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Raphael Tigges

CDU 18.12.2024 Sitzungen 18/84

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen sind seit jeher ein verlässlicher Anker für die finanzielle Stabilität unserer Bürgerinnen und Bürger. Besonders in unsicheren Zeiten, sei es wirtschaftlich oder geopolitisch, bleibt ihre Präsenz vor Ort ein Garant für Vertrauen und Sicherheit. Die Sparkassen sind durch ihre Nähe zum Bürger Ansprechpartner in allen Lebensphasen und für die Unternehmen vor Ort wichtiger Partner für Investitionen und Wachstum. Der heute vorliegende Gesetzentwurf zur Modernisierung des Sparkassenrechts setzt zentrale Impulse, um die Sparkassenlandschaft in Nordrhein-Westfalen auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten und gleichzeitig bewährte Prinzipien und Grundsätze zu sichern. Er dient drei Zielen: Klarheit schaffen, Flexibilität ermöglichen, Bürokratie abbauen. Lassen Sie mich im Einzelnen auf die Punkte eingehen. Eine Absicht des Gesetzes ist es, die immer wichtiger werdende Arbeit der Verwaltungsräte zu modernisieren und ihre Handlungsfähigkeit zu stärken. Der Gesetzentwurf verbessert weiter den Informationsfluss zwischen Vorstand und Verwaltungsrat. Die frühzeitige Bereitstellung von Beratungsunterlagen sowie die Möglichkeit, Sitzungen in Ausnahmefällen auch ohne die Anwesenheit des Vorstands abzuhalten, unterstützt die Gremienmitglieder bei der Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben. Neu ist auch die Möglichkeit der digitalen Sitzung. Damit bieten wir den Verwaltungsräten mehr Flexibilität und ermöglichen, die Prozesse effizienter zu steuern. Fusionsprozesse werden im Falle mehrerer beteiligter Kommunen durch klare und praktikable Regelungen in der Zusammensetzung der Verwaltungsräte vereinfacht. Die gesetzliche Verpflichtung der Sparkassen zur Orientierung am Prinzip der Nachhaltigkeit ist ein weiteres zukunftsweisendes Element des vorliegenden Entwurfs. Sparkassen können und sollen durch ihre Aufgabe bei der Transformationsfinanzierung eine Schlüsselrolle in der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung Nordrhein-Westfalens übernehmen. Nachhaltigkeit heißt aber nicht nur, ökologische Ziele zu erreichen, sondern umfasst auch soziale und wirtschaftliche Aspekte, beispielsweise die Unterstützung von regionalen Unternehmen, was am Ende dann auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt. Ein weiterer Fortschritt ist der Abbau bürokratischer Hürden. Die vermögenslosen Zweckverbände, die oft mit unnötigem Verwaltungsaufwand belastet sind, Landtag werden entlastet. Es entfällt die Pflicht zur Aufstellung und Prüfung eines Jahresabschlusses. Das spart Aufwand und Kosten, ohne aber den öffentlichen Auftrag zu gefährden. Ein anderer Teil des Gesetzentwurfs bezieht sich auf die Wirksamkeit des Informationsfreiheitsgesetzes, IFG, für Sparkassen. Darüber haben wir im Ausschuss intensiv diskutiert. Hier schaffen wir mit dem Entwurf Rechtssicherheit für die Kundinnen und Kunden in der Sparkasse. Ihre sensiblen personenbezogenen Daten werden geschützt, so wie es auch bei privaten und genossenschaftlichen Banken der Fall ist. Ich denke, das sollte in unser aller Interesse sein. (Ralf Witzel [FDP]: Ist es heute bereits!) Aggregierte und statistische Daten bleiben weiterhin zugänglich, wodurch auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Öffentlichkeit gewährleistet bleiben. (Ralf Witzel [FDP]: Gerade nicht! – Simon Rock [GRÜNE]: Gerade doch!) Ganz besonders gilt die Zugänglichkeit mit unserem Änderungsantrag, Herr Kollege Witzel, auch für Informationen zu Konten von der Zeit des Nationalsozialismus enteigneter oder verfolgter Personen – um das hier auch noch mal sehr klarzustellen. Dieses Gleichgewicht ist entscheidend. Einerseits schützen wir damit die sensiblen Daten der Kundinnen und Kundinnen und bewahren das hohe Vertrauensniveau, das die Sparkassen genießen. Wir halten diese moderate Anpassung des IFG an dieser Stelle nicht nur für notwendig, sondern auch für verhältnismäßig. Eine Bemerkung zum Änderungsantrag der FDP. Leider ist dieser erst sehr kurzfristig im Laufe des Tages eingereicht worden, (Ralf Witzel [FDP]: Ihrer ganz genauso!) – Ja, aber in der Länge entspricht er sicherlich Ihren Wortbeiträgen, Herr Witzel, im Ausschuss, aber in der Forderung am Ende ist er unbegründet, wie ich gerade dargestellt habe. Ich würde mich sehr darüber freuen, Herr Kollege Witzel, wenn die FDP, was die Transparenz und den Zugang zu Daten betrifft, sich vielleicht bei der Regelung zur Verkehrsdatenspeicherung beispielsweise mal ebenso offensiv einsetzen würde, wie Sie es hier tun. Aber da stand die FDP eher auf der Bremse. Mit diesem Gesetzentwurf gewährleisten wir, dass die Sparkassen in NRW stark, modern und zukunftsfähig bleiben. Wir als CDU-Fraktion unterstützen ausdrücklich diesen zukunftsweisenden Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU) 18.12.2024

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