Angela Erwin
Opferschutz ist uns als CDU ein zentrales Anliegen. Das haben wir hier im Parlament schon oft verdeutlicht. Die Opferbeauftrage des Land NRW und ihr Team leisten eine wertvolle Arbeit. Da sind wir uns alle fraktionsübergreifend glaube ich einig. Frau Havliza und ihrem Team gebührt daher unser aller Dank. Zahlreiche Großlagen werden von ihnen begleitet. Stichwort: Brand in Düsseldorf-Flingern, Amoklagen in Schulen, Großbrände oder zuletzt der Anschlag in Solingen. Insgesamt 423 Einzelfälle wurden im Jahr 2024 bearbeitet, wie uns Frau Havliza im November im Rechtsausschuss berichtete. Im Rahmen dieser Sitzung hat sie uns auch verdeutlicht, dass sie ihre Amtsbezeichnung als unglücklich empfinde. Ich zitiere: „Ich ernte da bei den Opfern teilweise viel Häme und auch Unverständnis. Ich bin eine Opferbeauftragte, keine Opferschutzbeauftragte. Ich kann im Nachhinein niemanden mehr schützen. Wer zu uns kommt, ist schon Opfer. Opferschutz heißt präventiv, Opferbeauftragte ist reaktiv, und das bin ich in allererster Linie. Wenn es irgendwann mal klappt, konsequent vom Gesetz Landtag bis hin zur Stiftung das Wort ‚Schutz‘ aus dem Namen zu streichen, wäre ich dankbar, weil ich glaube, dass es meiner Aufgabe gerechter würde.“ Diesen Hinweis haben wir sehr gerne aufgenommen und die heutige Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, mit der wir den Namen in „Opferbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen“ ändern wollen. Mit dieser Änderung wird nicht nur Transparenz geschaffen, sondern auch das Vertrauen in die Arbeit dieses wichtigen Amtes gestärkt. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung für diesen Gesetzentwurf, der einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Wahrnehmung und Wirksamkeit dieses zentralen Amtes leistet.
