landtag.nrw.de ↗

Dorothee Feller

18.12.2024 Sitzungen 18/84

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist einer von vielen Bausteinen im Rahmen unserer Maßnahmen zur Verbesserung der Schulsituation. Ziel der gesetzlichen Änderungen ist die Gewährung von Planungssicherheit einerseits und die Qualitätssteigerung durch eine Reform der Lehrkräftefortbildung andererseits. So sieht das Schulgesetz in einigen Regelungsbereichen Fristen vor, auf die wir mit dem 17. Schulrechtsänderungsgesetz reagieren. Dies gilt unter anderem mit Blick auf ein möglichst flächendeckendes Angebot des Hauptschulbildungsgangs. Mit dem Gesetzentwurf werden die erforderlichen Rechtsgrund-18.12.2024 lagen geschaffen, um den Schülerinnen und Schülern ihren individuellen Fähigkeiten und Bedarfen entsprechende Beschulungsangebote auch dort zu ermöglichen, wo das vollständige Angebot des gegliederten Schulsystems in näherer Umgebung nicht mehr zur Verfügung steht. Zu diesem Zweck wird zunächst die Übergangsvorschrift zur Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs ab der 7. Klasse an Realschulen dauerhaft verankert, um eine geeignete Anschlussoption am Ende der Erprobungsstufe in Wohnortnähe zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, dass Realschulen mit einem genehmigten Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 Schülerinnen und Schüler bereits ab der Klasse 5 gemäß den Zielen des Bildungsgangs der Hauptschule unterrichten können. Diese Neuregelung bietet Schülerinnen und Schülern ein Beschulungsangebot, das ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit sowie dem Wunsch der Eltern entspricht, wenn keine Schule in zumutbarer Entfernung liegt, die nach den Zielen des Bildungsgangs der Hauptschule unterrichtet, oder wenn die Aufnahme aufgrund fehlender Kapazitäten abgelehnt wurde. Damit kommen wir zugleich einem großen Wunsch vieler Schulträger nach. Auch zum islamischen Religionsunterricht enthält das Schulgesetz eine Befristung. Mit dem Gesetz regeln wir dessen Fortführung. Der islamische Religionsunterricht ist ein wichtiges Angebot, das sich an unsere Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens richtet und damit an nahezu 20 % unserer Schülerschaft. Die Vorstellung der Zwischenergebnisse der Evaluation durch Professor Khorchide in der letzten Schulausschusssitzung hat deutlich gemacht: An manchen Stellen besteht zwar noch Nachbesserungsbedarf, doch das staatliche Angebot eines islamischen Religionsunterrichts ist notwendig und wichtig, um die damit einhergehende Identitätsbildung und Wertevermittlung nicht den sozialen Medien zu überlassen. Bei der Vorstellung der Zwischenergebnisse hat Professor Khorchide deutlich gemacht, dass nach seiner Einschätzung der IRU eine Antwort auf die Radikalisierungstendenzen und Hasspredigten auf TikTok und Co ist. Nicht zuletzt sichern wir mit dem Gesetz die Fortführung der PRIMUS-Schulen. Dies gibt den Schulen und Schulträgern die erforderliche Planungssicherheit. Neben der Schaffung von Planungssicherheit steht mit diesem Gesetzentwurf die Reform der Fortbildungsstruktur für Lehrkräfte im Fokus. Seit mehr als 20 Jahren ist die Struktur in ihren Grundzügen in unserem Land nicht den aktuellen Entwicklungen angepasst worden, sondern unverändert geblieben. Das ruft geradezu nach einer Neuausrichtung. Landtag Mit den rechtlichen Änderungen stärken wir die Rolle und Verantwortung der Schulleitungen für die Fortbildung des Schulpersonals sowie die Verbindlichkeit von Fortbildungen für alle Mitglieder des Kollegiums. Ziel ist es unter anderem, mithilfe von systemischen Fortbildungen nicht nur einzelne Lehrkräfte zu erreichen, sondern das Schulpersonal als Ganzes. Zudem sollen zukünftig auch niedrigschwellige digitale Fortbildungen angeboten werden, um eine höhere Flexibilität und damit letztlich auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Dies waren nur einige Aspekte des Gesetzentwurfs. Ich freue mich, wenn dieser Entwurf in den weiteren parlamentarischen Beratungen Ihre Zustimmung erhält. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗