Berivan Aymaz
Für die Landesregierung spricht nun Minister Dr. Optendrenk. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sparkassen sind vor Ort stabile und zuverlässige Finanzpartner für die Menschen in Nordrhein-Westfalen – und das gerade in Zeiten marktwirtschaftlicher Unsicherheiten und geopolitischer Konfliktlagen. Sie sind nahe bei den Menschen und stellen die Versorgung für das ganze Land sicher. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land können sich darauf verlassen, dass das so bleibt. Damit sind die Sparkassen ein ganz wichtiger Teil unseres Drei-Säulen-Modells der öffentlichen, der Volksbanken und auch der privaten Banken in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland. Das nordrhein-westfälische Sparkassengesetz ist eine gewisse Konstante. Es hat sich seit dem Jahr 2008 bewährt. Es gibt einige Anpassungen, über die wir in den letzten Wochen und Monaten miteinander beraten haben. Im Kern geht es uns um eine Klarstellungsfunktion, um die Flexibilisierung und um die Entbürokratisierung im nordrhein-westfälischen Sparkassensektor. Wir stärken – das ist eben schon angesprochen worden – die Rolle der Verwaltungsräte, nehmen orga-18.12.2024 nisatorische Modernisierungen auch gerade mit der Frage des rechtssicheren Einsatzes von Videokonferenztechnik und Ähnlichem wahr und ermöglichen, dass die Sparkassen, die, weil sie öffentlich-rechtliche Träger haben, unter dem Wirtschaftsregulierungsgesetz dieses Sparkassengesetzes stehen, sich auch stärker in ihrer Unternehmensführung an das anpassen, was auch in der privaten Bankwirtschaft üblich ist – und das bei Wahrung der rechtlichen Standards. Die regulatorischen Anforderungen aus Brüssel und Berlin erhöhen gleichzeitig aber auch den Fusionsdruck auf die Institute. Mehr und mehr Sparkassen schließen sich zusammen, um die Erfüllung nicht nur ihrer bankwirtschaftlichen Funktion, sondern auch des öffentlichen Auftrags zu gewährleisten und gleichzeitig im Sinne ihrer Träger profitabel und wirtschaftlich zu bleiben. Wir wollen dazu mehr Handlungsspielraum eröffnen. Darüber ist eben schon gesprochen worden. Beim Thema Nachhaltigkeit will ich den Hinweis geben, dass wir an der Stelle ein Prinzip normieren, dass es in der Zuständigkeit der Sparkassengremien, insbesondere auch des Vorstands, bleibt, wie das ausgestaltet wird. An der Stelle geben wir einen Ordnungsrahmen vor, definieren aber nicht wirtschaftsgestaltend. Ein paar Worte noch zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes. Ich glaube, es ist wichtig zu betonen, dass die Kundinnen und Kunden nicht nur öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute, sondern aller Banken in Deutschland darauf vertrauen können, dass für sie das allgemeingültige Bankgeheimnis gilt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das erfasst allerdings – darüber haben wir jetzt mehrfach miteinander gesprochen – auch die Notwendigkeit, darüber nachzudenken, ob die anderen Regelungen, die neben dem Sparkassengesetz, neben dem Bankgeheimnis und neben dem Kreditwesengesetz für die Banken gelten, bei den Sparkassen möglicherweise zu Anforderungen führen, die nicht dem Grundsatz eines fairen Wettbewerbs und einem fairen Level-Playing-Field, wie man das auf Englisch sagt, entsprechen. Da ist es nun so, dass unabhängig von der Frage, wie viele Fälle es denn schon gibt oder zukünftig geben wird, alleine die Tatsache, dass es keine Wettbewerbsgleichheit an der Stelle gibt, ein Problem darstellt. Andere Bundesländer haben das dadurch lösen wollen, dass sie eine Bereichsausnahme aus dem Informationsfreiheitsgesetz für alle in öffentlichrechtlicher Trägerschaft befindlichen Banken vorgenommen haben. Das haben wir ganz bewusst nicht als Vorschlag an Sie gerichtet. Ich bin auch ausdrücklich einverstan-Landtag den damit, dass die Koalitionsfraktionen das als Ergebnis der Anhörung noch einmal konkretisieren. Der Gesetzentwurf ist an der Stelle ein Beitrag zu einer vernünftigen Abwägung zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und dem Interesse der Kundinnen und Kunden an der Wahrung des Bankgeheimnisses, denn nicht immer ist Interesse und Neugier sonst klar abgrenzbar. Der Gesetzentwurf enthält im Übrigen Regelungen zur Änderung des Abrechnungsfondsgesetzes und des Risikofondsgesetzes. Darüber ist auch bereits hier gesprochen worden. Wir wollen an der Stelle möglichst vermögensschonend für den Steuerzahler zu Lösungen kommen im Zusammenhang mit der Abwicklung der WestLB. Und insofern ist es sehr dankenswert, dass Sie bereit sind, entsprechend hier zu beschließen. Herzlichen Dank für die Beratungen. Ich wünsche Ihnen, sofern wir uns nicht hier am Rednerpult noch sehen, auch eine gesegnete Weihnachtszeit. Morgen sehen wir uns bei anderen Tagesordnungspunkten wieder. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
