Dr. Benjamin Limbach
Seit Dezember 2017 gibt es in Nordrhein-Westfalen eine unabhängige Beauftragte für den Opferschutz als zentrale Anlaufstelle für alle Opfer von Straftaten und ihnen nahestehende Personen. Die Opferschutzbeauftragte und ihr interdisziplinär besetztes Team haben diese Einrichtung seitdem zu einer tragenden Säule der Opferunterstützung in Nordrhein-Westfalen ausgebaut. Die Landesregierung ist sich nicht nur ihrer Verantwortung für die Opfer von Straftaten bewusst. Opfer zu unterstützen ist ihr ein Kernanliegen. Mit dem Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. April 2022 hat sie das Amt deshalb dauerhaft in Nordrhein-Westfalen verankert und damit einen wichtigen Schritt zur verlässlichen sowie kontinuierlichen Unterstützung von Kriminalitätsopfern geleistet. Eine Kernaufgabe der Beauftragten ist es, Kriminalitätsopfern den Zugang zu den unterschiedlichen bestehenden Hilfsangeboten zu erleichtern. Gemeinsam mit ihrem Team informiert sie Opfer und nimmt eine Lotsenfunktion hin zu verschiedenen Angeboten der Opferhilfe wahr. Damit ermöglicht sie einen niederschwelligen und unbürokratischen Zugang zu Unterstützungsleistungen. Die Menschen, die sich an sie wenden, haben zum Teil rechtliche Fragen, etwa zur Erstattung einer Strafanzeige, zu den Rechten und Pflichten eines Zeugen oder zu Entschädigungsfragen, zum Teil benötigen sie psychosoziale oder auch ganz konkrete finanzielle Unterstützung. Wie wichtig die Lotsenfunktion des Amtes ist, zeigt sich immer wieder im Kontakt zu Beratungsstellen und Behörden, seien es die spezialisierten Anlaufstellen für Opfer von Hasskriminalität oder sexualisierter Gewalt, seien es die Landschaftsverbände in Entschädigungsfragen oder die Psychosoziale Prozessbegleitung bei traumatisierten Zeugen oder der polizeiliche Opferschutz bei Stalking. Aus dieser im Gesetz verankerten Aufgabenbeschreibung ist ersichtlich: Es geht um die vielfältige Unterstützung von Opfern von Straftaten. Dies kommt in dem bisher verwendeten Begriff „Opferschutz“ nicht hinreichend zum Tragen. Die Bezeichnung als „Beauftragte oder Beauftragter für den Opferschutz" könnte nämlich – insbesondere auch beim Betroffenenkreis – den 18.12.2024 Eindruck erwecken, das Amt sei geschaffen worden, um zu verhindern, dass Menschen Opfern von Straftaten werden. Kernaufgabe der Beauftragten ist aber die Unterstützung von Menschen, die – was für sie schlimm ist – bereits Opfer einer Straftat geworden sind. Sie bestmöglich in ihrer Lage zu unterstützen, darum geht es. Seit dem 1. März 2023 ist die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht und Ministerin der Justiz a. D. Barbara Havliza gemeinsam mit ihrem Team als zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten in Nordrhein-Westfalen tätig. Sie selbst hat ihre Amtsbezeichnung im Rahmen ihrer Teilnahme am Rechtsausschuss des Landtages am 6. November 2024 als „höchst unglücklich“ bezeichnet und dazu angemerkt: „Ich bin eine Opferbeauftragte, keine Opferschutzbeauftragte. Ich kann im Nachhinein niemanden mehr schützen. Wer zu uns kommt, ist schon Opfer. Opferschutz heißt präventiv, Opferbeauftragte ist reaktiv, und das bin ich in allererster Linie. Wenn es irgendwann mal klappt, konsequent vom Gesetz bis hin zur Stiftung das Wort ‚Schutz‘ aus dem Namen zu streichen, wäre ich dankbar, weil ich glaube, dass es meiner Aufgabe gerechter würde.“ Der vorliegende gemeinsame Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP greift dieses Ansinnen auf und gibt der Beauftragten eine Bezeichnung, die ihr Aufgabenspektrum zutreffender beschreibt.
