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Alexander Baer

SPD 18.12.2024 Sitzungen 18/84

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer mich kennt, der weiß, dass ich meine berufliche Laufbahn mit einer Ausbildung bei der Sparkasse begonnen habe. Ich bin als Sparkassenbetriebswirt über 20 Jahre lang meiner Sparkasse verpflichtet gewesen und fühle mich dem Prinzip der öffentlich-rechtlichen und gemeinnützigen Kreditinstitute sehr eng verbunden. Insofern bin ich besonders an der Weiterentwicklung und Modernisierung des Sparkassenrechts interessiert. Das aktuelle Sparkassengesetz ist auch bereits etwas älter. Es bedarf unbedingt der Modernisierung. Mit der Zunahme von Fusionen zwischen Sparkassen ergibt sich ein erhöhter Bedarf an klaren Regelungen, unter anderem in Bezug auf die Gremien, Sitzungen und Verwaltungsräte. Aber auch die Verpflichtung zum Nachhaltigkeitsprinzip ist auf der Höhe der Zeit und sollte als wichtiger Beitrag zum Klima- und Umweltschutz wie in großen Unternehmen selbstverständlich beachtet werden. Es ist gut und richtig, dies im Gesetz festzuschreiben. Der Gesetzentwurf erleichtert zudem die Prozesse durch flexible Regelungen. Außerdem haben wir uns immer für die Modernisierung der öffentlichen Dienste und der Digitalisierung ausgesprochen. Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die digitalen Sitzungen, effizientere Verwaltungsprozesse ermöglichen daher viele positive Entwicklungen. Insgesamt bringt der Gesetzentwurf einige positive Modernisierungsmaßnahmen mit sich. Allein die Möglichkeit für Sitzungen des Verwaltungsrats ohne Anwesenheit des Vorstands birgt ein potenzielles Transparenz- und Rechenschaftsrisiko, erhöht aber voraussichtlich die Effektivität. Das ist das, was Herr Tigges gesagt hat. Sehr geehrte Damen und Herren, eine wichtige Sache ist uns während der Anhörung noch aufgefallen. Mit dem Gesetzentwurf entfällt in der Änderung zu § 16 Abs. 4 Sparkassengesetz das Recht, die Protokolle des Verwaltungsrats in einem geschützten Raum dauerhaft anzusehen. Das sollte nicht so bleiben. Wir schlagen deshalb in unserem Entschließungsantrag vor, eine Regelung in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sparkassengesetz zu treffen, mit der die einzelnen Verwaltungsratsmitglieder entweder für die Dauer ihrer Amtszeit die Protokolle der Verwaltungsratssitzungen zur Verfügung gestellt bekommen oder das Recht zur Einsichtnahme in die Protokolle der Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder in den Räumen der Sparkasse bestehen bleiben. Landtag Ansonsten stimmen wir dem Antrag gern zu. – Vielen Dank.

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