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Berivan Aymaz

18.12.2024 Sitzungen 18/84

Herr Minister, Sie haben das Wort. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Ich darf an der Stelle wieder einmal mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, dass Sie aus jedem Tagesordnungspunkt versuchen, eine Fragestunde zu machen, selbst wenn sie nicht auf der Tagesordnung steht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Formulierungen, die Sie hier angesprochen haben, stammen weder von mir noch bin ich jetzt in der Lage und bereit, Ihnen Auskunft darüber zu geben, an welcher Stelle sie möglicherweise eine Anwendungsveränderung bedeuten. Wir wären einverstanden gewesen, wenn es bei der Formulierung geblieben wäre, die im Gesetzentwurf stand. Von daher können Sie gerne mit den Koalitionsfraktionen über das diskutieren, was Sie sich darunter vorstellen. Ich will an der Stelle aber ausdrücklich sagen: Der Punkt, den Sie hier ansprechen, ist in der Wirklichkeit einer potentiellen Interessenkollision schon deshalb kein Problem, weil die Rechtsaufsicht der BaFin und der Bundesbank dafür sorgen müssen, dass im bankinternen Geschäft, egal, ob Sie eine öffentlichrechtliche Bank, eine privatrechtliche oder eine Volksbank, ob Sie eine NRW.BANK, eine KfW oder andere haben, jeweils diese Punkte klar erklärt werden, sodass ein Regelungsregime für die von Ihnen aufgeworfene Frage besteht, und zwar im Interesse der Transparenz und der Verlässlichkeit der Abwicklung des Bankgeschäftes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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