und der Wirkungsbereich der Beauftragten nicht ändern, vielmehr handelt es sich um eine Klarstellung der eigentlichen Bereiche. Da andere Bundesländer ebenfalls vergleichbare Benennungen haben, erscheint dieser Schritt nur sinnvoll. Wir bitten daher um ihrer aller Zustimmung zu dieser klareren Amtsbezeichnung.
